Unter dem Applaus der Mitglieder haben die Vorsitzende des Tierschutzvereins Westerwohld Sylvia Rückert und ihr Vize Timo Haupt, noch vor Beginn der Mitgliederversammlung den Veranstaltungsort verlassen. Die Sitzung fand anschließend aber trotzdem statt: Darin wurde der amtierende Vorstand einstimmig zum sofortigen Ämterverzicht aufgefordert.
Später mehr bei den HU-Nachrichten.
24.10.2013
„Naja, wenn doch auch nichts mehr zu holen ist….“
Genau das ist ja hier die Frage! Seinerzeit „bemängelte“ ein Kassenprüfer ja den „Umgang“ mit der verifizierten Erbschaft. Er war wohl der Meinung, es dürfen nur die Zinsen aus diesem Kapital eingesetzt werden, das eigentliche Kapital aber nicht angerührt werden….
Nun fallen ja wohl die Kosten für die Verinszwecke weg, übrigbleiben aber die Gehälter aus den nicht so ohne weiteres fristlos kündbaren Arbeitsverträgen. Deckt sich etwa das „Rest-Erbe“ mit den angeblich erweiterten Kündigungsfristen??
Wenn nur die Zinsen verfrühstückt werden dürfen, ist es ja eher eine Stiftung, oder? Aber das klingt ja auch wieder sehr interessant…
Da kann man ja nur das Finanzamt ermuntern, die Gemeinnützigkeit zu beleuchten. Wäre sie zu entziehen aufgrund zurückliegender Ereignisse, würde das ja evtl. noch Erbschaftssteuerlasten auslasten, oder? War vom Erblasser sicher nicht so gedacht, aber bevor sich solche Leute bereichern, wäre ein dicker Brocken für die Staatskasse sicherlich noch das beste.
auslösen, nicht auslasten (ggrrrmpppff)
Naja, wenn doch auch nichts mehr zu holen ist. Am Ende müsste man noch die Reste aufwischen… 😉