Ob die Überschrift die Meinung der Landesverkehrsbehörde zum CCU genau trifft? Es sieht jedenfalls so aus, als ob sich die Beamten des Landesbetriebs Verkehr (LBV) in Itzehoe bei ihrer Stellungnahme zum City Center einen schlanken Fuß machen wollen.
Wie berichtet, hatten Anwälte im Namen eines nicht genannten Mandanten zehn Einwände gegen die Bebauungsplan-Änderung des Center-Geländes eingereicht. Jeweils mit Bezug auf die ablehnenden Stellungnahmen der Landesverkehrsbehörde, die bisher Nein zum eingereichten CCU-Verkehrskonzept gesagt hatte. Danach sollte der zusätzliche CCU-Verkehr mit längeren Grünphasen auf der Hamburger Straße bewältigt werden.
Doch die Einwände der Anwälte hatte die Verwaltung allesamt zurückgewiesen – immer mit derselben Begründung: „… die Bedenken von Seiten des Landesbetriebs Verkehr… bestehen nicht mehr.“
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Horst Ostwald wollte es nun genauer wissen, verlangte in der jüngsten Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses, bei der die Politik am Ende mehrheitlich den vorbereitenden Satzungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans fasste, eine Erklärung dafür, warum die Einwände des Landesbetriebs Verkehr denn nicht mehr zuträfen.
Der sinngemäße Antwort von Ortsplaner Volker Duda: Die Landesverkehrsbehörde habe in einem Gespräch signalisiert, dass die Gemeinde die Verlängerung der Ampelumlaufzeiten in den Verkehrsspitzenstunden einführen dürfe, sie müsse sich nur der Konsequenzen bewusst sein; dass dann der Querverkehr deutlich schlechter gestellt sein werde.
So eine Laissez-faire-Haltung kannte man bisher nicht von den Landesbeamten. Beziehen diese ansonsten doch immer eindeutig Position: Zuletzt bei der Maurepasstraße, als es ein klares Nein zu markierten Parkflächen auf der Straße gab – wegen zu erwartender Verkehrsbehinderung. Davor bei der Wilstedter-Straße, als dem Amt nach Jahren einfiel, dass die Straße seiner Meinung nach eine verkehrsverbindende und keine Anliegerfunktion habe und deswegen die dortige 30er Zone aufzuheben sei.
Und ganz klar in der Sache ist die Haltung der Behörde auch, was den Verkehrsfluss auf der Schleswig-Holstein Straße betrifft. Regelmäßig weist sie deswegen Vorstöße aus Norderstedt und Henstedt-Ulzburg zurück, das Arriba-Schwimmbad beziehungsweise die Paracelsusklinik mit Zufahrten an die Schleswig-Holstein-Straße anzubinden.
Nur beim CCU wollen sich die Beamten nun also nicht mehr so recht einmischen. Liegt es vielleicht daran, dass der Kreis Segeberg die Baugenehmigung voreilig erteilt hat und der Baubeginn bereits vollzogen ist?
Christian Meeder
15. März 2013