Henstedt-Ulzburger Nachrichten

Verwirrung im Rathaus: Bürgermeisterwahl im März oder Mai?

Henstedt-Ulzburgs Verwaltung ist offenbar nur unzureichend auf die Abwahl von Torsten Thormählen als Verwaltungschef der Großgemeinde vorbereitet. So soll am morgigen Dienstag Jens Richter, büroleitender Beamter, eigentlich die ehrenamtlichen Politiker im gemeindlichen Hauptausschuss über die Folgen der gestern erfolgten Abwahl informieren. Insbesondere darüber, bis wann spätestens die Bürgerinnen und Bürger erneut zu den Wahlurnen gerufen werden müssen, um einen neuen Bürgermeister zu wählen.

Zur Stunde ist allerdings noch fraglich, ob Richter die gewünschten Informationen liefern kann. Das hängt jetzt davon ab, ob er vorher noch den Landeswahlleiter in Kiel erreicht. Der soll klarmachen, wann spätestens gewählt werden muss, so der Amtsleiter heute zu den Henstedt-Ulzburger Nachrichten.

Richter glaubt, dass die in der Gemeindeordnung genannte Frist, spätestens sechs Monate nach Freiwerden der Stelle eine Bürgermeister-Neuwahl abzuhalten, erst dann beginnt, wenn die Gültigkeit der Abwahl nicht mehr anfechtbar ist. Richter ist sich aber nicht ganz sicher. Denn möglich wäre auch, dass die Frist tatsächlich schon morgen beginnt. Ab Dienstag nämlich befindet sich Torsten Thormählen ganz offiziell im einstweiligen Ruhestand. Auch das geht aus der schleswig-holsteinischen Gemeindeordnung hervor.

Nicht mehr anfechtbar und damit rechtskräftig ist die Abstimmung dagegen erst, wenn das Ergebnis amtlich bekannt gemacht wurde und die Einspruchsfrist abgelaufen ist. Das wäre erst im November der Fall, mit der Bürgermeisterwahl könnte man sich dann statt bis März bis zum Mai Zeit lassen.

Am gestrigen Superwahlsonntag hatten deutliche 77,3 Prozent der Henstedt-Ulzburger für die Amtsenthebung Thormählens votiert, nur 22,7 Prozent der Bürgerinnen und Bürger wollten den Ellerauer als Verwaltungschef der Großgemeinde behalten.

Christian Meeder

23. September 2013