Henstedt-Ulzburger Nachrichten

Straßenausbaubeiträge – kommen jetzt die „Wiederkehrenden Beiträge“?

„Die Wilstedter Straße ist rott!“, so Bürgermeister Stefan Bauer am Donnerstag im Bürgerhaus

Einem Vortrag der besonderen Art lauschten am Donnerstagabend rund 150 interessierte Bürgerinnen und Bürger Henstedt-Ulzburgs im Bürgerhaus. Thema des Referats: Wie könnte es weitergehen mit den von den Bürgern zu zahlenden Straßenausbaubeiträgen. Wie berichtet ist es den Kommunen in Schleswig-Holstein mittlerweile freigestellt, ob sie Beiträge erheben, oder nicht. Bisher waren Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein dazu verpflichtet gewesen. Grundstückseigentümer betroffener Straßen wurden dabei teilweise mit erheblichen fünfstelligen Summen belastet, die so manchen Privatmann an den Rand des Ruins brachten.

Mit dem Inkrafttreten der neuen Gesetzesnovelle des Landes Schleswig-Holstein Ende Januar ist nun jedoch der Weg für die Kommunen frei, andere Wege zur Straßenausbaufinanzierung zu beschreiten.  Das strenge Korsett, in das bisher die Gemeinden und Kommunen gezwängt wurden, wird ersetzt durch im Wesentlichen drei Wahlmöglichkeiten.

Diese erläuterte der Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Kommunalabgabenrecht Prof. Dr. Marcus Arndt auf Einladung der Gemeinde bei einem etwa dreistündigen Vortrag im Bürgerhaus.

Variante 1: Gemeinden können zum einen die bisherige Lösung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen beibehalten. Was natürlich für die verwaltende Stelle unkompliziert ist. Dennoch ein System, das sich, wie sich am Beispiel Wilstedter Straße zeigt, als einseitig und stellenweise ungerecht darstellt: macht schließlich der Verkehr der privaten Anwohner nur einen kleinen Teil der Nutzer aus. Krankenhaus- und besonders der Durchgangsverkehr dürften die Hauptverantwortung für den maroden Zustand der Wilstedter Straße tragen.

Variante 2: Gemeinden können die Straßenausbaubeiträge gänzlich fallen lassen. Das würde allerdings bedeuten, dass Straßensanierungen über beispielsweise die Anhebung von Grundsteuern finanziert werden müssten. Doch die Krux dabei ist, dass es für Einnahmen aus Steuern keine Pflicht gibt, diese einem bestimmten Zweck zuzuführen. Platt gesagt heißt das: mit den Geldern kann man das Dach des Rathauses vergolden, während die Straßen vor sich hin gammeln.

Als zielführender entpuppt  sich vielleicht die dritte Variante. Sie bietet die Möglichkeit der Erhebung sogenannter wiederkehrender Beiträge. Grob gesagt, können demnach die jährlich anfallenden Straßenausbaubeiträge auf alle Grundstückseigentümer einer Gemeinde quasi solidarisch umgelegt werden. Im Fallbeispiel Wilstedter Straße wären das ungefähr 800.000 Euro, die auf bis zu 8.000 Grundstücke der Gemeinde aufgeteilt würden. Im Gegensatz zu Steuern, wären Beiträge zweckgebunden. Das heißt, sie müssen dann auch für den genannten Zweck verwendet werden.

Das Problem der wiederkehrenden Beiträge ist allerdings, dass bis zur endgültigen Umsetzung ein erheblicher Vorlauf vonnöten ist. So müssten beispielsweise in Henstedt-Ulzburg alle etwa 8.000 Grundstücke zunächst erfasst werden, wie Bürgermeister Stefan Bauer feststellte.

Wie es nun mit den Ausbaubeiträgen für Henstedt-Ulzburgs Straßen weitergeht, entscheidet letztlich jedoch die Politik. Heiß erwartet wird in diesem Zusammenhang die kommende Sitzung der Finanzausschusses. Dort gilt es unter anderem über einen Antrag der FDP abzustimmen, in dem die Liberalen die Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung fordern.

Gernot Willsch

12. Februar 2018