BFB will erneut Vergnügungssteuer erhöhen

BFB-Finanzexperte zwischen seinen Fraktionskollegen Carsten Schäfer und Annemarie Winter. 246.000 Euro Vergnügungssteuer kassierte die Gemeinde im vergangenen Jahr, in diesem Jahr werden bis zu 300.000 Euro erwartet.
BFB-Finanzexperte Dirk Wittich zwischen seinen Fraktionskollegen Carsten Schäfer und Annemarie Winter. 246.000 Euro Vergnügungssteuer kassierte die Gemeinde im vergangenen Jahr, in diesem Jahr werden bis zu 300.000 Euro erwartet.

Henstedt-Ulzburgs Spielhallen-Betreiber müssen zittern. BFB-Gemeindevertreter Dirk Wittich hat im jüngsten Wirtschafts- und Finanzausschuss eine Erhöhung der Vergnügungssteuer gefordert. Der BFB-Finanzexperte kündigte an, dass seine Fraktion nach der Sommerpause einen entsprechenden Antrag stellen werde, sprach von einer möglichen Erhöhung auf bis zu 20 Prozent. Derzeit wird die Bruttokasse von Glücksspielgeräten mit einem Steuersatz von 12 Prozent besteuert, der Satz war erst zu Beginn des Jahres um zwei Prozentpunkte angehoben worden.

Die vergangene Steuererhöhung war im Rahmen der sogenannten Haushaltskonsolidierung beschlossen worden, ebenfalls zu Jahresbeginn waren Grundsteuer und Gewerbesteuer erhöht worden.

Verschont geblieben von einer Besteuerung ist im vergangenen Jahr Henstedt-Ulzburgs Bordellbetreiber an der Hamburger Straße in Ulzburg-Süd. Die Vergnügungssteuer der Großgemeinde wurde nicht erweitert, sondern blieb eine reine Automatensteuer. Der gemeindliche Arbeitskreis ‚Haushaltskonsolidierung‘ hatte die Einführung einer Sexsteuer ausdrücklich abgelehnt.

Andere Kommunen sind weniger enthaltssam: Im baden-würtembergischen Rastatt wird Vergnügungssteuer etwa auch fällig, für „die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bordellen, Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs sowie ähnlichen Einrichtungen.“ Bemessungsgrundlage für die Steuer ist dabei die Bordell-Quadratmeterfläche.

Vergnügungssteuer wird in Henstedt-Ulzburg nicht nur auf Glücksspielautomaten fällig, auch für Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit muss kräftig in die Gemeindekasse gezahlt werden. Allerdings pauschal und nach Aufstellort differenziert. Steht etwa ein Flipperautomat in einer Spielhalle werden monatlich 80 Euro fällig, für das gleiche Gerät in einem Lokal müssen nur 30 Euro gelöhnt werden.

cm
24. Juli 2015

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