Im Vorfeld einer Diskussion um die Einführung einer Baumschutzsatzung wird mancherorts ein vermehrtes Fällen von Bäumen beobachtet. So gesehen ist jetzt der ideale Zeitpunkt das Für und Wider für mehr Baumschutz zu diskutieren; denn ab jetzt müssen die Motorsägen schweigen. Von März bis Oktober ist Schonzeit. In dieser Zeit darf grundsätzlich kein Baum gefällt werden. Auch das Heckenschneiden ist in dieser Zeit untersagt. Das befristete Verbot nach dem Naturschutzrecht dient dem Schutz von Vögeln und anderen Kleinlebewesen während der Brut- und Aufzuchtszeit.
2003 wurde die bis dahin gültige Baumschutzsatzung gekippt. Das Hauptargument damals: Der mündige Bürger werde schon selbst erkennen, welche Bäume schützenswert sind.
Ganz offenbar ist die Politik 2003 über das Ziel hinausgeschossen.
Dem einzelnen Bürger kann zugetraut werden, verantwortungsbewusst mit der Natur umzugehen. Dies aber auch privaten Bauherren zu unterstellen, geht an der Realität vorbei. In den von den Ulzburger Nachrichten dokumentierten Fällen an der Olivastrasse und an der Habichtstrasse standen die Bäume wohl dem Renditestreben von Bauinvestoren im Weg.
Kluger Baumschutz unterscheidet zwischen Bürgern, die auf Ihrem Grundstück einen Baum zurechtstutzen möchten, und privaten Bauherren, die das Gemeinwohl hintanstellen.
Christian Meeder
Sehr geehrter Herr Meeder,
die CDU hat mittlerweile eine Stellungnahme abgegeben, wie sie zu dem Baumschutz steht und welche Position die CDU zu einer Baumschutzsatzung einnimmt. Wir plädieren dafür, die Bürger in das Verfahren einzubeziehen.
Weitere Informationen lassen sich auf der Homepage der CDU unter
http://www.cdu-hu.de entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Meschede