Diese Bausünde soll ein Einzelfall bleiben!

Vor zwei Wochen ging manchem Leser regelrecht das Herz auf: die Henstedt-Ulzburger Nachrichten hatten einen Blick auf die Großgemeinde vor 33 Jahren geworfen. Das heutige Foto dürfte dagegen eher für schlechte Laune sorgen. Denn zu sehen ist Henstedt-Ulzburgs jüngste Bausünde an der Hamburger Straße – der berüchtigte Rohbau, der direkt an den Fußweg grenzt. Er wird  – und das ist dann doch noch eine gute Nachricht –  ein Solitär bleiben. Auf der jüngsten Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses haben die ehrenamtlichen Politiker auf CDU-Initiative hin beschlossen, die festgesetzte Baulinie direkt am Bürgersteig aufzuheben und durch eine rückwärtige zu ersetzen.

Einher geht damit eine Art Generalrevision der Ortsplanung in Ulzburg-Mitte. Denn die nach und nach geplante Einhausung von Henstedt-Ulzburgs Hauptverkehrsader geht zurück auf einen Rahmen- und Strukturplan aus dem Jahre 1997, in dem der Hamburger Stadtplaner Matthias Baum unter anderem einen „uneinheitlichen Raumeindruck“  diagnostiziert und deswegen empfohlen hatte, neue Häuser dicht an dicht direkt an den Fußweg zu setzen. Diese Empfehlung wurde wenig später dann in den Bebauungsplänen festgeschrieben.

Jetzt will die Verwaltung einen neuen „Strukturplan Ulzburg-Mitte“ in Auftrag geben.

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31.01.2013

Hier geht’s zum Strukturplan des Jahres 97

12 thoughts on "Diese Bausünde soll ein Einzelfall bleiben!"

  1. Und ich frage mich, wo die Bewohner parken. Soll der Park&Ride Platz, der ja eh schon zu klein ist, dafür genutzt werden? Die Ortsbezeichnung von Hr. Dultz ist sehr bezeichnent.

  2. Wie ich auf dem Foto sehe, steht eine Mülltonne auf dem Fußweg. Dort darf sie aber wohl nicht stehen, denn der Fußweg ist Teil der Straße.
    Erklärung:
    Gem. §32 Abs. 1 StVO ist es verboten, … Gegenstände auf Straßen zu bringen …, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann.

    Bin gespannt, wie das zukünftig gehandhabt wird in der „Via Reggia“ 😉

  3. Für mich ist es ebenfalls unverständlich,weshalb diese Bausünde keinem Fachmann schon vor Baubeginn aufgefallen ist. Auch nach Baubeginn kamen die ersten kritischen Äußerungen von normalen Bürgern der Gemeinde.
    Die Verantwortlichen in unserer Gemeinde verwiesen damals wie selbstverständlich auf den oben genannten Strukturplan und die daraus resultierenden Änderungen der Bebauungspläne. Es war für die Damen und Herren völlig unverständlich, weshalb man sich dazu kritisch äußern kann.
    Meiner Meinung nach, wurden die ominösen Pläne aber nur herangezogen, um auf diesem Grundstück 2 Häuser zu errichten. Dieses wäre nach regulären Bauplanungen niemals möglich gewesen.

    1. Hallo Herr Schulze

      Das ist genau der Grund. Money, Money, Money.
      Aber warten wir ab es ist bestimmt noch nicht der letzte Schildbürgerstreich den uns der letzte Bürgermeister hinterlassen.hat. Wer mit ihm gemeinsam im Boot saß ist ja auch nicht unbekannt.

      M.f.G.

      Rolf Dose

      1. Richtig Herr Dose, es geht um einen Gesamtverkaufswert von rund 1,9 Mio. Euro zzgl. 3,57% Courtage (16 Wohnungen auf ca. 850 qm Wohnfläche).

        Meiner Meinung nach dürfte damit aber lange nicht das Ende der Fahnenstange erreicht sein. So wird es wohl nur eine Frage der Zeit sein, wann sich der Bauherr dieser Häuser auch das Nachbargrundstück (Hs.-Nr. 43) unter den Nagel reisst.
        Es handelt sich bei dem Projekt „Via Regia45“ höchstwahrscheinlich nur um einen „strategischen Beginn“ in diesem Bereich.

    2. Sehr geehrte/r U.Schulze,
      die Bebauung ergibt sich (leider) aus dem im Jahre 1997 beschlossenen B-Plan Nr. 86.
      Aus dem Strukturplan, der auch mir seit 2003 bekannt ist, kann diese „Raumkante“, das heißt die Baulinie direkt am Kantstein, nicht abgelesen werden.
      Die Politiker des Fachausschusses bekommen übrigens erst seit kurzer Zeit die von ihnen zu verabschiedenen B-Pläne samt Begründung auf Veranlassung der WHU zugeschickt. Das war jahrezehntelang nicht anders gewollt. Bis dahin hing der Plan eine halbe Stunde vor Sitzungsbeginn an der Wand und konnte bei Bedarf angesehen werden. Die WHU war mit diesem Procedere verständlicherweise nicht einverstanden und hat für sich die Pläne in den letzten Jahren stets digital angefordert, um zu wissen, worüber sie entscheiden soll.
      Wenn Sie sich für genauere Daten oder Abläufe interessieren, stelle ich sie Ihnen gern zur Verfügung.
      Ehrenamtlich tätige Ausschussmitglieder können nicht alle B-Pläne der Vergangenheit kennen. Meiner Meinung nach ist es Aufgabe der hauptamtlichen Ortsplanung solche Ausreißer zu beheben und notwendige Änderungen einzuleiten. Allein die Gehwegbreite von 2 Metern ist nach heutigen Maßstäben nicht ausreichend.

  4. Die Idee damals war gut. Sie wäre auch weiter gut. Allerdings müsste der Fußweg verbreitert werden, der für die Anforderungen einer Hauptstraße im Ortszentrum viel zu schmal ist.

  5. Es tut weh, wenn man dieses Haus sieht, das abweichend von den benachbarten Häusern lückenlos an den Fußweg grenzt. Nun haben wir den
    „uneinheitlichen Raumeindruck“ der ja ursprünglich vermieden werden sollte. Unverständlich für den Laien, dass dieses von den Bebauungsplänen so erzwungen wurde – und dass niemand die Absurdität bemerkte, bevor die Mauern wuchsen und es für eine Korrektur zu spät war. Da hat sich Henstedt-Ulzburg selbst eine Grube gegraben und ist dummerweise hineingefallen.
    Wirklich schade.
    Bleibt zu hoffen, dass ein hübsches Äußeres das Gebäude doch noch zu einem „etwas verrückten“ Schmuckstück macht.

  6. Das fällt allen Beteiligten ja reichlich früh ein, dass hier etwas Fundamentales falsch gelaufen ist. Die freche Baulinie ist dabei nur die Speerspitze eines grundlegend zweifelhaften Bauprojekts.
    Im Übrigen bin ich gespannt, wohin man dort in schneereichen Wintern den Schnee schippen wird. 😉

    P.S.
    Was ist der Unterschied zwischen einem Bauzeichner, einen Betonbauer und einem Maurer?
    Der Bauzeichner arbeitet in Millimetern, der Betonbauer in Zentimetern und der Maurer ist froh, wenn er auf dem Grundstück bleibt!

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