Abriss von Reihenhäusern im Beckersbergring geplant

Beckersbergring-Siedlung
Beckersbergring-Siedlung

Unruhe im Beckersbergring. Zahlreichen Reihenhausbewohnern flatterte am Sonnabend ein Brief der Soka-Bau ins Haus. Darin wird den Mietern der mögliche Abriss der Häuser angekündigt.

In dem Brief der Firma an die Bewohner heißt es:

„..wir als Eigentümerin der Reihenhaussiedlung am Beckersbergring möchten Sie gerne zu einer Mieterinformationsveranstaltung einladen. Die Siedlung wurde in den 1950/1960er Jahren errichtet und weist nunmehr einen größeren Erneuerungsbedarf auf. Aus diesem Grund haben wir verschiedene Möglichkeiten der Erneuerung geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass der teilweise Ersatz der Bestandsgebäude durch Neubauten für Sie als Bewohner, für die Stadt Henstedt-Ulzburg und für uns die meisten Vorteile mit sich bringen würde.“

Das in Henstedt-Ulzburg ältere Häuser abgerissen werden, und durch Neubauten ersetzt werden, ist bekannt, neu ist die Dimension. Anwohnern zufolge könnten mehr als 50 Reihenhäuser betroffen sein, das Pinneberger Unternehmen war am Wochenende nicht für eine Stellungnahme erreichbar. Laut Brief an die Bewohner will es am Montag, den 23.Februar, im Forum des Alstergymnasiums konkreter über die Pläne informieren.

Ganz aus heiterem Himmel kommt die Nachricht aber nicht: in den letzten Jahren wurden nach Mieterwechseln nur noch befristete Mietverträge abgeschlossen, offenbar liebäugelt die Firma schon etwas länger mit einem möglichen Abriss der Häuser.

Fakt ist: Die Beckersbergring-Reihenhäuser verfügen über vergleichsweise langgestreckte Gärten, liegen unweit des Zentrums von Ulzburg. Ein Anwohner heute zu den HU-Nachrichten: „Das riecht nach Innenverdichtung.“ Mit Innenverdichtung ist unter anderem der Abriss bestehender Häuser zwecks Neubau von größeren Häusern gemeint. Nicht ausgeschlossen, dass im Beckersbergring in ein paar Jahren Mehrfamilienhäuser statt Reihenhäuser stehen.

cm

8. Februar 2015

54 thoughts on "Abriss von Reihenhäusern im Beckersbergring geplant"

  1. Hallo Herr Daberkow,

    mein Kommentar war nur ein wenig mit Sarkasmus und Ironie behaftet….
    Ich habe mich nur auf andere Kommentare bezogen, bin natürlich
    nicht der Meinung, daß man sich auf Teufel komm raus verschulden
    sollte, wie gering auch immer die gerade Zinsen sind.
    Wie gesagt, ich interessierte mich für ein Mietobjekt im Ring,
    mich hat aber die Befristung Dezember 2015 abgeschreckt.
    Wie Sie schrieben, man will sich sein Heim doch so gestalten,
    daß man sich wohl fühlt. Nicht mit dem Gedanken, ich mache hier nichts, denn
    ich muß bald wieder raus. Wie gesagt, ich bin auf Ihrer Seite.

  2. Hallo Frau Kornath

    sorry ich verstehe ihren Kommentar nicht .

    Natürlich bin Ich nur Mieter das ist schon klar trotzdem wenn man solange in einer Wohnung lebt so investiert man auch in ihr und richtet es nach seinen wünschen ein .Ich würde beinahe sagen man hat sich in sie verliebt sonst wäre man schon lange ausgezogen.Natürlich hätte man in jungen Jahren sich Eigentum kaufen können wenn es den möglich gewesen wäre.Das Leben ist nun mal nicht sicher nicht jeder hat ein bestbezahlten Job.oder den Mut sich mit Hundertfünzigtausend € oder mehr zu verschulden.

    Natürlich dürfen sie uns Unterstützen. wenn es den soweit ist ich habe eine FB Seite für Uns Mieter geschaffen die als mögliches Medium zwischen den Mietern dienen soll die ohne Einflüsse von außen Diskussionen ermöglichen soll die aber auch dazu dienen soll die Wogen nicht zu hoch werden zulassen.Solange nichts schriftliches Vorliegt und wir keinen Einblick in irgendwelche Pläne haben nützt es niemanden eine Hetzjagd zu veranstalten

  3. Also Ich mag diese schnuckeligen kleinen Häuser mit dem alten Baumbestand .Ich möchte mir gern ein Bild davon machen wenn hier die niedlichen Bagger mit den grossen Schauffeln kommen .Um unser Zuhause Platt zumachen wo wir unsere Kinder großgezogen haben und all die schönen Erinnerungen die damit verloren gehen.Das wird dann ein richtiger Abenteuerspielplatz für lange Zeit .Und es wird ein schöner Anblick sein wenn wir alten irgendwann durch den Ring marschieren und den Enkeln sagen schau die schönen Häuser wir mußten weichen weil wir uns das neue hier nicht leisten konnten.

    1. Hallo Herr Daberkow,

      ich dachte schon, ich wäre allein auf weiter Flur.
      Ich setze mich für etwas ein, was mich
      im Grunde nichts angeht, das ist wohl richtig.
      Wäre das Mietangebot nicht befristet
      gewesen, könnte ich vermutlich als Anwohner mitreden.

      Wenn ich die vorherigen Kommentare richtig verstehe, können Sie
      aber doch einfach einen günstigen Kredit aufnehmen und umziehen.
      Wen interessiert es schon,
      was man in seinem ‚Heim‘ erlebt hat. Ist ja kein Eigentum, also selber
      Schuld, Vergangenheit anzuhäufen.
      Also bitte nicht beschweren, hatten doch immer die
      Anderen die ganze Last zu tragen.
      Kredite muß man scheinbar heutzutage auch nicht mehr
      zurückzahlen. Wenn die Zinsen am Boden sind, ist wohl Alles umsonst (kostenlos).
      Ich wollte mich zu diesem Thema eigentlich nicht mehr äußern,
      da ich ja als Nicht-Anwohner überhaupt gar nicht befugt bin.
      Leider gehorchen meine Finger meinem Kopf nicht,
      denn der ist blond.
      Wie auch immer, ich bin massivst auf Seiten der Ringbewohner!

  4. Großartig, was hier wieder an Popcornmaterial entsteht.

    Es ist völlig unsinnig sich jetzt zu empören, bevor man sich mit der Eigentümerin zusammengesetzt hat. Und selbst dann steht es, wenn überhaupt, nur denen zu sich zu empören, die dort wohnen.
    Wie Herr Kirmse schon richtig geschrieben hat; mit einem Mietvertrag erwirbt man ein Nutzungsrecht, mehr nicht.

    1. Wenn das Volk kein Brot hat, soll es doch Kuchen essen.
      Laut Grundgesetz steht es JEDEM zu sich zu empören.

      1. Nach Grundgesetz steht es uns auch zu gegen regnerische Sonntage, schales Bier und die Farbe der Sonne zu demonstrieren. Das heißt aber nicht dass das deshalb berechtigt ist, irgendwie Sinn machen muss oder kein negatives Licht auf den Geisteszustand der Demonstrierenden werfen darf.

  5. In der Gemeinde Henstedt-Ulzburg ist offensicht eine Schreibseuche ausgebrochen.

    Kaum erscheint in den H.-U.-Nachrichten ein Artikel, dann geht das Gezeter schon los.
    Viele der Leser können oder wollen das Geschriebene gar nicht verstehen, aber zum
    Meckern reicht es allemal.

    Noch mehr Leser haben zum angesprochenen Thema überhaupt keine Sachkenntnisse, müssen aber unsachliche Statements von sich geben.

    Wenn ich einzelne Artikel lese, stellt sich mir die Frage, warum leben diese Leute in H.-U. ?

    1. Hallo Herr Göttsch, das sehe ich auch so. Insbesondere ist enttäuschend, dass trotz sachlicher Beiträge die entsprechenden Fakten gar nicht aufgenommen werden und weiterhin nur unsachlich gezetert wird. Aber man soll die Hoffnung auf Vernunft nicht aufgeben…..

    2. Nein Herr Göttsch, es ist natürlich viel besser, seine Meinung nicht äußern zu dürfen. Ich lebe hier seit 47 Jahren und habe wohl das Recht die Entwicklung der Gemeinde zu kommentieren, oder? Deshalb bin ich noch lange nicht debil oder wohne am falschen Ort. Steht in Ihrem post irgendeine Information, um die Unwissenden zu erleuchten?

    3. Tipp: Am Ende eines jeden redaktionellen Artikels kommt eine Überschrift „xy Kommentare“.
      ACHTUNG: HIER kommen nur noch Privatmeinungen! Wenn Sie die nicht ertragen können, empfiehlt es sich, ab hier NICHT mehr weiterzulesen. Alles nur Gemecker von Bewohnern aus H-U, die stur im Ort wohnen bleiben. Unkenntnis von Leuten, die tagsüber frech arbeiten gehen und nicht erst den Gesamtbestand an Unterlagen im Bürgerinfosystem durcharbeiten, und trotzdem eine Meinung haben. Und auch noch so dreist sind, diese auch noch zu ÄUSSERN.
      Deshalb sicherheitshalber ab „Kommentare“ nicht weiterlesen: Ansteckungsgefahr mit der grassierenden Zeterseuche! Beware!

  6. ich verstehe die Aufregung hier nicht.
    Der B-Plan wurde nicht geändert, ergo kann nicht viel anders(außer Neu) gebaut werden.
    Bevor man sich aufregt, sollte man die Mieterversammlung abwarten.
    Vorher be.- Verurteilen ist nonsens.

    1. Hallo Herr Witte, wie bereits geschrieben wurde, gibt es keinen B-Plan. Es handelt sich um unbeplanten Innenbereich nach §34BauBG und dieser Paragraph lässt eine gewisse Bandbreite von Bebauungsmöglichkeiten zu. Wenn man das verhindern möchte, muss man einen entsprechenden Bebauungsplan mit vorgeschalteter Veränderungssperre aufstellen.

  7. Liebe Henstedt-Ulzburger-Nachrichten, manchmal könnten Fakten und Recherche ein wenig helfen. Bei den Reihenhäusern am Beckersbergring handelt es sich nach meinem Verständnis um den unbeplanten Innenbereich der Gemeinde. Dies bedeutet, daß sich ein Bauvorhaben „einfügen“ muß.

    Wikipedia sagt dazu: „„Sich-Einfügen“ bedeutet, dass ein Bauvorhaben einen sich aus der näheren Umgebung abzuleitenden Rahmen in Bezug auf die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubare Grundstücksfläche und die Bauweise einhält. Diese Aufzählung ist abschließend. Die Einfügenskriterien sind jeweils unabhängig voneinander zu prüfen.“

    Das bedeutet: ohne B-Plan kann Reihenhaus durch Reihenhaus ersetzt werden. Reihenhaus kann aber nicht durch Mehrfamilienhaus ersetzt werden und auch die überbaute Fläche kann nicht exorbitant erweitert werden.

    Wenn eine solche Veränderung geplant sein sollte (was bis jetzt offensichtlich aber niemand weiss), dann erfordert es hierfür einen B-Plan und die Mitwirkung der Gemeinde.

    Wobei ich offen gesagt die Romantik eines 50er/60er Jahre Reihenhauses nicht ganz verstehe – gerade angefangen bei Stichworten wie „energetischer Sanierungsbedarf“, „altersgerechtes Wohnen“ oder „preiswerter / bezahlbarer Wohnraum“. Wer durch den Beckersbergring geht, sieht dort allemal einige Stellen, an denen Sanierungsbedarf erkennbar ist, und andere Stellen, die noch sehr „in Ordnung“ aussehen.

    1. Auch hierfür genügend Beispiele in der Gemeinde, wie so etwas funktionieren kann, die noch nicht Wikepedia gelesen haben …. wie tausche ich ein Einfamilienhaus gegen ein Wohnblock…….. von wegen einfügen …
      In Sache Sanierungsbedarf bin ich ganz ihrer Meinung!

    2. Hallo Hr. Holowaty

      Man kann diese Häuser nicht mit Häusern aus den 50/60 Jahren vergleichen alle Häuser von der Begebau der heutigen Sokabau wurden Anfang der 90er aufwändig Isoliert natürlich entsprechen sie nicht mehr dem eines Neubaus . Was das Altersgerechte wohnen angeht so werden wohl auch in den neuen Häusern Treppen eingebaut und keine Fahrstühle 😉 .Wir haben hier zahlreiche Mieter die seit Jahrzehnten hier wohnen und ganz gut klarkommen.Aber Wir werden sehen was die Soka plant .Ich denke mal das Sie die Pläne schon kennen da diese bestimmt den Fraktionen vorgelegt wurden.

    3. Altersgerecht bzw. barrierefrei sind die neuen Wohnblöcke mit Sicherheit eher
      als die Reihenhäuser am Beckersberg. Aber: ein 4-Zimmer Reihenhaus mit Garten
      (als es das befristete Mietangebot noch gab) sollte weitaus weniger Miete kosten, als
      eine 2-Zimmer Wohnung in den auf den Fußweg gebauten Vorzeigeverdichtungshäusern.
      Barrierefreies Bauen ist doch für ältere Menschen gedacht, oder täusche ich
      mich da?? Bei der heutigen Rentenpolitik für die Zielgruppe dennoch nicht
      erschwinglich. Irgend etwas läuft da schief.
      Ich hoffe, die Bewohner des Beckersbergrings werden ebenso für ihre Interessen
      kämpfen, wie es die Kronskamp-Anwohner tun.

      1. Als Mieter erwirbt man mittels monatlicher Zahlung ein Nutzungsrecht, kein Eigentum. Auch trägt man keinerlei Risiko, im Gegensatz zum Eigentümer. Da finde ich es etwas befremdlich, die Mieter aufzufordern, gegen die Interessen des Eigentümers zu kämpfen.

        1. Richtig. Und ich bezog mich auf die Aussage, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Und Neubauten zu integrieren. Da dies in der Gemeinde zur Zeit nicht passiert, erlaube ich mir, dagegen zu sein, wenn bezahlbarer und familienfreundlicher Wohnraum umgewandelt werden soll in stylishe 2-Zimmer Wohnungen, die sich kaum jemand leisten kann und die damit die Zielgruppe ausgrenzen. Ich fordere zu nichts auf, würde mir aber wünschen, daß Mieter ihre Interessen wahrnehmen und für ihr Heim kämpfen. Hier stellt sich nicht die Frage von Eigentum oder Mietobjekt.

              1. Tja, leider denken immer viele, es sei Aufgabe privater Vermieter, schöne Wohnungen für billiges Geld bereitzustellen. Aber das ist für Bedürftige die Gesellschaft als Ganzes (also „der Staat“). Dazu siehe Kommentar Hr. Borchert. Wenn die Bedürftigen wirklich keine freie Sozialwohnung finden, obwohl vorhanden, so müsste man wohl eher mal über Erhöhungen der Fehlbelegungsabgaben nachdenken, um die Bewohner in marktüblichen Wohnraum „hinüber zu motivieren“. Dann passt es wieder.
                Dabei kann man momentan ja zu super Konditionen Eigentum erwerben (wenn auch die Grunderwerbsteuer nun recht teuer ist, dafür sind die Zinsen aber sensationell). Aber dann muss man schon auch recht viel Geld in Tilgung und Instandhaltungsrücklagen usw. stecken. Dafür erwirbt man was eigenes und hat den größten Haushaltsposten halbwegs konstant gemacht, wenn die Rente später bei geringen/keinen Steigerungen reichen muss.
                Aber viele konsumieren lieber, gerade wenn die Miete billig geblieben ist. Kann man machen, aber wenn sich dann doch mal was ändert (z.B. der Eigentümer dem Vermieten das Neubauen vorzuziehen beginnt…), darf man sich nicht wundert. Man hat sich ja bewusst für die Vorteile des Nicht-Eigentums entschieden, und sollte dann auch die Kehrseiten akzeptieren. Und die Können in ordentlicher Kündigung und damit einem Umzug bestehen…

              2. OK dann schaffen wir alle (Miet)verträge ab und schaffen Anarchie Es lebe der Großgrundbesitzer der den Bauern abzockt….Geld regiert die Welt

              3. Mietverträge kann man aber kündigen, genau wie Arbeits- und Werweisswas-Verträge. Alles mit entsprechenden Fristen, damit eben keine Aristokratie-Anarchie um sich greift. Wenn Sie Ihr Zeitungsabo nicht mehr möchten, kündigen Sie es ja auch. Ist dann auch unangemessene Anarchie gegenüber dem Verlag? Der hat sich doch schon so schön auf den sicheren Absatz eingerichtet…

            1. Was genau ist denn hier in den letzten Jahren passiert? Genau DAS, oder können Sie mich vom Gegenteil überzeugen?

              1. SIE kann ich sicher nicht überzeugen. 😉 Aber nach meinem subjektiven Empfinden sind mehr neue Reihenhäuser als „stylische 2-Zimmer-Wohnungen“ gebaut worden. „Stylisch“ ist ja auch sehr subjektiv, ich würde eher sagen, dem Zeitgeist entsprechend. Nach 10-20 Jahren Abnutzung ist das dann „bezahlbarer Wohnraum“. Neue Wohnungen waren noch nie das, was der Durchschnitt als bezahlbar definiert.

          1. Hallo Frau Kornath, wie definiert man „bezahlbaren Wohnraum“. Mit solch einem Schlagwort kann ich wenig anfangen. In unserem Sozialstaat hat der Gesetzgeber für einkommensschwache BürgerInnen mit einer Bandbreite von Einkommens-Schwellenwerten, je nach Familienstand, eine Grundlage geschaffen die Mietbelastung zu senken. Darüberhinaus wird der soziale Wohnungsbau vom Staat mit Steuermitteln hoch subventioniert, ohne nach Jahren die Sozialberechtigung aufgrund Einkommenssteigerung und Auszug der Kinder zu prüfen und ggf. eine Fehlbelegungsabgabe zu erheben. Nach der Wohnungsmarktanalyse HU haben die Haushalte in HU eine wesentlich höhere Kaufkraft als in Norderstedt und Kaki. Ca. 30% der Mietwohnungen in HU sind preisgünstig und nur ca.15% Nachfrage/Anspruch besteht auf diesen Wohnraum. Für Familien besteht ein Überangebot, während für Einzelpersonen ein leichtes Defizit vorliegt. Also besteht vorrangig ein Bedarf für kleine Wohnungen

            1. Hallo Herr Borchert, das mag alles richtig sein, bei ‚bezahlbar‘ rechne ich aber auch die Rentner mit ein. Es ist vielleicht tatsächlich etwas verfrüht, sich aufzuregen. Warten wir mal den Januar 2016 ab, denn die Mietverträge waren bis Dezember 2015 befristet, soweit ich mich erinnere. Und ich hoffe, ich behalte unrecht.

        2. @Jan Krimse,

          welche Vorteile hätten die Mieter eigentlich, wenn diese keinen Widerstand leisten würden?

          Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen mitteilt, dass man Ihren Arbeitsplatz wegrationalisiert, was tun Sie dann? Unterstützen diesen noch dabei?

          Ihre Risiko-Argumentation könnte ich bei Kleinvermietern durchaus noch nachvollziehen, doch bei Großvermietern, die schon Millionen Reingewinn erwirtschaftet haben, fehlt mir irgendwie die Phantasie.

          1. Hallo Herr Gahan,

            ich habe gar nicht behauptet, daß die Mieter einen Vorteil haben, wenn sie sich nicht gegen die Kündigung wehren. Aber warum meinen Sie überhaupt, daß den Mietern ein Vorteil gegenüber dem Vermieter zustünde?

            Wie unterstützt man einen Arbeitgeber, wenn er eine Kündigung ausgesprochen hat? Eine Kündigung aus Rationalisierungsgründen ist außerdem keine Boshaftigkeit, sondern der Versuch, einige andere Arbeitsplätze erhalten zu können, anstatt die Bude komplett zu schließen.

            Was im Kleinen ein paar Tausender sind, sind im Großen eben Millionen. Müssen es auch sein, um in neue große Projekte oder in Sanierungen investieren zu können, sonst gäbe es keine Mietwohnungen.

            Das nur, um Ihre Fragen an mich direkt zu beantworten. Wie Herr Willsch (und viele andere) halte ich das alles für unnütze Spekulation.

            1. @G. Willich,

              ich bin kein Mieter, sondern ich kritisiere lediglich den Versuch, eine Verdichtung durchzuführen. Nebenbei bin ich sehr gespannt, was dabei für die Mieter im Beckersbergring rauskommt und wünsche viel Erfolg, keine Frage.

              @Jan Kirmse,

              ich finde Ihre Einstellung sehr konsequent. Wenn also Ihr Arbeitgeber Ihnen Ihre Kündigung mitteilt, unterstützen Sie ihn bei Ihrer eigenen Entlassung.

              1. Hallo Herr Gahan,
                was würden Sie denn tun, wenn man Ihnen kündigt? Sauer sein? Wär ich auch! Dagegen klagen? Finde ich absolut albern! Jeder der meint, einen Arbeitzplatz zu schaffen und zu erhalten sei ein leichtes, der kann sich ja auch selbständig machen.

              2. @Jan Kirmse,

                Hier geht es aber nicht darum, wie schwer oder leicht es für Arbeitgeber ist, einen Arbeitsplatz zu erhalten, sondern darum das BEIDE Seiten für sich einen Nutzen erhalten. So etwas gibt nämlich eine Demokratie inkl. Arbeits- u. Mietrecht her. Nicht nur Arbeitgeber und Vermieter dürfen RECHTE daraus ziehen, sondern auch Arbeitnehmer und Mieter!

                Sie selbst argumentieren in diesem Zusammenhang, dass Vermieter und Arbeitgeber alle Rechte und Vorteile – die Mietrecht und Arbeitsrecht – hergeben ausschöpfen dürfen, während der Mieter und Arbeitnehmer darauf verzichten muss.

                MERKE:

                Arbeitsrecht = Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben RECHTE und PFLICHTEN!

                MIETRECHT = Mieter und Vermieter haben RECHTE und Pflichten!

                Was Sie befürworten ist die Aushöhlung der Arbeitnehmer- u. Mieterrechte, da bin ich aber nicht der Diskussionspartner für, da müssen Sie bei Herrn Holowaty von der FDP anfragen.

              3. Hallo Herr Gahan,
                ja, jede Partei hat Rechte und Pflichten. Ich will überhaupt nichts aushöhlen. Wenn man eine Wohnung mietet, hat man ein Wohnrecht und wenn einem der Vermieter kündigt, dann nicht mehr. Wo ist denn da der Aufreger? Wenn ein Arbeitgeber die Arbeitskraft von jemandem in Anspruch nimmt, entlohnt er ihn dafür. Benötigt er die Arbeitskraft nicht mehr oder kann sich die Entlohnung nicht mehr leisten, kündigt er dem Arbeitnehmer. Oder auch andersrum: wird meine Arbeitskraft nicht mehr gebraucht oder kann nicht mehr bezahlt werden, was soll ich dann noch in der Firma. Und ein Vermieter, der mein Geld nicht mehr möchte, dessen Wohnung muß ich halt verlassen, ist ja seine, nicht meine. Wo fehlt denn da Ihrer Meinung nach die Gerechtigkeit?

              4. Tja, leider denken immer viele, es sei Aufgabe privater Vermieter, schöne Wohnungen für billiges Geld bereitzustellen. Uups, hatte ich ja eingangs schon konstatiert, hier nun ein Paradebeispiel einer Untermauerung aus Mietersicht.
                Ich kann Hr. Kirmse nur 100% zustimmen!

              5. @Herr Kirmse,

                ich bin kein Mieter, von daher schreibe ich in diesem Zusammenhang aus einer durchaus neutralen Position.

                Leider sind Sie nicht in der Lage zu begreifen, dass beide Parteien Rechte und Pflichten haben.

                RECHT VERMIETER/ARBEITGEBER: KÜNDIGEN! (FINDEN SIE RICHTIG!)

                RECHT MIETER/ARBEITNEHMER: GEGEN KÜNDIGUNG KLAGEN! (FINDEN SIE FALSCH!)

                Wer (Kläger, Beklagter) sich am Ende durchsetzt, entscheidet das zuständige Gericht!

                @Herr Schneider,

                ehrlich gesagt ist mir Ihre Zustimmung in Richtung Herrn Kirmse völlig egal. Mir ist auch klar, dass kleine mit Subventionen (Steuergeldern!!!) geförderte Consulting Klitsche in Sachen Arbeitnehmerrechte auch nur ein sehr kleinen Spielraum besitzt und deshalb darauf hofft, dass der Arbeitnehmer nicht klagt.

                Sie BEIDE bringen hier lediglich IHRE persönlichen Ansichten mit ein. Ich erkläre IHNEN aber schon die ganze Zeit die Rechtslage! Was ist jetzt richtig? Ihre persönlichen Ansichten? Oder doch die Rechtslage?

                Ich empfehle Ihnen mal das BGB!

              6. Damit wir jetzt diese Diskussion beenden.

                Ich beschreibe die Rechtslage!

                Ihre Ansichten hierzu sind völlig egal!

                Wer den Rechtsweg beschreitet, kann sich durchsetzen oder nicht – Ihre persönlichen Empfindungen sind dabei aber völlig egal.

                Um zum eigentlichen Thema zurückzukommen. Ich würde mir zunächst einmal anhören, was die SOKA-Bau vorschlägt.

              7. Gegen eine Kündigung zu klagen hat nichts mit der Rechtslage zu tun. Nicht nur der Vermieter kann kündigen, auch der Mieter. Was würden Sie denn bitte sagen, wenn Sie eine Wohnung kündigen und ihr Vermieter verklagt Sie deswegen mit der Begründung, das wäre sein gutes Recht? Das fänden Sie normal, weil es „der Rechtslage entspricht“? Ich finde es spannend, daß Sie für sich in Anspruch nehmen, nur objektiv die Rechtslage darzustellen und zu behaupten, andere würden nur ihr subjektives Bauchgefühl zum Besten geben, obwohl Sie die ganze Zeit nur von Mieterrechten, allerdings nie von Mieterpflichten schreiben (als da z.B. Auszug bei Kündigung wären).

                Ob Sie selbst Mieter sind oder nicht, ist mir für eine Diskussion übrigens egal.

    4. Hallo Herr Holowaty, das Einfügungsgebot des zu errichtenden Baukörpers nach §34BauGB bezieht sich natürlich auf die umgebende Bebauungsstruktur und nicht auf das was abgerissen und erneuert werden soll. Mit anderen Worten, es kann sich nicht auf sich selbst beziehen. Darüberhinaus hat sich seit den 1960er Jahren bis in die aktuelle Zeit das Bau-und Planungsrecht (BauGB+BNVO) und die Rechtsprechung insofern geändert, dass heute auch in unbeplanten Bereichen eine wesentlich dichtere Bebauung zulässig ist. Selbstverständlich kann statt eines Reihenhauses ein Mehrfamilienhaus, das planungsrechtlich ein Einzelhaus ist, errichtet werden, da es dem Wohnen dient. Es darf allerdings hinsichtlich der Geschossigkeit und der Grundflächenzahl (Maß der baulichen Nutzung) nicht wesentlich von der überwiegenden Struktur der umgebenden Bebauung abweichen. Der §34 BauGB ist kein einfaches Einmaleins, sondern lässt eine von Fall zu Fall bestimmte Bandbreite der Entscheidung zu.

    5. Ihrer Meinung nach werden die alten Reihenhäuser also durch bessere Reihenhäuser ersetzt, die dann wohl auch zu gleichen Konditionen durch die alten Mieter wieder besetzt werden?!

      Damit ist ja alles gesagt, die FDP Ulzburg sorgt also dafür, dass die Bewohner während der Neubauphase angemessen untergebracht werden, während diese dann nach Abschluss der Bebauung zu gleichen Konditionen in ihre neuen, altersgerechten u. mit Fahrstühlen ausgestatteten Reihenhäuser zurückziehen können.

      Und Plan B, der zu einer Verdichtung führen würde, schließen Sie ja aktuell aus bzw. den wird es mit der FDP Ulzburg nicht geben, oder? 😉

  8. Zumindest sollte es für eine weitere Verdichtung einfach keine Baugenehmigung geben, dann wird Soka Bau es sich schon überlegen, ob sie abreißen wollen….

    1. Lieber Herr Leibing

      Baugenehmigungen werden nicht nach „Gutdünken“ erteilt oder verweigert, sondern basieren auf Recht und Gesetz. Wenn Sie ein Bauvorhaben planen, und alle vorhandenen Regeln einhalten, dann haben Sie einen Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung. Wenn Sie die Regeln nicht einhalten, dann *darf* die Baugenehmigung nicht erteilt werden.
      Dieses Land ist nun mal keine Bananenrepublik, sondern ein Rechtsstaat.

      1. Ich darf mal kurz schmunzeln… ist ja auch zu kalt für eine Bananenrepublik, nennen wir es manchmal “ Rübenmus“ basiert auf Recht und Gesetz ….scheint mir zu oft eine Sache der Auslegung zu sein .

  9. Und Ich hoffe das die Anwohner sich nicht Kampflos ergeben werden -Wohnraum muss bezahlbar bleiben auch im Zentrum Ulzburg

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert