Schatten über dem CCU

Das Genehmigungsverfahren für das CCU: Es ist gar nicht so leicht zu durchblicken. So brauchen die Projektentwickler Karl Will und Peter Skrabs zum einen das o.k. der Gemeinde. Denn zwischen der City Center Ulzburg GmbH und der Gr0ßgemeinde gibt es einen städtebaulichen Vertrag. Dort ist beispielsweise geregelt, dass die Projektentwickler für die Kosten der verkehrlichen Erschließung aufkommen müssen oder dass eine Tiefgarage anstatt eines Parkdecks gebaut werden muss. Auch steht dort geschrieben, das Will und Skrabs vor dem Baugebinn eine verbindliche Finanzierungsbestätigung einer Bank vorlegen müssen.

Der städtebauliche Vertrag wurde Anfang Dezember 2011 zwischen Bürgermeister Torsten Thormählen und Peter Skrabs als Geschäftsführer der CCU City-Center GmbH geschlossen. Der letzte Stand war, dass die Projektentwickler noch nicht alle Bedingungen des Vertrages erfüllt haben und es so für das CCU von der Gemeinde noch kein grünes Licht gibt.

Eine andere Hürde haben die CCU-Entwickler allerdings schon im Sommer genommen. Zumindest auf den ersten Blick. Denn am 20. Juli flatterte den City-Center-Planern ein Brief der Segeberger Kreisverwaltung ins Haus. „Wir erteilen Ihnen die Baugenehmigung für den Bau des CCU“, stand dort sinngemäß geschrieben. Unter dem Genehmigungsbescheid gab es dann neben happigen Verwaltungsgebühren  – rund 140.000 Euro, die innerhalb eines Monats zu zahlen seien – allerdings auch noch eine „Rechtsbehelfsbelehrung“: Gegen die erteilte Baugenehmigung könne innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.

Wie die Henstedt-Ulzburger Nachrichten vorige Woche berichtet haben, ist nun genau das eingetreten. Zwei betroffene Anlieger haben beim Kreis Widerspruch gegen die Baugenehmigung eingelegt. Dazu muss man grundsätzlich wissen, dass trotz eines Widerspruchs die Baugenehmigung kurioserweise erst einmal im vollem Umfang bestehen bleibt. Genau deswegen hat einer der Antragsteller gleichzeitig auch einen Antrag auf aufschiebende Wirkung gestellt.

Das heißt: Bis zur Klärung seines Widerspruchs dürfte bei Stattgabe des Antrags dann nicht gebaut werden. Und genau über diesen Punkt brütet nun gerade die Segeberger Kreisverwaltung. Das Ergebnis der Prüfung des Antrags ist dann auch ein Fingerzeig auf den Ausgang des grundsätzlichen Widerspruchsverfahrens.

Dazu Kreisbauamtschef Thorsten Wolf: „Es wird aktuell nicht über den Widerspruch entschieden, sondern nur darüber, ob der Widerspruch eine aufschiebende Wirkung erzielen würde. Wenn wir die aufschiebende Wirkung ablehnen, dann wäre die Tendenz allerdings, dass der Widerspruch auch abschlägig beschieden wird, weil die Argumente sich ähneln. Beim Antrag auf aufschiebende Wirkung wird eher summarisch geprüft, also nicht bis ins letzte Detail.“

Und wohin geht nun die Tendenz, könnte die Baugenehmigung tatsächlich zurückgezogen werden? Bauamtsleiter Wolf: „Es gibt aus unserer Sicht einen wunden Punkt, den wir noch gutachterlich klären müssen. Das ist die Verschattungsproblematik. Bei allen anderen Punkten sehen wir das nicht so wie der Antragssteller.“

Stellt sich die Frage: Ist das CCU möglicherweise einfach zu voluminös geplant?

Christian Meeder

27. September 2012

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