Ob sich die HU-Nachrichten wirklich an das merkwürdige Nachfrageverbot gehalten haben?
Fest steht jedenfalls: Den Henstedt-Ulzburger Nachrichten liegen mittlerweile Informationen vor, die die Verwaltungsaussage, das Wagenhuber-Gelände sei innerhalb der 10-minütigen Hilfsfrist erreichbar, nicht stützen.
Zur Erinnerung: Drei Minuten bräuchten die Feuerwehrkameraden um im Ernstfall zur Wache zu gelangen, die anschließende Fahrtzeit zum Wagenhuber-Gelände dauere noch einmal sechs Minuten, mit insgesamt neun Minuten liege man innerhalb der vom Innenministerium vorgegeben Zeitspanne von 10 Minuten – das waren die Ausführungen von Ordnungsamtsmitarbeiter Norbert Scharf.
In seiner Rechnung allerdings nicht mit dabei: die Zeit, die vom Eingang der Notfallmeldung in der Rettungsleitstelle bis zum „Piepen“ der Funkmeldeempfänger vergeht, die jeder Feuerwehrmann und jede Feuerwehrfrau immer bei sich trägt. Für diese „Gesprächs- und Dispositionszeit“ der Notrufzentrale, so lehren es die Ausbilder an der Landesfeuerwehrschule, müsse man gut 2 Minuten einkalkulieren.
So kommt man auf insgesamt 11 Minuten, die von der Annahme des Notrufes bis zum Eintreffen des ersten Löschtrupps am Wagenhuber-Gelände vergehen – die Hilfsfrist ist demnach nicht einzuhalten.
In dieser Rechnung völlig unberücksichtigt: die besonderen Brandschutzanforderungen des geplanten Wohn- und Gewerbegebiets ganz am südlichen Rand der Großgemeinde. Schließlich wird dort mit dem Bau von mehrstöckigen Büro- und Wohnhäusern geliebäugelt.
Christian Meeder
24.2.2013