Henstedt-Ulzburger Nachrichten

Wagenhuber-Brandschutz – Zweifel an Aussagen der Gemeindeverwaltung!

Im Ernstfall sei das Wagenhuber-Gelände von der Feuerwehr innerhalb der vom Innenministerium vorgegebenen 10-minütigen Hilfsfrist erreichbar, hatte die Verwaltung während des Pressegesprächs vorvergangener Woche verkündet und gleichzeitig hinzugefügt, dass man aber auf gar keinen Fall bei der Feuerwehr nachfragen dürfe, ob denn das auch stimme, was die Verwaltung so erzähle…

Ob sich die HU-Nachrichten wirklich an das merkwürdige Nachfrageverbot gehalten haben?

Fest steht jedenfalls: Den Henstedt-Ulzburger Nachrichten liegen mittlerweile Informationen vor, die die Verwaltungsaussage, das Wagenhuber-Gelände sei innerhalb der 10-minütigen Hilfsfrist erreichbar, nicht stützen.

Zur Erinnerung: Drei Minuten bräuchten die Feuerwehrkameraden um im Ernstfall zur Wache zu gelangen, die anschließende Fahrtzeit zum Wagenhuber-Gelände dauere noch einmal sechs Minuten, mit insgesamt neun Minuten liege man innerhalb der vom Innenministerium vorgegeben Zeitspanne von 10 Minuten – das waren die Ausführungen von Ordnungsamtsmitarbeiter Norbert Scharf.

In seiner Rechnung allerdings nicht mit dabei: die Zeit, die vom Eingang der Notfallmeldung in der Rettungsleitstelle bis zum „Piepen“ der Funkmeldeempfänger vergeht, die jeder Feuerwehrmann und jede Feuerwehrfrau immer bei sich trägt. Für diese „Gesprächs- und Dispositionszeit“ der Notrufzentrale, so lehren es die Ausbilder an der Landesfeuerwehrschule, müsse man gut 2 Minuten einkalkulieren.

So kommt man auf insgesamt 11 Minuten, die von der Annahme des Notrufes bis zum Eintreffen des ersten Löschtrupps am Wagenhuber-Gelände vergehen – die Hilfsfrist ist demnach nicht einzuhalten.

In dieser Rechnung völlig unberücksichtigt: die besonderen Brandschutzanforderungen des geplanten Wohn- und Gewerbegebiets ganz am südlichen Rand der Großgemeinde. Schließlich wird dort mit dem Bau von mehrstöckigen Büro- und Wohnhäusern geliebäugelt.

Christian Meeder

24.2.2013

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