Kommentar: Der (lästige) Bürger muss beteiligt werden!

Politik und Verwaltung sind auf der Suche nach einem passenden Gelände für den Bau von Wohnungen für Flüchtlinge und sozial Schwache nicht recht vorangekommen. Wohl auch weil sich Widerstand in der Bevölkerung regte. Und so kam denn der Bürgermeister auf die fragwürdige Idee, einen geeigneten Standort hinter verschlossenen Türen ausfindig zu machen: Ein Gremium aus Verwaltung und Kommunalpolitikern sucht, findet und präsentiert ihn der Gemeindevertretung. Die stimmt natürlich zu, weil ja die Mehrheit in dem Gremium der im Kommunalparlament entspricht. Und der (lästige) Bürger ist nicht beteiligt worden…

CDU und SPD haben bereits durchblicken lassen, dass sie sich mit dem Plan des Verwaltungschefs durchaus anfreunden können. Es ist ja auch so schön einfach, den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen.

Mir scheint, dass Trickserei bei diesem Vorhaben der falsche Weg ist. Gerade bei einem so sensiblen Bauvorhaben ist es besonders wichtig, die Bürger, die ja Nachbarn dieses Objektes und dessen Bewohner sein sollen, von Beginn an mitzunehmen. Nur so kann Akzeptanz in der Bevölkerung erreicht werden. Wenn man die Bürger aber mit Hinterzimmer-Beschlüssen vor vollendete Tatsachen stellt, wird man genau das Gegenteil bewirken. Anfangs wird sich der Unmut der Öffentlichkeit gegen den Bau richten, später vielleicht auch gegen dessen Bewohner. Das kann doch niemand riskieren und schon gar nicht wollen. Am allerwenigsten der Bürgermeister. Hatte sich nicht Stefan Bauer vor seiner Wahl zum Rathauschef in den diversen Vorstellungsgesprächen für mehr Transparenz in Henstedt-Ulzburg stark gemacht?

Jörg Schlömann

28. September 2016

12 thoughts on "Kommentar: Der (lästige) Bürger muss beteiligt werden!"

  1. In diesem Fall ist ein Kommentar ist die gekennzeichnete Meinungsäußerung eine Journalisten. Selbstverständlich obliegt es jedem selbst, sich mit dem Inhalt dieses Kommentars einverstanden zu zeigen, oder nicht. Mit dem Kommentar ist die Absicht einer Meinungsäußerung verbunden, die über die neutrale und sachliche Berichterstattung hinaus geht. Das gehört zum Demokratieverständnis dazu. Auch wenn Herr Schmidt es anders sieht, es bleibt schlussendlich ein Kommentar.
    Inhaltlich sehe ich auch einen anderen persönlichen Blickwinkel. Wir können als Bürger nicht an allen Detailentscheidungen beteiligt werden, zumal nicht in der Eruierungsphase zur Vorbereitung von Entscheidungen. Dazu steht uns zunächst das freie Wahlrecht zu, neben anderen weiteren Möglichkeiten. Mit vielen Köchen am Herd, dass wird nie funktionieren. Folglich wird sonst, und das kann man in dießer Gemeinde leider auch spüren, die Handlungsfähigkeit stark eingeschränkt. Entscheidungen werden immer positive und negative Aspekte nach sich ziehen. Das Mittragen eines Großteils von Entscheidungen allerdings wird einfacher, wenn man informiert, und verlässlich ist.

    1. Exakt. Wenn dennoch am Kleinklein jeglicher Initialphasen mitwirken will, kann ja bei der nächsten Kommunalwahl seinen Hut in den Ring werfen. Evtl. wird man ja durch den Wähler beim Wort genommen… 😉 Dann aber bitte auch die 5 Jahre am Ball bleiben!

  2. Herr Meschede,

    nicht jedem ist die Gemeindeordnung bekannt. Darum kann es hilfreich sein, diese in der jetzigen Phase der Diskussion einmal zu zitieren.

    Zu den Schritten bis zur Entscheidungsfindung gibt es nachvollziehbare Ausführungen von Herrn Göttsch.

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    Nur wie verhält es sich mit § 16 b Einwohnerversammlung?:

    (2) Vorschläge und Anregungen der Versammlung von Einwohnerinnen und Einwohnern müssen in einer angemessenen Frist von den zuständigen Organen der Gemeinde behandelt werden.

    Die Anträge der Bürger/innen zum Verkehrsstrukturgutachten aus Januar 2015 sind bis heute nicht behandelt!

    Werden die Rechte der Bürger/innen nicht doch beschnitten?

  3. Herr Finsterbusch,
    Keine der von Ihnen angeführten Gesetzesregeln steht in Abrede. Es ist weder beabsichtigt, eine Unterrichtung an die Einwohner zu unterlassen, noch die Rechte der Bürger zu beschneiden.
    Sie werden aber wohl den Ausschuss- und Gemeindevertretern eine Beratungs- und Aussprachezeit ohne Öffentlichkeit zubilligen, in der sich erstmal die Politiker einig werden, was sie wollen. Sonst werden wieder solche Kommentare, wie dieser hier von JS verfasst, den Herr Horst Schmidt mit Recht als polemisch bezeichnet hat.

  4. Hier mal zwei Auszüge aus der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein:

    § 16 a
    Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner
    (1) Die Gemeinde muss die Einwohnerinnen und Einwohner über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft unterrichten und fördert das Interesse an der Selbstverwaltung.

    (2) Bei wichtigen Planungen und Vorhaben, die von der Gemeinde durchgeführt werden, sollen die Einwohnerinnen und Einwohner möglichst frühzeitig über die Grundlagen, Ziele und Auswirkungen unterrichtet werden. Sofern dafür ein besonderes Bedürfnis besteht, soll den Einwohnerinnen und Einwohnern allgemein Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden. Vorschriften über eine förmliche Beteiligung oder Anhörung bleiben unberührt.

    (3) Die Unterrichtung kann in den Fällen, in denen die Gemeindevertretung oder ein Ausschuss entschieden hat, durch die Person erfolgen, die jeweils den Vorsitz hat. In allen anderen Fällen unterrichtet die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister.

    (4) Die Rechte der Einwohnerinnen und Einwohner nach dem Gesetz über den Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung für das Land Schleswig-Holstein (Informationszugangsgesetz – IZG-SH) bleiben unberührt.

    § 16 e
    Anregungen und Beschwerden
    Die Einwohnerinnen und Einwohner haben das Recht, sich schriftlich oder zur Niederschrift mit Anregungen und Beschwerden an die Gemeindevertretung zu wenden. Die Zuständigkeiten der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters werden hierdurch nicht berührt. Antragstellerinnen und Antragsteller sind über die Stellungnahme der Gemeindevertretung zu unterrichten.

  5. Wir haben ein Kommunalparlament mit gewählten Volksvertretern. Diese Politiker sind
    verpflichtet im Sinne des Allgemeinwohls Entscheidungen zu fällen und müssen diese
    Entscheidungen auch verantworten.
    Mir gehen die Leute die gegen alles Neue protestieren und eigentlich nur ihre eigenen
    Interessen vertreten allmählich auf den Geist.
    Selbstverständlich sollten betroffene Bürger befragt werden, aber entscheiden muß die
    Gemeindevertretung. Ansonsten können wir uns die Wahlen ersparen.

  6. Den Artikel möchte ich auch nicht verstehen; denn an einer notwendigen und sinnvollen Abstimmung des Bürgermeisters mit den Fraktionen für die Auswahl der Standorte, der Aufstellung der Ausschussvorlage und der Einladung zur Bürgerinfo , wobei Abstimmung nicht mit Gleichschaltung zu verwechseln ist, hat es doch in der letzten öffentlichen Info zu diesem Thema gefehlt.
    Abstimmung hat mit „Mauscheln in der Hinterstube“ aber auch gar nichts zu tun; denn die Öffentlichkeit wird vor und im Planverfahren mehrfach beteiligt.
    Allerdings wird die Tagesordnung mit dem zur Sitzung einladendem Ausschussvorsitzenden Herrn Ostwald-SPD- abgestimmt. Dabei wird natürlich auch über die wesentlichen Aspekte der TOP`s gesprochen. Um so verwunderlicher ist es, dass sich Herr Ostwald in der Info von dem Verwaltungsvorschlag distanziert zeigte.

  7. Die Gemeindeverwaltung hat Angst vor Klagen. Die denken, wenn sie was hinter verschlossenen Türen beschließen, ist alles in trockenen Tüchern. Das die Verwaltung sich da mal nicht täuschrt. Nur durch solche Aktionen der Gemeindevertreter kommt Unmut auf. Liebe Verwaltung, wenn man Tranparenz will, muss man diese auch leben.

    Noch ein Beispiel, in der Olzeborchschule wurde der Freizeit-/Rückzugsraum für die 5 – 10 Klassen für die DAZ-Klasse geopfert. Das haben die Schüler erst mit Beginn des neuen Schuljahres erfahren. Einen Ersatz gibt es nicht.

    1. Nicht schön, wenn den Kindern ein Goodie wie dieser Freizeitraum entzogen wird. Hätte man besser kommunizieren können: DAZ ist unverzichtbar, denn dabei geht es um Deutschunterricht „from scratch“ für Kinder, die plötzlich zur Einschulung anstehen, aber deutlich weniger Deutsch können, als für 6+ – Jährige zu erwarten wäre. Also Flüchtlingskinder, Kinder von ausländischen Zuzüglern (Jobwechsel), adoptierte Kinder usw. Die würden die Lehrer vor das Dilemma stellen, denen entweder überproportionale Zeit zuzuwenden (auf Kosten der restlichen Schüler, kann niemand wollen) oder sie mitlaufende lassen (also sehenden Auges in die Überforderung zu stürzen). Da ist die Lösung, die separat zu „druckbetanken“ , sicher die beste. Würden deutschsprachig aufgewachsene Kinder in der eigenen Entwicklung behindert werden, provoziert das erst recht Protest. Müssten sie später die Einwandererkinder via Steuersäckel per Hartz4 durchfüttern, weil sie das ihnen innewohnende, aber nicht gehobene Erwerbspotential nicht entfalten konnten, sind gesellschaftliche Verwerfungen in der Zukunft ebenfalls vorprogrammiert. Und die Schulen stehen ja „von oben (KI/Berlin)“ in der Pflicht, für DAZ zu sorgen. Zu recht: DAZ wirkt, kann ich vermelden. Mein Adoptivkind hat nach 6 Monaten schon ohne Unterstützung mit der Restfamilie und Nachbarn quatschen können.

      1. Trotzdem wurden hier, weder die Schüler noch Eltern, von Seiten der Schule richtig darüber informiert, sondern vor vollendete Tatsachen gestellt.
        Man kann aber nicht anderen Kindern ihre Rückzugsräume / bzw. Freizeiträume wegnehmen. In der Gemeinde gibt es genug andere Räumlichkeiten, die dafür genutzt werden können, z.B. Bürgerhaus.

        1. Nein, das muß in der Schule stattfinden. Wer soll denn beaufsichtigen, wenn die DAZ-Kinder vom Bürgerhaus zur Olzeborchschule gegen, um dort am normalen sonstigen Unterricht teilzunehmen? DAZ ist normaler verlässlicher Schulunterricht. Für Flüchtlingskinder (wo die Eltern wohl Zeit hätten, Transfers zu überwachen) und für Kinder arbeitender Eltern genauso. Und erst kommt die Pflicht und dann die Kür. Daher kann man schon nachvollziehen, wenn der Freizeitraum hinter runterfällt. Wenn die Schule Raumreserven gehabt hätte, würde man die wohl genutzt haben.

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