Henstedt-Ulzburgs Nachbargemeinde Kisdorf fackelt nicht lange und macht es: die Kosten für die in diesem Jahr anstehende Straßenausbaumaßnahme „Etzberg“ werden quasi solidarisch auf alle Grundstückseigentümer der Dorfkommune umgelegt. Die finanzielle Belastung für Einzelne ist dabei vergleichsweise verschwindend gering. Bisher wurden, so wie es auch in Henstedt-Ulzburg noch praktiziert wird, einzelnen Anliegern saftige Summen in bis zu fünfstelliger Höhe in Rechnung gestellt.
Von langer Hand bereitete die Gemeinde Kisdorf zielgerichtet ihr Vorhaben vor: Bereits vor zwei Jahren trat die neue, von der Kisdorfer Gemeindevertretung beschlossene Straßenausbausatzung in Kraft. Auf Basis des in 2012 eingeführten Paragraphen 8a des Kommunalabgabengesetzes schlug die Henstedt-Ulzburger Nachbargemeinde an dieser Stelle den Weg für eine gerechtere Umlage der Straßenausbaubeiträge ein. Das Ergebnis präsentierte Kisdorfs stellvertretender Bürgermeister Michael Hamer nun jüngst in einer Einwohnerversammlung den Kisdorfer Bürgerinnen und Bürgern.
Mit nur etwa zwanzig Cent pro Quadratmeter würden alle Eigentümer der etwa 1.400 Grundstücke in Kisdorf belastet werden. Am Beispiel eines etwa 800 Quadratmeter großen Grundstückes wären das für den Einzelnen 160 Euro Beteiligung an der geplanten Sanierung des Straßenzuges „Etzberg“. Die Gegenrechnung für die bisherige Form der Einmaligen Beiträge eröffnete für betroffene Anlieger hingegen einen Betrag von 11,93 Euro pro Grundstücksquadratmeter. Der beispielhafte Grundstückseigentümer wäre dann mit einer erdrückenden Summe von 9.544 Euro zur Kasse gebeten worden.
Nach der Satzungsänderung machte sich die Kisdorfer Verwaltung schnell daran, alle 1.400 Grundstücke im sogenannten Abrechnungsbereich „Kisdorf-West“ zu erfassen. Diese Mammutaufgabe setzte Bauamtsleiter Thomas Struck neben seinen üblichen Aufgaben über einen Zeitraum von eineinhalb Jahren fast im Alleingang um. Die Früchte seiner Arbeit übergab er anschließend vertrauensvoll in die Hände von Verwaltungsmitarbeiterin Sandra Haecks.
Freundlich und kompetent entgegnete Haecks gegenüber den Henstedt-Ulzburger Nachrichten, dass sie bei der Umsetzung der Neuordnung der Straßenausbaubeiträge auch in Kontakt mit Prof. Dr. Marcus Arndt stehe. Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Kommunalabgabenrecht ist vielen Henstedt-Ulzburgern auch bereits bekannt. Er erläuterte Mitte Januar im Henstedt-Ulzburger Bürgerhaus interessierten Einwohnern verschiedene Möglichkeiten, wie Kommunen den Ausbau von Gemeindestraßen finanzieren können. Seinerzeit räumte er allerdings rechtliche Schwierigkeiten ein, die sich aus einer Einführung wiederkehrender Beiträge ergeben könnten.
Angesprochen auf die Bedenken des Fachjuristen, teilte Haecks diese nicht unbedingt. Schliesslich hat das Bundesverfassungsgericht die wiederkehrenden Beiträge mit seinem Beschluss vom 25.06.2014 grundsätzlich für verfassungsrechtlich zulässig erklärt.
In Kisdorf wird offensichtlich nicht lange um den heißen Brei geredet, wenns darum geht, seine Einwohner fair und gerecht zu behandeln.
Gernot Willsch
2. März 2018