Hundehaufen-Eilantrag abgeschmettert!

Die eigentlich letzte Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses vor der Wahl – es war die erwartete Veranstaltung mit ordentlich Bums. Auch für den Verfasser dieser Zeilen. Der durfte stellvertretend für seinen Chefredakteur kurz vor der Sitzung verbale Prügel einstecken: SPD-Ortschef Reinhard Kunde und sein Parteikollege Bernd Utecht machten ihrem Ärger über die HU-Nachrichten Schlagzeile vom Vortag Luft. Darin hatte es geheißen, dass die Sozialdemokraten das Bauvorhaben Beckershof wieder ausbuddeln wollten. Das Gegenteil sei aber richtig, Beckershof stünde für einen riesigen Ortsteil, die SPD wolle aber nur ein paar Wohnblocks unmittelbar am Bahnhof in Ulzburg-Süd.

Als es dann aber losging mit der Sitzung, heiterte sich das Minenspiel aller Beteiligten schnell wieder auf. FDP-Ausschussmitglied Stephan Holowaty unterhielt den Ratssaal mit seinen neuesten Erfahrungen in Sachen Hundehaufen. Beim Joggen auf dem Wanderweg habe er beobachtet, wie ein Schäferhund sein Geschäft direkt neben den Weg platziert habe. Eine von ihm vorgenommene Belehrung der Hundehalter habe dann aber zu keinem Erfolg geführt: Im Gegenteil: Die beiden Hundehalter hätten wider Erwarten die Hundeköttel nicht entfernt, sondern ihn stattdessen aufs übelste beschimpft. Der Vorfall habe ihn nun dazu motiviert, einen Eilantrag für das FDP-Konzept Hund und Mensch zu stellen.

Doch Holowatys anschaulich vorgetragene Hundehaufen-Problemstellung – sie verfehlte ihre Wirkung: Ganz anders als die Bürger der Großgemeinde, die sich in den Kommentarspalten der Henstedt-Ulzburger Nachrichten die Finger wund schreiben, wollte kein anderes Ausschussmitglied über die Hundehaufen-Problematik diskutieren. Der Dringlichkeitsantrag wurde geschlossen abgelehnt, schaffte es so nicht auf die Tagesordnung.

CDU-Fraktionsvorsitzender Folker Brocks: Dringlichkeit zu behaupten für einen 1.000 Jahre alten Sachverhalt, erschließe sich ihm nicht.

Mehr zur Sitzung: In Kürze bei den Henstedt-Ulzburger Nachrichten.

Christian Meeder

16. April 2013

10 thoughts on "Hundehaufen-Eilantrag abgeschmettert!"

  1. Auch wenn jetzt langsam Gras über die Sache wächst, geht’s immer noch munter weiter. ;-(

    Ich trete für eine Hundeauslauffläche direkt vor dem Rathaus ein. Zentral gelegen und somit gut erreichbar, können die Mitarbeiter des Ordnungsamts eine „Entsorgungskontrolle“ von Hundescheiße sogar durch die offenen Bürofenster vornehmen.
    Sowas nennt man dann kurzen Dienstweg. Außerdem kann man theoretisch den ganzen Tag aus dem Fenster gucken, sich dabei nicht bewegen und hinterher sogar zu Recht behaupten, man hätte gearbeitet. 😉

  2. Jetzt wird es CDU-seitig klarer:

    Zitat aus diesem Artikel: „CDU-Fraktionsvorsitzender Folker Brocks: Dringlichkeit zu behaupten für einen 1.000 Jahre alten Sachverhalt, erschließe sich ihm nicht.“

    Zitat aus Artikel http://ulzburger-nachrichten.de/?p=16208 :“…stellvertretenden Bürgermeisterin Elisabeth von Bressensdorf (CDU). Die sei gerade mit ihrem Hund unterwegs, …“

    Nachtigall, ick hör Dir trapsen, sagt man wohl in Berlin… 😉

  3. Moin Moin, wenn sich alle Hundehalter an der GefHG halten, würde es das Thema mit der Leine und den Zäunen nicht geben, denn das Tier kann nichts für seinen Halter.

    Auszug aus dem GefHG

    §1
    Zweck des Gesetzes

    Zweck des Gesetzes ist es, Gefahren für die öffentliche Sicherheit Vorzubeugen und abzuwehren, die mit dem Halten und Führen von Hunden verbunden sind:

    §2
    Allgemeine Pflichten

    (1) Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die
    öffentliche Sicherheit ausgehen. Eine Hundehalterin oder ein Hundehalter darf
    einen Hund nur solchen Personen überlassen, die die Gewähr dafür bieten, den
    Hund sicher im Sinne des Satzes 1 zu führen.

    (2) Hunde sind an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen

    1. in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,

    2. bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Ver-
    anstaltungen mit Menschenansammlungen,

    3. in der Allgemeinheit zugänglichen umfriedeten oder anderweitig begrenzten
    Park-, Garten- und Grünanlagen mit Ausnahme besonders ausgewiesener

    Hundeauslaufgebiete,

    4. bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen, in Treppenhäusern, in Aufzügen, in
    Fluren und in sonstigen von der Hausgemeinschaft gemeinsam genutzten
    Räumen,

    5. in öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln,

    6. in Sportanlagen und auf Zelt- und Campingplätzen,

    7. auf Friedhöfen,

    8. auf Märkten und Messen.

    Die zuständige Behörde kann von Satz 1 Ausnahmen zulassen, wenn im Einzelfall Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden.

    (3) Es ist verboten, Hunde mitzunehmen in

    1. Kirchen, Kindergärten, Schulen und Krankenhäuser,
    2. Theater, Lichtspielhäuser, Konzert-, Vortrags- und Versammlungsräume und

    3. Badeanstalten sowie auf Badeplätze, Kinderspielplätze und Liegewiesen.

    Ferner ist es verboten, Hunde dort laufen zu lassen. Die Inhaberin oder der Inhaber des Hausrechts der in Satz 1 Nr. 1 und 2 genannten Einrichtungen kann Ausnahmen zulassen, wenn im Einzelfall Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden.

  4. Stephan Holowaty unterhielt den Ratssaal mit seinen neuesten Erfahrungen in Sachen Hundehaufen. Beim Joggen auf dem Wanderweg habe er beobachtet, wie ein Schäferhund sein Geschäft direkt neben den Weg platziert habe.

    Ein LIberaler sollte eigentlich bereits erfreut darüber sein, dass der Schäferhund seine Absonderung neben den Weg “ platziert “ hat.
    Wenn man bedenkt, welche Absonderung manch liberaler Kläffer im TV in unsere Haupt – Ohrwege platziert.
    Zumal der Schäferhund als guter deutscher Schäferhund nicht auf den Weg defäkierte, vielmehr in an erkennenswerter Weise daneben.

    .

    1. Nun, Herr Winckelmann, auch wenns „daneben geht“, muss Herrchen od. Frauchen dort die Hinterlassenschaft umgehend (und diskussionslos!) wieder beseitigen.
      Da hilft weder ein Wenn und Aber, noch gibt es für den Bereich irgendein individuelles Recht.

  5. Wahrscheinlich soll es so verstanden werden, daß das Problem durch die CDU schon gelöst ist: Vermutlich wird nun der Herr Brocks himself durch die Gemeinde ziehen und hinter jedem erleichterten Hund sogleich die Hinterlassenschaft entsorgen. Welch ein Service! Danke, Herr Brocks!!! 🙂

  6. In einem der vorigen Beiträge zu diesem Thema las ich von etwa 1000 Hundebesitzern in HU. Ich denke das sind die Steuerzahlenden, die bei der Gemeinde erfasst sind. Gefühlt scheint es aber weit mehr Hndebesitzer zu geben.

    Die Gemeinde ist bei jeder Einnahmemöglichkeit ganz fix hinterher, so wäre es doch ein Anfang erstmal ganz offen zu kontrollieren, ob die angeleint oder nicht, herumlaufenden Hunde überhaupt gemeldet sind.

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