Dicke schwarze Wolken hingen über dem Rathaus, als die Gemeindevertretung zu einer außergewöhnlichen und zugleich letzten Sitzung dieser Wahlperiode zusammentrat. Wichtigster Punkt der Tagesordnung: der FDP-Antrag auf Abwahl des beurlaubten Bürgermeisters Torsten Thormählen. Und für den kam es wirklich dicke: Die Kommunalpolitiker sprachen sich einstimmig nicht nur dafür aus, die Bürgerinnen und Bürger über die Zukunft des parteilosen Verwaltungschefs entscheiden zu lassen – sie riefen die Einwohner sogar nachdrücklich dazu auf, den 49-Jährigen in den einstweiligen Ruhestand zu schicken.
Und das, obwohl die Gemeindevertretung in ihrer gemeinsamen Erklärung zum FDP-Abwahlantrag über Thormählens derzeitigen Status im Rathaus einmütig urteilt: „Die Folgen seines Fehlens sind im kommunalpolitischen Interesse der Gemeinde nicht länger hinnehmbar.“ Hintergrund: Der Hauptausschuss hatte den Bürgermeister im vergangenen Jahr in Zwangsurlaub geschickt, weil die Staatsanwaltschaft gegen ihn ermittelte. Sie hat inzwischen beim Amtsgericht Norderstedt einen Strafbefehl gegen Thormählen beantragt – wegen des Verdachts auf Betrug sowie auf Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt.
Und dazu stellt die Gemeindevertretung fest: „Es ist nicht absehbar, wann dieses Verfahren rechtskräftig abgeschlossen sein wird.“ Daraus folgern die Kommunalpolitiker: „Die Gemeindevertretung ist verantwortlich dafür, dass die zentrale Leistungsfunktion des hauptamtlichen Bürgermeisters tatkräftig und wirkungsvoll wahrgenommen wird. Das einzige Mittel, das der Gemeindevertretung zur Erreichung dieses Zieles zur Verfügung steht, ist das Abwahlverfahren nach den Regeln der Gemeindeordnung.“
Sie macht einen solchen Schritt möglich, „wenn die Vertrauensbasis zwischen Bürgermeister und Gemeindevertretung so nachhaltig gestört oder geschädigt ist, dass mit einer Wiederherstellung nicht gerechnet werden kann. Dies ist nach der Überzeugung der Gemeindevertretung der Fall“, stellen die Kommunalpolitiker in ihrer Erklärung fest. Sie war am Dienstag im Hauptausschuss zusammen mit dem Anwalt der Gemeinde vorbereitet worden.
Ganz anderer Ansicht ist da der vom Dienst suspendierte Bürgermeister. Thormählen ließ die Gemeindevertreter in einer Persönlichen Erklärung wissen, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hätten ergeben, „dass der fast 15 Monate gegen mich bestehende Verdacht der Korruption und der Untreue in einem besonders schweren Fall von Anfang an zu Unrecht bestanden hat, Ich habe mich nie bestechen lassen und auch nie irgendwelche Gelder veruntreut. Das Verfahren wurde demzufolge eingestellt.“
Der beurlaubte Thormählen, der weiterhin seine vollen Bezüge erhält, teilt weiter mit: „Die Staatsanwaltschaft nimmt als Ergebnis der Ermittlungen nunmehr aber einen Verstoß gegen verwaltungsrechtliche Anzeige- und Ablieferungspflichten aus der Nebentätigkeitsverornung an. Außerdem hätte ich als Vorstand der Kommunalbetriebe Ellerau sozialversicherungsrechtliche Vorgaben nicht eingehalten…Mein Verteidiger hat in seinen Stellungnahmen nachgewiesen, dass eine Strafbarkeit nicht gegeben ist.“
Kein Verständnis hat der im Zwangsurlaub weilende Bürgermeister laut seiner Erklärung dafür, „wenn von Seiten kommunalpolitisch Verantwortlicher mit Unwahrheiten und Vorverurteilungen Stimmung gegen mich gemacht wird. Das ist ungerecht und ehrverletzend und belastet nicht nur mich, sondern insbesondere auch meine Familie in hohem Maße“
Aber auch über die Zukunft macht sich Thormählen, der in der Bevölkerung sehr beliebt ist oder war, Gedanken: „Es stellt sich in dem Zusammenhang natürlich auch die Frage, wie eine weitere Zusammenarbeit zwischen mir und den gemeindlichen Gremien aussehen soll, wenn sich in den nächsten Wochen auch in dem letzten Punkt meine Unschuld herausstellen und in der Folge die Abwahl misslingen sollte. Ich werde mich jedenfalls weiterhin so verhalten, dass eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Gemeindevertretung und den weiteren Gremien der Gemeinde Henstedt-Ulzburg auch in Zukunft möglich ist.“
Henstedt-Ulzburgs Kommunalpolitiker sehen das anders und fordern die Bürgerinnen und Bürger auf, „im Interesse der Gemeinde Henstedt-Ulzburg durch Abwahl des Bürgermeisters den Weg freizumachen für eine Wiederbesetzung der Stelle. Die Gemeinde ist auf einen Neubeginn im Amt des Bürgermeisters durch eine neue Persönlichkeit dringend angewiesen.“
Die Einwohner können dem Appell der Gemeindepolitiker am 22. September, dem Sonntag der Bundestagswahl, nachkommen. Bei einer Bürgerversammlung am 14. August soll das Thema im Bürgerhaus erörtert werden.
Jörg Schlömann
16. Mai 2013
Zunächst einmal wäre mir eine Postwurfsendung der FDP mit einer Erklärung zum Verlust von 50 % der Wählerstimmen weitaus willkommener.
Nur weil es es hier keine 5% Klausel gibt, bleibt die FDP überhaupt in der Gemeindevertretung…..
Eine eindeutige Abstrafung !
Noch interessanter wäre es natürlich zu erfahren, warum die FDP gefühlte 3 Sekunden nach Bekanntgabe des Ergebnis aus Kiel die Abwahl des Bürgermeisters beantragt hat .
Insider wissen natürlich warum….
Dennoch ist ein Misstrauensvotum der Gemeindevertretung natürlich nun gegeben, das wie ein Damoklesschwert über der Abwahl schwebt.
Sollten die Bürger unseren Bürgermeister im September nicht abwählen, was nunmehr durchaus denkbar ist……wie geht es dann weiter ???
Sehr geehrter Herr Eberhard,
es ist das erste Mal , dass ich als Bürger der Gemeinde Henstedt-Ulzburg von einem kommunalpolitischen Vertreter Fakten genannt bekomme und offen gelegt wird, was tatsächlich Sache ist. Alles, was Sie schreiben, so es zutreffend ist, deutet darauf hin, dass diese Angelegenheit ein Skandal ist, der seinesgleichen sucht. Danke für Ihre Information. Sie sollte als Postwurfsendung an alle Haushalte verteilt werden. Beste Grüße H. Schmidt
Sehr geehrte Frau Iwersen,
sehr geehrter Herr Schmidt,
die FDP, als Antragsteller des Abwahlverfahrens, ist seitdem die Vorwürfe gegen Herrn Thormählen öffentlich wurden (07.02.2012) um Transparenz bemüht.
Wenn davon gesprochen wird, dass die anfänglichen Vorwürfe gegen Herrn Thormählen fallen gelassen worden wären, so ist das richtig und zugleich falsch.
Dass die Korruptionsvorwürfe gegen Torsten Thormählen nicht haltbar sein würden, darauf hat die FDP bereits im Frühjahr vergangenen Jahres hingewiesen. Das sollte daher keine Überraschung sein, liegt aber lediglich daran, dass das der falsche Vorwurf war.
Ich habe deshalb bereits im Februar 2012 eine Anzeige wegen Betruges zum Schaden der Gemeinde Henstedt-Ulzburgs gegen Torsten Thormählen gestellt. Dieser Vorwurf steht weiter im Raum und genau wegen diesem ist ein Strafbefehl mit einer Haftstrafe auf Bewährung gegen Herrn Thormählen von der Staatsanwaltschaft beantragt worden. (ulzburger-nachrichten.de/?p=13916)
Herr Thormählen hat am 14.02.2012 gegenüber dem Stadtanzeiger wörtlich erklärt: „Ich bin dem Ausschuss sehr dankbar, dass mir die Zeit zur Aufarbeitung der Vorwürfe gegeben wird. Ich kann nicht auf die gerichtliche Klärung warten, um meine Reputation wieder herzustellen. Ich habe mich entschieden, mir die Zeit zu nehmen, um meine Unschuld beweisen zu können.“
Leider haben wir als Gemeindevertreter von Herrn Thormählen seit diesem Zeitpunkt nichts mehr gehört. Alle ihm von seinem Dienstvorgesetzten, dem Hauptausschuss, gestellten Fragen zum Sachverhalt, blieben von ihm unbeantwortet. Für Herrn Thormählen wäre die Beantwortung der Fragen ein Leichtes gewesen und sein Dienstherr hätte einen Anspruch auf die Beantwortung. Aber Herr Thormählen verweist seit 15 Monaten darauf, sein Anwalt hätte ihm geraten zu schweigen und spätestens da haben wir als FDP-Fraktion das Vertrauen in Herrn Thormählen verloren.
Immer wieder wird der Begriff von der Unschuldsvermutung in den Raum gestellt und wir könnten Herrn Thormählen doch nicht abwählen, bevor ein abschliessendes Urteil vorliegt. Das ist falsch.
Wir können und wir müssen, denn die bekannten Fakten werden ja noch nicht einmal von Herrn Thormählen geleugnet.
Die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Kiel, Frau Birgit Heß, hat im Februar 2012 öffentlich erklärt, dass Herr Thormählen in seiner Funktion als Vorstand der KBE. einen Beratervertrag mit einer Privatfirma des Prokuristen der KBE, Herrn Klaus Lange, gegen den ebenfalls ermittelt wird, über jährlich rund 40.000 Euro plus Mehrwertsteuer abgeschlossen habe. Statt eine entsprechende Beraterleistung zu erbringen, hat dieses Unternehmen ein Teil des Geldes – monatlich 1.500 Euro – auf das Konto von Torsten Thormählen überwiesen.
Als Beamter darf Herr Thormählen nur € 5550,– pro Jahr neben seinen Bezügen als Bürgermeister hinzuverdienen. Alle weiteren Einkünfte muss er laut Gesetz an seinen Arbeitgeber (Henstedt-Ulzburg) abführen. Genau das hat er nicht getan, sondern das Geld in die eigene Tasche gesteckt.
Wir sind davon überzeugt, dass Herr Thormählen nicht im Sinne der Gemeinde Henstedt-Ulzburg handelt, sondern ausschließlich an sich selbst denkt. Wir sind überzeugt, dass Herr Thormählen durch alle Instanzen gehen wird (was natürlich sein Recht ist). Das ist eine lukrative Angelegenheit für Herrn Thormählen, denn solange kein abschließendes Urteil gesprochen worden ist, müssen wir als Gemeinde weiter für sein Gehalt aufkommen und das werden Jahre sein.
Dieser Bewertung der Fakten durch die FDP haben sich alle anderen Gemeindevertreter angeschlossen. Deshalb wurde der FDP Antrag zur Einleitung des Abwahlverfahrens gegen Herrn Thormählen einstimmig angenommen.
Für mich sind diese Bestimmungen und Regelungen im Beamtenrecht, im Falle einer so gravierenden strafbaren Handlung, absolut unbefriedigend. Ich werde mich daher, gemeinsam mit den schleswig-holsteinischen Bundestagsabgeordneten der FDP, für eine Änderung auf Bundesebene einsetzen.
Im August wird es, nach den Sommerferien, eine Einwohnerversammlung zum Thema Thormählen im Bürgerhaus geben.
Das hört sich doch alles sehr eindeutig an. Vielen Dank!
Wie wäre es mit einer Bürgerfragestunde vor September und nicht in den Sommerferien?
Dann könnte jeder Bürger die im Raum stehende Frage der Ehre selbst hinterfragen und wäre nicht auf ein Zwischenmedium angewiesen. Außerdem wäre es vielleicht dann zu begreifen, wie “ unschuldig und Nebeneinkünfte, Steuern usw“. zusammenhängen und auch, ob eine weitere konstruktive Zusammenarbeit überhaupt möglich ist.
Fakt ist doch, dass die Gemeinderatsglieder nicht anders entscheiden konnten, um eine möglichst schnelle Lösung herbeizuführen.
Meines Erachtens trifft es die Aussge von Herrn Schmidt und Herrn Rahmer zu 100 %.
Nach wie vor ist es ein unfassbarer Skandal, dass angesichts all der massiven Vorwürfe gegen den nicht mehr aktiv im Amt befindlichen Bürgermeister Henstedt-Ulzburgs , Thormählen, noch immer Gelder der Steuerzahler an diesen Herrn gezahlt werden- und dies alles juristisch in Ordnung sein soll. Die Bürgerinnen und Bürger werden ganz offensichtlich für blöde gehalten. Thormählen möchte gerne in sein Amt zurückkehren. Einzelne Mitglieder der CDU in Henstedt- Ulzburg bemühen nun plötzlich den Aspekt der Unschuldsvermutung, obgleich für mich an keiner einzigen Stellen der Veröffentlichungen in der Sache bislang transparent wurde, aus welchem Grund denn nun ein Teil der massiven Beschuldigungen nicht mehr aufrecht erhalten wird. Hat es jene Verträge, von denen seinerzeit die Rede war gegeben oder nicht? Hat Herr Thormählen Bezüge aus einer Nebentätigkeit bekommen, ja oder nein? Wenn er sie, wie jetzt zu lesen ist, nicht gemeldet oder versteuert haben sollte, darf man davon ausgehen, das es Bezüge gegeben hat. Aus welchem Grund wird hier nicht offen gelegt, was wahr ist und was nicht?
Wie zu lesen ist, erschien Herr Thormählen zur Sitzung in eigener Sache nicht. Wie zu hören ist und zu lesen war, äußerte er sich schriftlich, und nicht etwa Klarheit schaffend, sondern Rechtspositionen beziehend. Unser Land, unser demokratisches System sind ein kostbares Gut. Niemand soll vorverurteilt werden. Doch die im Raum stehenden Vorwürfe und Verfahren sind angesichts der Tatsache, dass Thormählen weiterhin mehr oder weniger schweigend sein Salär einstreicht, statt die Konsequenzen zu ziehen, ein Fußtritt gegen alle Menschen, die einer geregelten Arbeit nachgehen und ihre Steuern und Abgaben bezahlen.
Wo ein Staat oder eine Kommune, die dem Wohl der Allgemeinheit zu dienen hat, für eine einzelne Person zu einem Selbstbedienungsladen verkommt, und dies auch noch von vereinzelten Sympathisanten mehr oder weniger stillschweigend gutgeheißen wird, ist es mit dem Demokratieverständnis nicht allzuweit her.
Sind alle von uns Bürgern gewählten Gemeinderatsmitglieder geschlossen wegen Ihres Beschlusses und ihres eindeutigen, eindringlichen Appells
dann unvernünftig?
Spricht nicht jeder, der sich gegen eine Abwahl ausspricht statt unserem suspendierten Bürgermeister der ganzen Gemeindevertretung
das Mißtrauen aus?
Werden sie nicht durch hier geschriebene Meinungen/Kommentare
disqualifiziert. – Brauchen wir sie dann noch?
Konsequenterweise können wir uns die Kommunalwahl ja dann auch sparen!
Können sich wirklich ALLE 32 Gemeinderatsmitglieder so fundamental irren?
Hier wird verdächtig der Ruf nach der autokratisch regierenden, starken Person laut!
Und das bei einer Person, bei der Unregelmäßigkeiten bekannt und unwidersprochen sind, die in der nichtstaatlichen Arbeitswelt
prompt die fristlose Kündigung zur Folge haben.
Wohlgemerkt: dies geht nicht gegen die private Person Torsten Thormählen.
Offizielles/Beruf und Privat gilt es einfach unbedingt zu trennen!
Es bleibt jedem Bürger überlassen, sich eine Meinung über den Verbleib von Herrn Thormählen im Amt zu bilden und dies dann bei der Wahl zum Ausdruck zu bringen. Ob das Verhalten von Herrn Thormahlen vernünftig ist und jeder vernüftig denkende Mensch genauso gehandelt hätte, möchte ich aber ernsthaft bezweifeln (wenn ich dadurch als unvernüftig erscheine, mag es so sein, aber wenn ich in ein Amt gewählt werde, dann stehe ich dazu und muß auch meinen Wählern Rechenschaft ablegen- dies ist nicht geschehen und selbst die Stellungnahme des Bürgermeisters richtet sich nicht an seine Wähler- also uns Bürger der Gemeinde sondern nur an die Gemeindevertreter und den Bürgervorsteher). Wenn ein Vertrauensverlust vorhanden ist, besteht aus meiner Sicht keine Rechtfertigung mehr für einen Verbleib im Amt. Genau dies werden die Wähler dann entscheiden.
Interessante These……Schuldfrage egal..aber trotz Unschuld politisch nicht tragbar.
Bislang war Herr Thormählen nach den Vorwürfen “ still“ . Er hat versucht sich selbst, seine Familie, vor allem aber die Gemeinde Henstedt – Ulzburg vor weiterem Schaden zu schützen und das ist auch völlig richtig so…..ich hätte nichts anderes erwartet.
Jeder vernünftig denkende Mensch hätte das wohl kaum anders gemacht.
Der Bürgermeister wird ganz sicher noch zu den Bürgern seiner Gemeinde sprechen….und zwar dann, wenn er es für richtig hält und nicht auf Druck von Anderen.
Das macht halt einen Verwaltungschef aus….
Frau Baron-Schulz, Ihre Pauschalisierungen machen Ihre Argumentation nicht stichhaltiger. Interessant finde ich hingegen Ihre Grundhaltung, was einen Verwaltungschef „ausmacht“… autokratisches, selbstbezogenes Verhalten von politischen Amtsträgern wird von Ihnen also als völlig okay eingestuft… interessante These…
Ich möchte unseren Verwaltungschef aber leider auch nicht als eine Art „Phönix aus der Asche“ sehen.
… Redewendung „Wie ein Phönix aus der Asche“ für etwas, das schon verloren geglaubt war, aber in neuem Glanz wieder erscheint. …
Mit dem Glanz ist es nämlich vorbei, und schwupps, da bin ich wieder, als sei nichts gewesen kann es ja nicht sein.
aber natürlich……es ist ja völlig unwichtig, ob jemand unschuldig ist oder nicht.
Mir fehlen die Worte…..
Zum Glück sind die meisten Bürger aus Henstedt – Ulzburg nicht so kurzsichtig
und werden sicher nicht die Demontage unseres Bürgermeisters zulassen.
Herr Thormählen würde , da bin 1000% sicher, sofort wieder seinen Dienst aufnehmen, wenn er könnte……und das ist auch dringest nötig!
Ein Neuanfang??? Wann denn??? Ende 2014 oder Frühjahr 2015.
Das ist nicht korrekt und wird sehr sehr teuer!
Demontiert hat sich Herr Thormählen durch sein Verhalten in den letzten 15 Monaten selbst – und ICH hoffe, dass die Mehrheit der Henstedt-Ulzburger das auch so sieht…
Dies hat übrigens mit der juristischen Schuldfrage des Menschen Thormählen nichts zu tun, sondern mit der Tragfähigkeit im politischen Amt, die meines Erachtens nicht mehr gegeben ist.
Mir ist es in Bezug auf das Abwahlverfahren wurscht, ob Herr Thormählen möglicherweise unschuldig ist. Er hat es nicht für nötig gehalten, sich in der ganzen Zeit des Verfahrens auch nur ein einziges Mal an die Bürgerinnen und Bürger zu wenden, die ihn ja nicht nur gewählt, sondern letztlich auch das üppige Gehalt bezahlt haben. Das ist menschlich, aber meines Erachtens für einen gewählten Verwaltungschef unangebracht.
Ich begrüße es, dass die Gemeindevertretung sich geschlossen für die Abwahl ausgesprochen hat. Das politische Amt braucht, gerade auch nach der wiederholt bewiesenen Inkompetenz der Vertretung, einen Neuanfang.
Ein simpler Kommentar, voll auf den Punkt! Danke, Herr Warnecke!
Weshalb haben wohl ALLE 32 Gemeindevertreter namentlich PARTEIÜBERGREIFEND der Einleitung des Abwahlverfahrens zugestimmt und in einer gemeinsamen Erklärung formuliert:
“Die Gemeindevertretung appelliert deshalb an die BÜRGERINNEN und BÜRGER der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, im Interesse der Gemeinde durch Abwahl des Bürgermeisters den Weg freizumachen für eine Wiederbesetzung der Stelle. Die Gemeinde ist auf einen Neubeginn im Amt des Bürgermeistersdurch eine neue Persönlichkeit dringend angewiesen.“
Welche(r) Bürgerin/Bürger hat wohl so viel Urteilsvermögen wie alle Gemeindevertreter?
Meine Erwartung an einen Bürgermeister ist nicht nur, dass er Bürgernah ist, sondern vielmehr, dass er als Chef der Gemeindeverwaltung für effiziente Strukturen, Transparenz und Kostenorientierung Verantwortung übernimmt, denn die Gemeindeverwaltung nebst Chef ist Dienstleister für die Bürger der Gemeinde. Die Arbeit zählt für mich erheblich mehr als die reine Persönlichkeit.
Falls an den Vorwürfen gegen ihn etwas dran sein sollte, dann scheint er doch zu wissen, wie man „kostenorientiert“ arbeitet. 😉
Herr Schütt, ich kann warten. Wenn Herr Thormählen wieder im Amt ist, wird er bestimmt mit jedem, der es möchte sprechen.
Die kurze Zeit, die er im Amt war, habe ich einen Bürgermeister erlebt, der Bürgernahe ist.
Ich werde Herrn Thormählen auf keinen Fall abwählen.
Der Verdacht der Staatsanwaltschaft hat sich nicht bestätigt…..unschuldig!!!!
Ich finde es nicht gut, das auf Grund von Wahlpropaganda immer neue Anschuldigungen an den Haaren herbeigezogen werden.
Was kommt als Nächstes?!
Unser Bürgermeister hat in der Vergangenheit einen guten Job gemacht.
Es ist an der Zeit, das er weitermacht !
Exakt auch meine Meinung !!
Er hätte sich doch gar nicht zur Sache äußern müssen. Aber ein persönliches Wort an die Bürger Henstedt-Ulzburgs wäre drin gewesen. Jetzt hat er sich ja auch geäußert. Nicht zur Sache, aber ganz persönlich. Nur eben, wie U.Lembcke bereits bemerkte, mal wieder nicht an die Bürger, sondern nur an Bürgervorsteher und Gemeindevertreter.
und Herr Thormählen wird es zum Vorwurf gemacht, das er sich so verhält nach anwaltlicher Beratung. Gleiches Recht für alle
Die „Hetzer“ aus der FDP? Das ist doch Quatsch. 32 Gemeindevertreter haben, nach anwaltlicher Beratung, für die Einleitung eines Abwahlverfahrens gestimmt. Die FDP hat lediglich als erste Fraktion den Antrag gestellt.
Ich werde Hr. Thormählen auch nicht abwählen,
schon gar nicht, wenn ich nicht weiß, wie die Alternative aussehen könnte!!
Mein Vertrauen hätte er immer noch
(wenn auch einiges etwas unglücklich gelaufen ist).
Und die „Hetzer“ aus der FDP kommen bei der nächsten Wahl für mich erst recht nicht in Frage.
ich finde es sehr gut was Herr Becker geschrieben hat, aber das es gleich jemanden gibt, der Kritik über muss…wird hier zensiert???? und darf bitte schön jeder seine Meinung haben.
ich habe überlegt, wenn an allem nichts dran ist und Herr Thormählen unschuldig angeschuldig wurde, ob es vielleicht aus Reihen kommt, die selber gerne dieses Amt gehabt hätten???
Herr Becker,
an dem beantragten Abwahlverfahren des Herrn Thormählen gibt es weder „sehr
Verworrenes“noch Zweifelhaftes“,eher bei Ihnen eine auffällige Diskrepanz
zwischen öffentlicher Wahrnehmung und Wirklichkeit!
In der gemeinsamen Erklärung der Gemeindevertretung wird eindeutig klargestellt,daß die Vertrauensbasis zwischen Bürgermeister und Gemeindever-
tretung nachhaltig geschädigt und gestört ist.
Dabei spielt überhaupt keine Rolle,wie das Gericht entscheiden wird.
Empfehle daher,erneut diese gemeinsame Erklärung zu lesen.Denn dann
dürfte auch klar werden,daß hier keine politischen Rankünen,sondern ausschließlich die Sorge um eine Behebung des unhaltbaren Zustandes ,näm-
lich des Fehlens eines hauptamtlichen Bürgermeisters die Hauptrolle spielt.
Und jetzt muß Herr Becker die Gemeinde verlassen, weil er die Meinung der Gemeindevertretung nicht teilt oder wie? Wenn es egal wäre, was die Bürger denken, dann bräuchte man ja kein Abwahlverfahren, haben Sie da mal drüber nachgedacht?
Herr Kirmse,
die Gemeindevertretung hat keine Meinung geäußert,sondern eine Entscheidung getroffen.
Im übrigen bleibt es jedem selbst überlassen,wie er darüber denkt.
Und dazu bedarf es Ihrer altklugen Erläuterungen nicht!
Wenn es jedem selbst überlassen bleibt, wie er darüber denkt, dann brauchen Sie Herrn Becker ja nicht sagen, daß er die Stellungnahme der Gemeindevertretung nochmal lesen müsse!
Herr Kirmse,
Sie haben ja Recht-grundsätzlich -nur mach ich geltent,daß ich nur eine
Empfehlung gegeben habe,kein MUß!
Hätte auch sein können,daß die Stellungnahme der Gemeindevertreter
nicht gelesen wurde,denn meines Wissens ist diese nur in der HUN .
erschienen.
Außerdem bleibt immer noch die Möglichkeit offen,daß jemand nach Erkenntnisgewinn seine Meinung ändert.
Ich werde Hr. Thormählen nicht abwählen, da ihm bislang keine Schuld nachgewiesen werden konnte. Für mich sieht das ganze aus der Entfernung sehr verworren und zweifelhaft aus.
Wertschätzung
ich vermisse in der Stellungnahme von Hr. Thormählen erklärende Worte
an die Adresse der Bürgerinnen und Bürger von Henstedt-Ulzburg –
seine Einlassung geht lediglich an den Bürgervorsteher und die Mitglieder
der Gemeindevertretung.
Was soll man davon halten?
jetzt weiß Jeder was er als Bürger Wert ist
15 Monate bezahlten Urlaub und dann eventuell mit 49 Jahren vorzeitig den Ruhestand genießen,
davon hatte ich mein ganzes Leben geträumt..
Wahrscheinlich hatte ich doch den falschen Beruf in der freien Wirtschaft gewählt. Dort war das einfch nicht möglich.Die Kollegen der Revision arbeiteten messerscharf. Schon bei dem Verdacht massiver
finanzieller Verfehlungen hätte ich den Abschiedsbrief in Form einer fristlosen Kündigung erhalten. In unserer öffentlichen Verwaltung scheinen andere
Gesetze zu herrschen. Die Taktik heisst:: abwarten und Termine verstreichen lassen. Die Mühlen im öffentlichen Dienst mahlen erfahrungsgemäß etwas
langsamer. Da fällt mir zum Schluss noch ein, Pfingstmontag ist in
Deutschland flächendeckend Mühlentag. Frohe Pfingsten!
Man darf nicht vergessen das er noch bis 2018 einen Anspruch auf sein volles Gehalt hat, somit geht er erst mit 55 in Rente…
Ob Herr Thormählen nun Verfehlungen begangen hat oder nicht, haben andere Stellen zu prüfen. Seit den erstmaligen Anschuldigungen gegen ihn vor mehr als 15 Monaten hat es aber nicht ein einziges Mal eine Stellungnahme an die Bürger der Gemeinde gegeben, die ihn ja auf demokratische Art und Weise gewählt haben. Wer es nicht für nötig hält oder auf Anraten eines Juristen keine Stellungnahmen abgibt, kann nicht erwarten, dass die Wähler dieses ignorieren und einfach zur Tagesordnung übergehen. Persönlich würde ich ihm wünschen, dass die Vorwürfe letztlich ausgeräumt werden, aber als oberster Vertreter der Gemeinde Henstedt-Ulzburg kann er nur dann weiterarbeiten, wenn durch das Abwahlverfahren eine klare Mehrheit für einen Verbleib votiert. Der Bürgerwille ist entscheidend, denn durch diesen ist er ins Amt gekommen (auch wenn viele Bürger anders votiert haben). Mehrheiten sind zu respektieren.
besser kann man es nicht ausdrücken, Respekt!
Eine Abwahl ist keine Verurteilung sondern der Ausdruck mangelnden Vertrauens. Das Vertrauen zu Herrn Thormählen ist verloren gegangen – daran wird auch ein möglicher Freispruch nichts ändern. Die Anforderungen und Erwartungen an einen Bürgermeister beinhalten etwas mehr als rein fachliche Kompetenz und ein sauberes Führungszeugnis.
Eine rechtzeitige Stellungnahme seitens Herrn Thormählen gegenüber den Bürgern hätte ihn vielleicht glaubwürdiger erscheinen lassen.
Doch wer sämtliche Termine und Fristen ohne Kommentar, aus taktischen Gründen verstreichen lässt, hat jegliches Vertrauen verspielt!
Frei nach dem Motto, wollen wir erst einmal sehen was sie mir beweisen können.
Von einem Bürgermeister erwarte ich Bürgernähe!
Man kann das durchaus als bürgernah bezeichnen: jeder durchschnittliche Bürger hätte garantiert genauso gehandelt, er ist somit auch „nur“ ein Mensch! 😉
stimmt 🙂
Die Stellungnahme von Herrn Thormählen war gestern in der Umschau zu lesen. Ich stimme Ihnen zu, dass diese leider viel zu spät von Herrn Thormählen abgegeben wurde. Aus diesem Grunde ist für mich das Vertrauen für die Weiterführung der Geschäfte unserer Gemeinde auch zerstört.
meine Stimme hat Herr Thormählen und ich denke von vielen anderen Bürgern/in auch. Und wenn sich heraus stellt, das an den ganzen Vorwürfen nichts nach bleibt, dann haben sich die Gemeindevertreter sehr schnell ein Urteil gebildet und sie sollten sich einmal vorstellen, wenn es Ihnen genauso ergehen würde. Vielleicht wünschten Sie sich dann auch ein wenig mehr Zurückhaltung.