CCU: Erneute Auslegung des Bebauungsplans

Die Gemeindeverwaltung will die Änderung des Bebauungplans 63 (Einkaufszentrum Ulzburg) erneut öffentlich auslegen. Gegen die bisherigen Pläne hatte es massive Einsprüche gegeben – unter anderem von der Stadt Quickborn gegen ein Einzelhandelsgutachten. Der Baubeginn des CCU dürfte sich weiter verzögern.

2 thoughts on "CCU: Erneute Auslegung des Bebauungsplans"

  1. Es ist tatsächlich nicht so einfach, die Widersprüche und Einwendungen und die Stellungnahme der Verwaltung dazu im Bürgeinformationssystem zu finden.
    Wir haben daher zusätzlich auf unserer Homepage http://www.w-h-u.de eine kurze Anleitung und einen Link unter der Rubrik „CCU: Einwendungen jetzt öffentlich“ eingestellt.
    Und nicht vergessen: heute Abend 22.3. um 19.30 im Bürgerhaus beginnt unser Themenabend „CCU-und nu‘?“

  2. Das hätte man sicher gerne vermieden . “ Will “ ist das falsche Wort : es “ „muss “ neu ausgelegt werden , wenn Änderungen beschlossen werden.

    Das verlangt das Gesetz.

    Auf der Internetseite der Gemeinde findet man erneut keinen Hinweis für die Bürger, dass jetzt die eingegangenen Bedenken, Anregungen etc. von der Verwaltung kommentiert und an den Ausschuß zur Kenntnis und Beschlußfassung vorgelegt worden sind.
    Das ist erneut sehr bürgerfreundlich ( sollen die doch suchen !! )

    Auch ist bisher keine Information erfolgt, dass am 16.04.2012 die entsprechende Ausschußsizung ist. w

    Warum soll man den Termin auf der Internetseite auch schon jetzt an deutlicher Stelle veröffentlichen ?, nachher kommen noch Bürgerinnen und Bürger auf die Idee sich den Termin rechtzeitig zu reservieren.
    Im übrigen steht er doch in Allris, da kamm man ihn ja nachlesen.
    Soweit zum Thema „Bürgerbeteiligung“ , Bürger mitnehmen bei Entscheidungen bla,bla bla.

    Wenn man den Termin kennt, dann kann man in dem Bürgerinformationssystem diese Unterlagen unter dem TOP 4 finden.

    https://www.henstedt-ulzburg.sitzung-online.de
    /bi/to010.asp?topSelected=2534

    Hier ist dann auch der Beschlussvorschlag abgedruckt : :

    1. Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 63 „Ulzburg-Mitte“ 2. Änderung abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Umwelt- und Planungsausschuss mit folgendem Ergebnis geprüft:
    Die o.a. Tabelle und die Anlage Verwaltungsvorschlag zur Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
    Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

    2. Die vorliegenden Entwürfe der Planzeichnung – Teil A -, des Textes – Teil B – und der Begründung werden mit den in der Anlage angegebenen Änderungen und Ergänzungen gebilligt.

    3. Die geänderten Entwürfe sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, wobei Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Planentwurfs und den geänderten Teilen der Begründung zum Bebauungsplan abgegeben werden können.

    4. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind über die erneute Auslegung zu unterrichten und gleichzeitig zur Stellungnahme zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Planentwurfes aufzufordern

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