Bei einem Verkehrsunfall an der Einmündung Dammstücken/Hamburger Straße ist eine 22-jährige Henstedt-Ulzburgerin gestern Abend schwer verletzt worden.
Wie die Polizei mitteilte, wollte eine 43 Jahre alte Hamburgerin am Dienstag gegen 20.20 Uhr mit ihrem Opel-Corsa von der Straße Dammstücken nach links in die Hamburger Straße einbiegen. Hierbei erfasste sie die 22-jährige Fußgängerin, die die Hamburger Straße gerade an der dortigen Ampelanlage überquerte. Die junge Frau wurde frontal erfasst und prallte mit dem Kopf gegen die Windschutzscheibe. Hierbei erlitt sie unter anderem schwere Kopfverletzungen. Sie wurde mit einem Rettungswagen in ein Hamburger Krankenhaus gebracht. Für beide Verkehrsteilnehmerinnen zeigte die Ampel grünes Licht.
Ein gelbes Blinklicht, das Autofahrer vor querenden Personen warnt, fehlt an der Ampel.
H-UN
2.Dezember 2015
toller Beitrag Herr Michelsen,
dem schließe ich mich an.
Witterungsbedingt sollte man keine dunkle Kleidung tragen – dann aber besser mit Leuchtstreifen oder Blinklichter vielbefahrene Straßen queren.
Das ist aber keine Ausrede für den Autofahrer („…habe ich nicht gesehen….“) !!!!
Und wenn man die Straße quert, dann auch auf den abbiegenden Verkehr achten. Es nützt nichts, wenn auf dem Grabstein steht „hatte Recht, aber Pech – dank Unaufmerksamkeit eines Autofahrers. Am falschen Tag, zur falschen Zeit, am falschen Ort – diese Redensarrt ist nicht hilfreich.
Ich selbst wurde hier im Ort schon zweimal als Radfahrer von Autofahrern „übersehen“, aber
passiert ist mir nichts. Und das auch noch bei vollem Tageslicht. Das verdanke ich auch meinem Helm. Doppelte Vorsicht ist besser als Nachsicht.
Gelbes Blinklicht wäre zwar schön, aber sieht man hier leider selten. Ob das den Unfall vermieden hätte ist nach einer Kollosion nicht mehr so wichtig. Das kann auch mit Blinklicht passieren, wenn der Autofahrer einen Passanten übersieht.
Jeder Verkehrsteilnehmer kann oder macht – leider – Fehler.
Ich wünsche dem Unfallopfer gute Genesung !!!!
Was heißt denn bitte „ein gelbes Blinklicht […] fehlt an der Ampel“?! Wer abbiegt, hat auf querende Personen zu achten, auch an Ampeln, das ist nicht neu. Nur wenn die Ampel einen grünen Pfeil hat (also einen leuchtenden, nicht den gemalten), dann kann man „blind“ abbiegen.