Henstedt-Ulzburger Nachrichten

Nach der Maskenmuffelsitzung: Kreisverwaltung schickt Maske-Regeln ins Rathaus – Gemeinde wendet sich ans Ministerium und will zweite Meinung einholen

Wichtiger Brief vom Amt für die Rathausführung. Die Segeberger Kreisverwaltung hat der Gemeinde die aktuellen Maske-Regeln bei politischen Gremiensitzungen zugeschickt. Hintergrund ist die jüngste Gemeindevertretersitzung, in der von einigen Politikern das Maskentragen während der Sitzung abgelehnt worden war.

Was steht drin im Brief aus Segeberg, den die Behörde den HU-Nachrichten und gleichzeitig auch dem Rathaus zugeschickt hat?

Aus dem Brief lässt sich herauslesen, dass die gemeindlichen Coronaregeln bei Gemeindevertretersitzungen veraltet sind und angepasst werden müssen.  Ganz offenbar ist nämlich Vorschrift, dass Beobachter und Besucher der Sitzungen den Mund- und Nasenschutz während der Veranstaltung dauerhaft aufbehalten müssen. Bei der Frage, ob die Gemeindevertreter die Maske am Sitzplatz ablegen dürfen, gibt es hingegen einen Interpretationsspielraum (Den Brief gibt es hier in voller Länge (klick).

Ganz konkret verweist die Kreisbehörde in Sachen Maskentragen grundsätzlich auf die Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 wonach bei Versammlungen „die Pflicht zum Tragen einer qualifizierten Mund-Nase-Bedeckung (außer für die jeweils sprechende Person)“ besteht.

Weiter heißt es aber auch: „Die Regelungen zum Tragen einer Maske sind nach dem Wortlaut der Verordnung nicht für Diskussionsrunden formuliert, heißt es doch, dass von der Tragepflicht befreit ist „die jeweils sprechende Person bei Ansprachen und Vorträgen“. Da bei Gremiumssitzungen aber gerade diskutiert werden soll und alle Beteiligten unmittelbar das Wort ergreifen können sollen, wäre genau dieser Punkt in dem Hygienekonzept aufzugreifen. Abhilfe für das Infektionsrisiko durch erhöhten Aerosolausstoß könnten z.B. ein größerer Sitzabstand oder zusätzliche physische Barrieren bei jeweils angemessener Be- und Entlüftung sein. Hier ist der Kreativität der Versammlungsleitung freier Lauf gelassen.“

Die HU-Nachrichten lesen daraus: (1) Unabhängig vom Hygienekonzept müssen Besucher der Sitzung, die grundsätzlich nur zuhören dürfen, dauerhaft Maske tragen, was nach der geltenden gemeindlichen Regelung derzeit nicht vorgeschrieben ist. (2) Ob auch für die Ortsentscheider vorgeschrieben ist, dauerhaft Maske zu tragen, hängt davon ab, ob man die Gemeindevertretersitzung als Diskussionsrunde begreift oder nicht. Fakt ist: Einfach so losplappern ist während der Sitzung nicht gestattet, stattdessen gibt es eine Rednerliste: Wer etwas sagen möchte meldet sich, wird in eine Rednerliste eingetragen und darf erst dann reden, wenn er aufgerufen wird.

Was sagt die Rathausführung zu dem von der Kreisverwaltung zugeschickten Maske-Regeln? Im Rathaus selber will man noch keinen Fehler einräumen, sondern zweifelt die Kreisexpertise an. Rathaussprecher Malte Pohlmann am Freitag zu den HU-Nachrichten:“ Das, was der Kreis geantwortet hat, stellen wir infrage und prüfen das beim Innenministerium.“

Und was passiert, wenn das Ministerium in Kiel zum gleichen Ergebnis kommt wie die Segeberger Kreisverwaltung? Pohlmann: „Wenn wir gegen geltendes Recht verstoßen haben, dann heißt es Mea Culpa und dann machen wir es beim nächsten Mal anders.“

Christian Meeder

21. März 2021