Bewegung beim umstrittenen Manke-Bauvorhaben an der Pinnau. Zwar wurde das Thema gestern von der Tagesordnung geräumt, gleichwohl gibt es jetzt offenbar eine Mehrheit für die Bebauung der Naturflächen – allerdings in etwas reduzierter Form. SPD-Fraktionschef Horst Ostwald heute zu den HU-Nachrichten: „Wir haben es jetzt erreicht, dass wir uns dem annähern, was wir uns mal gewünscht haben, nämlich weitaus weniger Bebauung – insofern werden wir das mittragen.“ Der mit der Firma Manke ausgehandelte Kompromiss sieht unter anderem eine zweite Grünfläche an der Einmündung Brombeerweg vor, zur Pinnau hin soll ein zusätzlicher Knick angelegt werden.
Die SPD macht ihre Zustimmung zur Pinnauwiesen-Bebauung nicht abhängig vom Inhalt eines Rechtsgutachtens, das Ende Januar erwartet wird. Auch wenn darin die Aussage des Innenministeriums bestätigt werden sollte, bleibe die SPD bei ihrer Haltung, sagte Ostwald.
Die SPD hatte das Baugebiet unmittelbar an der Pinnau-Niederung wiederholt kritisiert, warum das Bauen denn nicht gleich ganz verhindern? Ostwald: „Wir haben zwar als SPD den Plan damals nicht gewollt, aber er ist nun mal damals mit einer politischen Mehrheit beschlossen wurden, da muss es für den Unternehmer eine gewisse Verlässlichkeit geben.“ Die Gemeinde, so der Sozialdemokrat, müsse in Planungsfragen einfach glaubwürdig bleiben. „Das ist meine Auffassung und die meiner Fraktion.“
CDU und FDP hatten die Flächen 2007 zu Bauland gemacht, SPD und WHU hatten dagegen gestimmt. Die BFB gab es zu dem Zeitpunkt noch nicht. Gestern war das Thema von der Tagesordnung genommen worden, weil die angekündigte Rechtsexpertise noch nicht vorliegt. Anders als die SPD wollen WHU und BFB diese in ihr Entscheidungskalkül miteinbeziehen.
Klar ist allerdings: Bleibt die SPD bei ihrer Haltung von heute, kommt die Pinnau-Bebauung mit der direkten Anbindung an die Hamburger Straße/Kadener Chaussee. Die CDU ist seit jeher dafür, zusammen sind die Traditionsparteien stärker als Henstedt-Ulzburgs Wählervereinigungen. Im Februar soll jetzt der sogenannte Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden, Bürger, Verbände und sonstige Interessengruppen können dann abermals Einspruch einlegen.
cm
20. Januar 2015