Bürgerbegehren Pinnauwiesen – Volker Manke betritt die Bühne

Das Bild zeigt die verschiedenen Baufelder der von Manke gewollten Bebauung der Pinnau-Wiesen. HU-Transparent sagt: Bauen ja, aber verträglich und will die zulässige Bebaubarkeit in etwa halbieren, die rot durchgestrichenen Flächen sollen Naturfläche bleiben.
Das Bild zeigt die verschiedenen Baufelder der von Manke gewollten Bebauung der Pinnauwiesen. HU-Transparent sagt: Bauen ja, aber verträglich und will die zulässige Bebaubarkeit mehr als halbieren, die rot durchgestrichenen Flächen sollen Naturfläche bleiben.

Besser kann es nicht laufen für die Bürgerinitiative HU-Transparent. Volker Manke mischt sich in das Pinnauwiesen-Bürgerbegehren ein.

Drei Wochen nach der Auslegung von Unterschriftenlisten und Info-Flyern von HU-Transparent bei zahlreichen Geschäften in der Großgemeinde, will der Bauunternehmer an gleicher Stelle nun Argumente für sein Bebauungsvorhaben auslegen. Der CDU-Ehrenvorsitzende hat dazu alle Geschäfte, in denen Unterschriftenlisten ausliegen, angeschrieben.

Im Manke-Brief heißt es:

„In Ihrem Unternehmen werden Unterschriftenlisten für das Bürgerbegehren gegen den 4.Änderungsentwurf des Bebauungsplanes 96 ausgelegt…Ich erstelle zurzeit eine umfangreiche Informationsdarstellung….Wären Sie bereit meine Info-Zusammenstellung neben der Unterschriftenliste auszulegen und damit zu einer „transparenten“ Information unserer Bürger beizutragen?“

Beim Bürgerbegehren Pinnauwiesen kämpft die Bürgerbewegung HU-Transparent gegen eine großflächige Bebauung der Grünflächen an der Flußniederung, während Manke gegenläufige Ziele verfolgt. Er möchte nicht wenig, sondern viel Grünfläche mit Wohnhäusern bebauen.

Derzeit werden Unterschriften für das Zustandekommen eines Bürgerentscheids gesammelt, kommen genug zusammen, dürfen – frühestens im Dezember – alle wahlberechtigten Einwohner Henstedt-Ulzburgs über die Bebaubarkeit der Pinnau-Wiesen abstimmen.

HU-Transparent rechnet selber damit, ausreichend Unterschriften zusammenzubekommen, viel schwieriger wird es allerdings sein, später die Bürger der Großgemeinde tatsächlich auch an die Wahlurnen zu bekommen. Wenn Manke jetzt also Wahlkampf in eigener Sache macht, kann es HU-Transparent nur Recht sein: je mehr Aufmerksamkeit Mankes Bauvorhaben in der Öffentlichkeit bekommt, umso höher fällt beim Bürgerentscheid die Wahlbeteiligung aus. Um die großflächige Bebauung der Pinnauwiesen zu verhindern, sind mindestens 3600 Stimmen nötig.

cm

9. März 2015

33 thoughts on "Bürgerbegehren Pinnauwiesen – Volker Manke betritt die Bühne"

  1. “ Henstedt-Ulzburg – ein starker Wohnpartner!

    ….der das bietet, was vielerorts in den Ballungszentren verloren gegangen ist. …. Eingebettet in die Natur genießen Sie hier, mitten im Ferienland Schleswig-Holstein, Parks, Wälder und Naturschutzgebiete mit einem hohen Erholungs- und Freizeitwert. “

    So bewirbt das grosse grüne 😉 M Reihenhäuser im „Lühmann-Park“.
    Will aber gleich die Pinnauwiesen zupflastern. Atze Schröder meint dazu „Ja nee .. is klar!“

    1. Weniger als 1km und man ist am Ortsrand im Grünen, 10min Fußweg zum Bürgerpark und zwischen Henstedt, Rhen und Götzberg liegt besagtes Naturschutzgebiet, da ist also nichts falsches an der Werbeaussage. Wenn Sie sich schon amüsieren wollen, dann nehmen Sie halt das Bild vom Stadt-Quartier.

  2. schlimm finde ich auch, das Herr Manke, HU-Transparenz für seine Intransparenz einspannen will, indem er indirekt verlangt, das wir seine Gegendarstellung propagieren.

    Die Gegendarstellung des Herrn Manke bekam ich heute per Post.
    Er tut das, was er am Besten kann….
    Er versucht dem Bürger Angst zu machen und HU-Tranparent zu diskreditieren!

    Für wie blöd hält er die Bürger?
    Diese Schreiben ist eine Beleidigung an mich und die Intelligenz der Bürger!

  3. Lieber Herr Holowaty,
    Sie haben es doch mit Ihrer Stimme (und den 6 GROKO-Stimmen der CDU und SPD) in der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses den WHU Antrag abgelehnt, dass wir uns fundiert über mögliche Schadensersatzforderungen mit der Juristin unterhalten, die uns ein Rechtsgutachten verfasst hat.
    An sich schon ein ungeheuerlicher Vorgang, notwendige Diskussionen über eine schwierige Rechtslage mit Mehrheitsbeschluss abzuwürgen.
    Wir hätten Fragen stellen können wie : Ist der Anwältin bekannt gewesen, dass die Firma Manke die Änderung des B-Planes betreibt, weil der derzeitige Bebauungsplan (3. Änd.) nach Mankes Auffassung „grundlegende Nachteile hat, die eine Umsetzung verhindern“?
    Hat die Gutachterin gewusst, dass die 3. Änderung nicht von der Firma Manke umgesetzt werden wird?
    Hat die Gutachterin gewusst, dass die Gemeinde Eigentümerin der AKN-Trasse ist und insofern ein erst noch zu schließender Vertrag die Überplanung des Geländes sicherstellen muss.
    Sie wollen diese und weitere Fragen ungeklärt lassen und ergehen sich lieber in Spekulationen? Wie etwa die über einen möglichen Vermögensschaden der Firma Manke, den die Gemeinde ggf. in Millionenhöhe zu tragen hätte.
    Das Feuer gegen den Bürgerentscheid haben sie damit schon mal gelegt.
    Zuerst verhindern Sie notwendige Diskussionen mit der Anwältin der Gemeinde und dann verlassen Sie mit ihren Aussagen nicht nur jede Seriosität, Sie ergreifen mit ihrem Kommentar sogar Partei gegen den Bürgerbescheid und machen sich damit (gewollt /ungewollt ? ) zum Handlanger der Interessen der Firma Manke.
    Da hilft auch kein Hinweis, dass letztlich die Gerichte entscheiden.
    Dazu wird es möglicherweise gar nicht kommen, wenn durch solche Kommentare der Bürgerentscheid diskreditiert wird.

    1. Also könnte man die Bebauung dort zumindest faktisch durch Nicht-Verkauf der Ex-AKN-Trasse und Nicht-Änderung des B-Plans schon unterbinden, weil sonst schlicht wirtschaftlich nicht attraktiv?
      Wenn man dann noch die Bußgeld-Potentiale fürs Baumfällen draufpackt, die Anbindung nur über die Wohnstraße macht (die Anwohner-Einsprüche dagegen müssten dann auch noch –wohlwollend– gewürdigt werden, oder?), so dürfte doch so oder so keine Entschädigung anstehen, den B-Plan as-is könnten sie ja nutzen (so er nicht durch Nichtnutzung verfallen ist, was ich bislang als gegeben wahrnahm?). Mehr wollen kann man ja, aber nicht mehr bekommen ist mich keine Enteignung, sondern… meistens normal im Leben?!?

  4. Ich verstehe die Aufregung nicht ganz, dabei ist der Artikel selbst zur Abwechslung mal völlig neutral geschrieben. Es ist das gute Recht von HU-Transparent, den Bebauungsplan zu kritisieren, ein Bürgerbegehren anzustreben und Informationen dazu aus der eigenen Sicht der Dinge darzulegen. Umgekehrt ist es aber genauso Herrn Mankes gutes Recht, Informationen aus seiner Sichtweise darzustellen, erst damit ist das Ganze überhaupt demokratisch! Und genauso, wie er kritisiert wird, sollte man ihm das umgekehrt genauso zugestehen (vorbildlich, daß gerade Herr Meissner das getan hat). In seinem Schreiben steht das Wort „Wut-Bürger“ außerdem in Anführungszeichen, es ist also weder nötig, sich darüber aufzuregen, noch hat das etwas mit dem eigentlichen Thema zu tun.

    1. Herr Kirmse „Wutbürger“ ist ein Kunst – Begriff, der in Anführungszeichen gesetzt werden muss. Das Wort, ob mit oder ohne Zeichen, im Zusammenhang mit dem genannten Bauvorhaben, zeugt von Arroganz gegenüber „Andersgläubigen“ ( Kritiker).

      1. Und sich über ein einzelnes Wort aufzuregen und darüber den kompletten Rest der Thematik zu ignorieren, zeugt von Arroganz dem ganzen Thema Pinnauwiesen gegenüber! Als wären alle Kritiker eine Ausgeburt an Höflichkeit und Sachlichkeit…

  5. An (wenigstens) einer Stelle stellt HU Transparent die Sachlage objektiv unrichtig dar.
    Die Gemeinde hat HU Transparent lt deren Website mitgeteilt, daß das Bürgerbegehren rund 43.000 € kosten wird.
    Dies mag für das eigentliche Bürgerbegehren richtig sein, und nur darauf kann sich die Aussage der Gemeinde belaufen.
    Allerdings sind die Folgekosten dabei (absichtlich?) nicht mit angegeben.
    Sollte die Initiative Erfolg haben, die 4. Änderung BPlan 96 für nichtig erklärt werden, und dann ein entsprechend des Wunsches von HU Transparent geschnittener B-Plan entworfen und beschlossen werden, so kann es sich dabei möglicherweise um einen enteignungsgleichen Eingriff in das Eigentum der Firma Manke handeln. Und dafür müßte die Gemeinde dann eine Entschädigung leisten – schließlich kann auch ein Bürgerbegehren nicht zu einer entschädigungslosen Enteignung führen. Wie hoch diese Entschädigung sein wird, wird ein Gericht feststellen müssen
    Dabei sind dann am Ende Summen zwischen einigen Hunderttausend Euro bis hin in den Millionenbereich denkbar, je nachdem, wie das Gericht die Sachlage beurteilt. Natürlich zuzüglich der Anwaltskosten der Gemeinde. Diese möglichen Konsequenzen sollten zumindest vollständig dargestellt werden.

    1. @ Hern Holowaty: Soweit uns bekannt ist, sind sowohl Fragestellung als auch Berechung des genannten Betrages mit der Verwaltung und der Kommunalaufsicht des Kreises Segeberg abgestimmt, d.h. diese beiden Stellen haben den Betrag an dieser Stelle geprüft und für richtig befunden. Ob überhaupt eine Entschädigung zu zahlen sein wird, ist durchaus fraglich.

      1. Liebe Frau Honerlah,
        der hier vorliegende Sachverhalt – Bürgerbegehren, vollständiges „Kassieren“ des B-Planes und Erstellen eines dem Herrn Meissner genehmen B-Planes – ist nicht Gegenstand des Gutachtens gewesen. Hier liegt ein neuer Sachverhalt vor. Die Aussage des Gutachtens kann nicht auf den neuen Sachverhalt „verlängert“ werden.

        1. Aber Herr Holowaty, die an die Gutachterin zu stellende Frage, ob die Gemeinde Schadensersatz zu zahlen hat, wenn die 7 Jahre der 3. Änderung verstrichen sind und keine 4. Änderung kommt, lag doch immer auf dem Tisch. Außerdem ist das Gutachten doch lange vor Bekanntwerden eines Bürgerbegehrens in Auftrag gegeben worden und das Ergebnis, wenn auch nicht inhaltlich umfassend beantwortet, bei allen eingegangen.

        2. Sehr geehrter Herr Holowaty,
          wenn es Ihnen recht ist, mit Verlaub, könnten wir Ihnen auch noch “ hunderte“ andere Namen nennen, selbstverständlich Alphabetisch geordnet, sie sprechen in Ihrem Beitrag nur von mir und eines mir “ genehmen“ B-Planes, möchte Sie nicht persönlich angreifen, also unterlassen Sie es bitte auch, sonst stelle ich mir die Frage: Was bedeutet die Abkürzung FDP noch gleich….. war da nicht was mit “ demokratischirgendwas“ ?

          1. Hallo Herr Meissner! Meinen Namen dürfen Sie gerne nennen, stehe sogar schön weit oben auf der alphabetischen Liste.

          2. FrühereDeutschePartei 🙂
            Im Dschungel Südostasiens traf man irgendwann in den späten 50er noch japanische Soldaten angetroffen. Die müssten dann erkennen: Der 2. Weltkrieg ist schon vorbei, ab nach Hause…
            Wie kam ich da jetzt drauf? Ach egal…
            ;-p

            1. @Stefan Schneider,
              schade das es hier keinen „Gefällt mir“ Button gibt…
              ich hätte ihn gleich 10x gedrückt 🙂

    2. Hallo Herr Holowaty, die 4.Änderung des B-Plan 96 hat planungsrechtlich keine Voraussetzungen „für nichtig erklärt“ (was immer das rechtlich bedeuten soll) zu werden, da der Planungsverfahrensstand weder eine Rechtskraft noch eine vorläufige Planreife nach §33 BauGB beinhaltet. Rechtskraft hat nur die 3. Änderung, zu der in der Begründung zur Entwurfsfassung der 4. Änderung ausgeführt wird, dass diese Planung mit einer Mischgebietsausweisung nicht vermarktungsfähig ist.
      Wenn es zu einem Bürgerentscheid kommt, muss die Gemeindverwaltung gemäß Gemeindeordnung die Standpunkte der Initiatoren des Bürgerbegehrens und der Gemeindevertretung/Fachausschus dem Wahlvolk schriftlich darlegen. Ich vertraue darauf, dass insbesondere auch die Aspekte einer möglicherweise entstehenden oder nicht entstehenden Entschädigung des Bauträgers den Wählern verständlich dargelegt werden. Sehr sinnvoll und demokratisch wäre es, wenn der Bürgervorsteher rechtzeitig vor dem Wahltermin eine Einwohnerversammlung einberuft, in der alle Beteiligten die Möglichkeit erhalten, ihre Ziele darzulegen. Außerdem möchte ich anregen, dass HU-transparent und Fa. Manke kompromissbereit aufeinander zugehen, um zum Wohle der gesamten Gemeinde eine tragfähige Lösung zu erzielen.

  6. Es ist heutzutage zu einer schlechten Gewohnheit geworden, Menschen, deren Meinungen man nicht akzeptieren möchte, mit einem übergeordnetem Ausdruck zu belegen.
    Das reicht dann vom Wutbürger bis zum Verschwörungs-Theoretiker. Herr Dultz hat sehr erfreulich und nachvollziehbar dargelegt, dass Menschen, die derartige Begriffe benutzen, eigentlich nur ihre eigenen Bildungs-Defizite offen legen.

  7. Herr Manke nennt die Gegner seiner Pläne „Wutbürger“. Das ist völlig überzogen, denn, ich zitiere „Die Wut ( lat. Furor oder franz. Rage) ist eine sehr heftige Emotion und häufig eine impulsive und aggressive Reaktion (Affekt), ausgelöst durch eine als unangenehm empfundene Situation oder Bemerkung z.B. eine Kränkung. Wut ist heftiger als der Ärger und schwerer zu beherrschen als der Zorn.
    Wer häufig in Wut gerät, gilt als Wüterich. Implizit ist damit ausgesagt : Wer leicht in Wut gerät, ist weniger gut imstande, sich selbst zu kontrollieren“.

    Folglich hält Herr Manke die Kritiker seiner Pläne für unbeherrschte, unkontrollierte, aggressive Wüteriche. Interessant.

  8. Moin, ich würde gern das Wort “ Wutbürger“ ersetzen, und zwar gern gegen den “ Hilflos -bürger“ , klar, sind wir erst auf die Palme gegangen, als uns die Augen im Kronskamp geöffnet wurden, zwangsweise ! Wir hören es auch jetzt noch von einigen: es ist weit weg von mir…oder es betrifft mich nicht… alles Meinungen, die wir respektieren müssen ! Nur,… wenn ich sehe, was mit unserem Umfeld passiert, zwei, drei Straßen weiter… Wiesen, Wälder, platt gemacht werden, wenn Bäume gefällt werden, auf dem ein Adlerhorst war… ja, dann werde ich zum “ Wutbürger“!!!! Und warum? Weil die Politik einem in Stich gelassen hat, weil dieses : lass uns mal treffen… ich lade dich auf ein Bier ein… in HU und auch sonst wo, Gang und Gebe ist ! Dort werden Entscheidungen getroffen !!!
    Wir wollen aber nicht länger hilflos sein! Wir wollen nicht das schlucken müssen, was uns “ als “ es ist doch gut für die Gemeinde“ vorgebetet wird, gut für den Geldbeutel von einigen!
    Ja, ich bin ein “ Wutbürger“ und ich stehe dazu !

  9. Hallo Herr Manke
    danke für ihre Äußerungen zu den Pinnauwiesen. Ich sage dazu nur soviel:
    1. Ich werde jetzt erst recht unterschreiben und Bürgerinitiative HU-Transparent unterstützen!
    2. Warum soll die Allgemeinheit darunter leiden wenn ihr Unternehmen Risiken hat? Gehört so
    etwas nicht zum Unternehmertum? Aber sie sehen das wohl eher so dass sie für die
    Gewinne stehen und Risiken die anderen tragen sollen!

    1. Richtig Herr Westphal! Was mir auch sauer aufstösst ist dieser tolle Begriff „Wutbürger“. Zwar sehe ich mich nicht wirklich als „Wutbürger“, aber wenn dieser Begriff dann doch greifen soll, ist er bei uns im Ort und dank einiger Äusserungen und insbesondere auch dem Handeln unserer Kommunalpolitik in vielen Belangen dann doch ganz gut aufgehoben.

  10. Ich weiss nicht ob man das einfach machen darf, aber bitte unbedingt einen Link zum komplette Manke-Brief auf der hu transparent Seite veröffentlichen. Schon herzerfrischend zu lesen was der liebe Herr Manke hier Alles vom Stapel lässt. Wer noch nicht unterschrieben hat: MACHEN!

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