Rechtskampf um Manke-Baugebiet an der Pinnau: WHU, SPD und BFB vor Triumph!

Direkt an die Kreuzung Kandener Chaussee/Hamburger Straße soll das geplante Wohngebiet angebunden werden.
Direkt an die Kreuzung Kadener Chaussee/Hamburger Straße soll das von CDU und FDP gewünschte  Wohngebiet angebunden werden.

Sensationelle Entwicklung beim umstrittenen Neubaugebiet an der Pinnau-Niederung. WHU, SPD und BFB haben es in der Hand, die von der Firma Manke angestrebte Bebauung der Grünflächen rechts und links der stillgelegten AKN-Trasse deutlich einzuschränken – wenn nicht sogar das Bauvorhaben ganz zum Platzen zu bringen.

Das ist die Botschaft, die Bauamtsleiter Jörn Mohr und Ortsplaner Volker Duda von einem Treffen mit Beamten der obersten Baubehörde Schleswig-Holsteins mitgebracht haben.

WHU, SPD und BFB können demnach im derzeit laufenden Bebauungsplan-Änderungsverfahren eine abgespeckte Bebauung durchsetzen, ohne das Manke einen Entschädigungsanspruch nach $ 42 Baugesetzbuch geltend machen kann. Das Bauunternehmen hat es nach Ansicht der Landesjuristen schlichtweg versäumt, formale Fristen einzuhalten.

Bauamtsleiter Jörn Mohr am Dienstag zu den HU-Nachrichten: „Wir haben einen rechtskräftigen Bebauungsplan vom 31. Mai 2007 und abgelaufen ist die Frist eben am 31. Mai 2014.“ In diesem Zeitraum hätte nach Angaben der obersten Baubehörde zumindest ein Bauvorantrag gestellt werden müssen, das sei aber nicht passiert, so Mohr.

WHU, SPD und BFB hatten vor wenigen Wochen die juristische Prüfung durchgesetzt – gegen den Willen von Christdemokraten und der von Bürgermeister Stefan Bauer geführten Verwaltung. FDP-Mann Stephan Holowaty hatte sich bei der Abstimmung enthalten. CDU und FDP hatten die Umwandlung der Grünflächen zu Wohnbauflächen im vergangenen Jahrzehnt gegen die Stimmen von SPD und WHU beschlossen, die BFB gab es zu dem Zeitpunkt noch nicht.

§ 42 des Baugesetzbuches beschränkt die Frist, in der eine Entschädigung bei Aufhebung oder Änderung eines Bebauungsplans vom Grundstückseigentümer geltend gemacht werden kann, auf sieben Jahre. Die Verwaltung hatte die Auffassung vertreten, dass die Frist noch nicht abgelaufen sei, weil Manke innerhalb der Frist einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplans eingereicht hatte. In Kiel gab es jetzt juristische Nachhilfe in Sachen Baurecht. Allerdings nur in mündlicher Form. Weil das Land später auch Verfahrensbeteiligter bei eventuellen Entschädigungsforderungen ist, gibt es von dort vorab kein schriftliches Rechtsgutachten.

Manke versucht derweil zu retten, was möglicherweise nicht mehr zu retten ist und hat Bauanträge für den Bau von Reihenhäusern eingereicht – auf Grundlage des über sieben Jahre alten Bebauungsplans. Mit Hinweis auf das laufende Änderungsverfahren seien die abgelehnt worden, sagte Mohr. Manke habe dagegen Widerspruch eingelegt.

Wenn es – je nach Standpunkt – gut oder schlecht läuft, könnte die Naturfläche an der Pinnau-Niederung mehr oder weniger  erhalten bleiben. Nach Angaben der Bauverwaltung hat Manke bisher nur für ein einziges Einfamilienhaus eine rechtskräftige Baugenehmigung in der Tasche – mit einer Erschließung über den Brombeerweg.

Die Verwaltung holt jetzt noch eine schriftliche Expertise von einem Fachanwalt über die Entschädigungsfrage ein. Mohr zufolge wird der Pinnau-Bebauungsplan in diesem Jahr nicht mehr Thema im Ratssaal sein.

Christian Meeder

26. November 2014

6 thoughts on "Rechtskampf um Manke-Baugebiet an der Pinnau: WHU, SPD und BFB vor Triumph!"

  1. @ Dirk, wir haben lange daran gearbeitet, das Ziel ist aber noch nicht erreicht.
    Unser Ziel war es, durch Klärung der Rechtslage wieder auf Augenhöhe mit dem Investor ziu sprechen.
    Wir fühlen uns durch die neue Entwicklung bestätigt.
    Auch wenn wir wissen, dass letztlich Gerichte über strittige Fragen entscheiden, wenn eine Partei den Klageweg bestreiten will. Image hin, Image her.
    Unser Dank gilt der BFB und SPD für die kollegiale Zusammenarbeit.
    Jetzt gilt es standhaft zu bleiben.
    Ein Kompromiss der Bebauung scheint möglich, alle müssen sich aber bewegen.
    Was mich aber ärgert ist, dass die Gespräche mit der Firma Manke über eine Einigung zur Bebauung ( Politik / Manke ) durch Bauvorbescheidsanträge diese Gesellschaft auf Basis der alten B-Pläne 3. Änderung massiv gestört werden.
    Man will offensichlich sein vermeitliches “ Recht “ derf Bebauung durchziehen und die Politik ignorieren.
    Partnerschaftliches Vorgehen sieht anders aus.
    Manke ist gut beraten, diverse Kompromissangeboote der Politik sorgsam zu prüfen.
    Wir bleiben dabei konsequent, Kompromisse ja, Diktat nein.

    1. Moin Kurt, mal ganz ehrlich, habt ihr etwas anderes erwartet? Es galt all die Jahre in HU immer nur ein Gesetzt und das ist ein grünes “ M“ .Und das “ Recht“ eine Bebauung auf Deubel komm raus durchzuziehen, kennen wir nur zu gut. Es liegt in der Natur von M rücksichtslos seine Interessen durch zusetzten, gestärkt und unterstützt durch CDU und Verwaltung, möchte sogar sagen, „M“ hat diktiert was Phase ist und daraufhin wurden die Wege geebnet. Da erwartet ihr ein partnerschaftliches Vorgehen? Tschuldige bitte, glaubst du noch an den roten Mantelkerl der am 24.12 kommt 😉
      Macht weiter und bleibt auf euren Weg, TOP!

  2. Hey ho, geschehen in dieser Gemeinde tatsächlich noch Wunder ? Verneige mich tief, soweit es mein Rücken zu lässt 😉 vor der WHU , SPD und der BFB…. ein Einfamilienhaus auf der grünen Wiese, sieht doch sehr heimelig“ aus 😉 …wenn, dann die getrennten Rad-und Gehwege, natürlich überdacht 😉

    1. Abwarten … Wir wohnen in HU, hier ist alles möglich. Ich kann nicht glauben, das sich die MaCDFDP so einfach die Butter vom Brot nehmen lassen.

  3. Hauptsache es werden wenn es dann zur Bebauung kommt auf den Hauptwegen getrennte Rad und Gehwege geschaffen die eine angemessene Breite haben.(und nicht diese komische Sand/Pflasterkombi die mit Gras wieder zuwächst )

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