Das Wettrennen um das Bürgerbegehren – das sind die Fristen

Rechtslage ist, dass bei Bebauungsplänen ein Bürgerbegehren vor Ende der Auslegungsphase für zulässig erklärt sein muss. Wenn am Montag, den 11. September, der Auslegungsbeschluss gefasst werden sollte, wäre der frühestmögliche Termin für die Auslage der Bebauungsplan-Unterlagen Mittwoch, der 27. September. Warum: Die Auslegungsphase muss mindestens eine Woche vorher im üblichen Mitteilungsblatt bekanntgegeben werden. Das könnte am Mittwoch, den 20. September, in der Umschau passieren. Die Dauer der Auslegung muss vier Wochen betragen, das Ende der Auslegungsphase wäre dann der 25. Oktober.

Hinzu kommt aber: sechs Wochen lang darf nach Eingang der Unterschriftenlisten geprüft werden, ob der Bürgerentscheid zulässig ist. Um auf Nummer sicher zu gehen, die Fristen einzuhalten, müssten die Unterschriften also sechs Wochen vor Ende der Auslegungsphase abgegeben worden sein – das wäre also schon am Mittwoch, den 13. September.

H-UN

3. September 2017

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert