Henstedt-Ulzburger Nachrichten

Strafbefehl gegen Thormählen!

Das Amtsgericht Norderstedt hat einen von der Staatsanwaltschaft Kiel beantragten Strafbefehl gegen Bürgermeister Torsten Thormählen erlassen: Danach verhängte der Richter gegen den beurlaubten Henstedt-Ulzburger Verwaltungschef eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten – auf Bewährung! Diese Nachricht erreichte die Henstedt-Ulzburger Nachrichten heute um 16.04 Uhr.

Damit folgte das Amtsgericht in vollem Umfang dem Antrag der Kieler Staatsanwaltschaft. Der Rechtsstreit zwischen der Gemeinde und ihrem suspendierten Bürgermeister ist jedoch noch nicht zu Ende: Sein Verteidiger hat Einspruch gegen das Urteil angekündigt. In einer Pressemitteilung des Kieler Rechsanwalts Professor Dr. Michael Gubitz heißt es dazu:

„In einer sehr umfangreichen Verteidigungsschrift wurde nachgewiesen, dass die Vorwürfe, sowohl was den unterstellten Sachverhalt als auch was die rechtliche Bewertung betrifft, einer Grundlage entbehren. Das Amtsgericht Norderstedt hat dennoch einen Strafbefehl erlassen. Sowohl die Annahme, Herr Thormählen hätte sich strafbar gemacht als auch das dafür in dem Strafbefehl vorgesehene Strafmaß stößt hier auf völliges Unverständnis.“

Die Verteidigung betont weiter: „Die maßgeblichen Personen kannten die tatsächlichen Verhältnisse. Herr Thormählen hat niemanden getäuscht, also auch keinen Betrug begangen. Der behauptete Schaden, der den Städten Norderstedt und Henstedt-Ulzburg entstanden sein soll, liegt darin, dass diese Kommunen nicht das Einkommen abschöpfen konnten, das Herr Thormählen durch seine zweifache Beanspruchung erzielt hat. Der Vorwurf des Vorenthaltens von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteilen ist ebenfalls unzutreffend. Er betrifft die Tätigkeiten zweier Personen für die Kommunalbetriebe Ellerau. In einem Fall hat das Arbeitsgericht Neumünster bereits festgestellt, dass eine Selbständigkeit zu Recht angenommen wurde. Damit bestand auch keine Sozialversicherungspflicht.“

Dann der entscheidende Satz: „Die Verteidigung geht weiterhin von der Unschuld des Herrn Thormählen aus. Sie wird daher Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen.

Weitere Erklärungen werden zurzeit nicht abgegeben.“

Damit wird die Gemeinde Henstedt-Ulzburg noch für längere Zeit ohne hauptamtlichen Verwaltungschef bleiben. Bis auf weiteres führt die Amtsgeschäfte die stellvertretende Bürgermeisterin Elisabeth von Bressensdorf (CDU).

Jörg Schlömann

3. Juli 2013