Über die Gemeinderatswahl haben die Henstedt-Ulzburger Nachrichten in den letzten Tagen in aller Breite berichtet. Noch gar kein Wort haben wir allerdings über die Kreistagswahl verloren. Dort war die Alternativenauswahl sogar noch etwas größer und für manch frisch Zugezogenen wohl auch vertrauter. Denn es standen die üblichen, im deutschen Bundestag vertretenen Parteien auf dem Wahlzettel – ergänzt um die Piratenpartei. Und letztere führte den Bürgern der Großgemeinde kurz vor der Wahl noch einmal vor Augen, dass es in der Henstedt-Ulzburger Gemeindeverwaltung derzeit alles andere als rund läuft: Auf Antrag der Freibeuter erklärte das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht nämlich drei Tage vor dem Wahltag die von Gemeindewahlleiter Joachim Gädigk zu verantwortende Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung von Wahlplakaten kurzerhand für null und nichtig. Die Richter monierten, dass die darin vorgenommene Differenzierung von Gemeinde – und Kreistagswahl nicht sachgerecht und in sich nicht konsistent erfolgt sei – und verpflichteten die Verwaltung dazu, den Piraten ebenso wie den anderen Parteien die Erlaubnis zum Aufstellen von 96 statt nur 13 Wahlplakaten zu erteilen.
Ob sich der Plakatwirbel in letzter Sekunde allerdings im Wahlergebnis niedergeschlagen hat, ist schwer zu beurteilen. Die in Henstedt-Ulzburg erzielten 4,02 Prozent für die Piraten weichen nur unwesentlich vom kreisweiten Ergebnis (3,52 Prozent) der Freibeuter ab.
Auch hier wieder der Hinweis: Bei Kommunalwahlen gibt es keine Fünf-Prozent-Klausel, die Piraten haben deswegen genauso wie die Linken den Einzug ins Kreisparlament geschafft. Beide Parteien haben zukünftig zwei Sitze im Segeberger Kreistag.
cm
29.05.2013