Immer wieder hört man, dass „Handwerker“ an verschiedene Haus- und Grundstückseigentümer herantreten und ungefragt in sogenannten Haustürgeschäften ihre Dienste anbieten. Da geht es um Dachdeckertätigkeiten, Asphaltierungsarbeiten, Öltankreinigungen usw.
Um ein solches Gewerbe ausüben zu dürfen, braucht der Gewerbetreibende eine Reisegewerbekarte.
Doch immer wieder geraten die „Handwerker“ ins Visier der Polizei, wenn sie in betrügerischer Absicht an die ahnungslosen Kunden herantreten, um mit wenig handwerklichem Einsatz und überteuerter Arbeit an gutes Geld zu kommen. Die augenscheinlich sehr günstig angebotenen Leistungen werden oft nicht fachgerecht und nicht mit der erhofften Qualität ausgeführt. Gewährleistungsansprüche können in der Regel nicht eingefordert werden. Nicht selten wird nach der Fertigstellung der Arbeiten ein höherer Preis gefordert, als zunächst vereinbart worden war. Zum ursprünglich vereinbarten Preis wird dann beispielsweise auch noch die Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
Eine Reisegewerbekarte besitzen diese Firmen in der Regel nicht. Auch eine Eintragung in die Handwerksrolle fehlt in den meisten Fällen. Hierbei handelt es sich dann um Schwarzarbeit. Es werden Steuern hinterzogen und handwerksrechtliche und gewerberechtliche Vorschriften verletzt.
Das Ordnungsamt der Gemeinde Henstedt-Ulzburg rät daher dringend von solchen Haustürgeschäften ab. Wenn Sie angesprochen werden, lehnen Sie die Arbeiten ab und informieren bitte die Polizei!
H-UN
30. April 2015