Wagenhuber-Brandschutz – Zweifel an Aussagen der Gemeindeverwaltung!

Im Ernstfall sei das Wagenhuber-Gelände von der Feuerwehr innerhalb der vom Innenministerium vorgegebenen 10-minütigen Hilfsfrist erreichbar, hatte die Verwaltung während des Pressegesprächs vorvergangener Woche verkündet und gleichzeitig hinzugefügt, dass man aber auf gar keinen Fall bei der Feuerwehr nachfragen dürfe, ob denn das auch stimme, was die Verwaltung so erzähle…

Ob sich die HU-Nachrichten wirklich an das merkwürdige Nachfrageverbot gehalten haben?

Fest steht jedenfalls: Den Henstedt-Ulzburger Nachrichten liegen mittlerweile Informationen vor, die die Verwaltungsaussage, das Wagenhuber-Gelände sei innerhalb der 10-minütigen Hilfsfrist erreichbar, nicht stützen.

Zur Erinnerung: Drei Minuten bräuchten die Feuerwehrkameraden um im Ernstfall zur Wache zu gelangen, die anschließende Fahrtzeit zum Wagenhuber-Gelände dauere noch einmal sechs Minuten, mit insgesamt neun Minuten liege man innerhalb der vom Innenministerium vorgegeben Zeitspanne von 10 Minuten – das waren die Ausführungen von Ordnungsamtsmitarbeiter Norbert Scharf.

In seiner Rechnung allerdings nicht mit dabei: die Zeit, die vom Eingang der Notfallmeldung in der Rettungsleitstelle bis zum „Piepen“ der Funkmeldeempfänger vergeht, die jeder Feuerwehrmann und jede Feuerwehrfrau immer bei sich trägt. Für diese „Gesprächs- und Dispositionszeit“ der Notrufzentrale, so lehren es die Ausbilder an der Landesfeuerwehrschule, müsse man gut 2 Minuten einkalkulieren.

So kommt man auf insgesamt 11 Minuten, die von der Annahme des Notrufes bis zum Eintreffen des ersten Löschtrupps am Wagenhuber-Gelände vergehen – die Hilfsfrist ist demnach nicht einzuhalten.

In dieser Rechnung völlig unberücksichtigt: die besonderen Brandschutzanforderungen des geplanten Wohn- und Gewerbegebiets ganz am südlichen Rand der Großgemeinde. Schließlich wird dort mit dem Bau von mehrstöckigen Büro- und Wohnhäusern geliebäugelt.

Christian Meeder

24.2.2013

20.6.2012 – Rhener Skyline vor dem Aus

4 thoughts on "Wagenhuber-Brandschutz – Zweifel an Aussagen der Gemeindeverwaltung!"

  1. Die Hilfsfrist für Feuerwehren liegen bundesweit in dicht besiedelten Gebieten bei 8 Minuten bis hin zu 17 Minuten in ländlichen Gebieten Thüringens. Nicht jede Gemeinde hat als Ausdehnung einen Kreis mit der Feuerwehr im Mittelpunkt. Daß die Hilfsfrist in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg bei mindestens 80 Prozent der Einsätze eingehalten wird, will und kann ich nicht bezweifeln. Die meisten Einsätze liegen näher als das Wagenhuber-Gelände zur Feuerwache. Die Leitstelle in Norderstedt wird durch zeitgleiche Benachrichtigung benachbarter Wehren in einzelnen Fällen ausgleichend wirken.

    Frage mich aber, weshalb die Gemeindeverwaltung unbedingt versucht hat, mit einem aus meiner Sicht zweifelhaften Rechenbeispiel am Beispiel Wagenhuber-Gelände zu beweisen, dass die Vorgabe des Landes erreicht wird. Hat sie etwas verbergen? Dauert die Erstellung des Feuerwehrbedarfsplanes für Henstedt-Ulzburg gerade deshalb so lange?

    Die Hilfsfrist besteht aus Gesprächs- und Dispositionszeit, Ausrückzeit und der Anfahrtszeit des Einsatzfahrzeuges.

    Zu Gesprächs- und Dispositionszeit und Ausrückzeit haben sich schon mehrere Experten geäußert. Fest steht, dass mindestens eine Zeit von 4 Minuten, um dem Rechenbeispiel der Gemeinde zu folgen, nach dem Sollwert AGBF (Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren) aber mindestens 6 Minuten von den 10 Minuten eingeplant werden müssen. Dies bestätigt auch die Landesfeuerwehrschule des Landes Schleswig-Holstein in Harrislee auf ihren Internetseiten. Dabei sind spezielle örtliche Schwierigkeiten bei der Anfahrt der Feuerwehrleute mit Ihren Privatfahrzeugen zur Feuerwache sowie diverse Verkehrsituationen auf der Hamburger Straße aufgrund besonderer Anlässe nicht berücksichtigt.

    Die Gemeindeverwaltung unterstellt für das Löschfahrzeug eine Plangeschwindigkeit von nur 55 Km/h. Eine Durchschnittsgeschwindigkeit – dies wäre der richtige Ausdruck – von 55 km/h, um die in der Pressemitteilung unterstellten 6 Minuten zum Wagenhuber-Gelände zu erreichen, wird in Henstedt-Ulzburg bis auf Sonntag zu bestimmten Zeiten und nachts nicht erreicht, wie ich aus gut unterrichteten Kreisen erfahren habe.

    Der ADAC Routenplaner sagt eine reine Fahrzeit für PKws von 12 Minuten voraus. Dies entspricht einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 24,5 km/h. Mit Sonderrechten und Blaulicht kann man nicht die doppelte Geschwindigkeit und mehr erreichen, außer man fährt wie ein Kamikaze. Das wird wohl kein Feuerwehrmann machen, weil letztlich der Fahrer haftet (siehe Urteil in Hamburg letztes Jahr Zusammenstoß eines Löschfahrzeuges mit einem Bus). Täglich kann man auf der Norderstedter Straße als auch auf der Hamburger Str. erleben, dass den Rettungsfahrzeuge und sogar der Polizei mit Blaulicht und Martinshorn nicht immer sofort eine freie Fahrt eingeräumt wird. Viele Autofahrer werden dieser plötzlichen Situationänderung nicht gerecht und brauchen etwas Zeit, um den Weg frei zu machen. Dabei werden die Einsatzfahrzeuge ausgebremst und die Durchschnittsgeschwindkeit verringert, die dann durch schnellere Fahrweise auf dem verbleibenden Rest ausgeglichen werden muss. Gleiches gilt auch bei roter Ampel, da das Einsatzfahrzeug mit der entsprechenden Sorgfalt in die Kreuzung einzufahren hat. An diesem Sachverhalt ändert sich auch nicht die Aussage von Herrn Scharf im Sonntagsanzeiger Henstedt-Ulzburg vom 17.02.2013. Ich kann somit die 6 Minuten genauso wie einige Experten aus dem örtlichen und überörtlichen (Berufsfeuerwehr Hamburg) Feuerwehrumfeld nicht nachvollziehen und komme deshalb auf eine realitische Hilfsfrist von 13.

    Vielleicht äußert sich die Gemeinde zu diesen Vorwürfen auf der anstehenden Sitzung des Feuerwehrausschusses am 27.02.2013, sofern von der Gemeinde jemand anwesend sein wird, der berechtigt ist, Stellung zu nehmen.

  2. Das Problem besteht aber nur, wenn man sich sklavisch an Gemeindegrenzen hält. Die Feuerwehr Friedichsgabe hätte weniger als den halben Anfahrtsweg.

    1. Richtig, die EInfahrt zu Wagenhuber ist gerade 1,7 Straßenkilometer von der Feuerwache Friedrichsgabe entfernt. Die Henstedt-Ulzburger Feuerwehr muss dagegen von der Maurepasstraße 5,4 Kilometer fahren. Die Norderstedter dürften auf dem halben Rhen schneller da sein.

  3. die gemeinde h-u, hat folgendes veröffentlicht, danach ist seid mitte letztem jahr noch nicht viel gemacht nur versprechungen wie leider so oft.
    bis auf die Aussage alles passt die feuerwehr schaft das in 10 min?

    da mag sich jeder seine meinung über die verantwortung der gemeinde für die bürger in bezug auf die sicherheit denken.

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    öffentlich
    Gemeinde Henstedt-Ulzburg
    Der Bürgermeister
    FB 3 Bürgerservice und öffentliche Sicherheit
    13.02.2013 / 3
    Beratungsvorlage VO/2013/0045
    öffentlich
    Feuerwehrbedarfsplan
    Beratungsfolge:
    27.02.2013 Feuerwehrausschuss Unterrichtung
    Sachverhalt:
    In der Sitzung des Feuerwehrausschusses 12/2008-2013 am 28.11.2012 wurde unter TOP 6
    -Unterrichtungen/Anfragen- mitgeteilt, dass nunmehr alle Angaben vorliegen, damit die
    Feuerwehr einen Gesamtentwurf für einen Feuerwehrbedarfsplan zusammenstellen kann.
    Weiterhin wurde mitgeteilt, dass dieser Entwurf zwischen Feuerwehr und Verwaltung
    abgestimmt wird, dann zur Zustimmung an den Gemeindewehrvorstand geht und
    anschließend eine Vorlage für den Feuerwehrausschuss und die Gemeindevertretung erstellt
    wird.
    Bis zur Erstellung dieser Vorlage liegt der Verwaltung noch kein Entwurf des
    Feuerwehrbedarfsplanes vor, so dass das vorgenannte Verfahren noch nicht durchgeführt
    werden konnte und damit eine beratungsreife Vorlage nicht erstellt werden kann.
    Beschlussvorschlag:
    In Vertretung
    Elisabeth von Bressensdorf
    1. stellv. Bürgermeisterin

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