In zwei Tagen herrscht Ausnahmezustand in Henstedt-Ulzburg. Die Einwohner der Großgemeinde dürfen dann wieder mit gefährlichen Sprengstoffen hantieren. Bereits gestern hat die Polizeidirektion Bad Segeberg deswegen Sicherheitshinweise für die Bevölkerung an die örtlichen Medien geschickt. Darin heißt es: „Damit keine Raketen etc. ins Haus gelangen können, ist es ratsam, die Türen und Fenster geschlossen zu halten.“ Brennbare Gegenstände (z.B. Gartenmöbel oder Mülltonnen) sollten zudem feuersicher gelagert werden, vorsorglich sollten Löschmöglichkeiten bereit gestellt werden.
Die Polizei weist zudem darauf hin, dass auch an Silvester und Neujahr das Schießen mit Schreckschusswaffen nur mit Waffenschein erlaubt ist. Diese Verschärfung des Waffengesetzes gilt bereits seit 10 Jahren. Wer aus Pistolen feuere, aber keine Schießerlaubnis habe, müsse mit einem Strafverfahren rechnen, so die Polizei.
Das Abbrennen von Böllern und Raketen sorgt jedes Jahr für Daueralarm bei Polizei und Feuerwehr, im vergangenen Jahr wurden die Ordnungshüter und Brandschützer in der Silvesternacht kreisweit über einhundertmal alarmiert. Dem alljährlichen Silvesterwahnsinn zu entkommen, ist gar nicht so leicht. Eine Idee: sich ein Strohdach zulegen. Dann herrscht in der unmittelbaren Umgehung Ruh. Wenn denn jedermann die Anweisung von Stefan Bauer befolgt. Der Bürgermeister: „Auf der Grundlage des § 24 Abs. 2 Ziffer 1 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) ordne ich an, dass das ohnehin vom 02.01. bis 30.12. bestehende Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (§ 23 Abs. 1 1. SprengV) im Umkreis von 200 m um reetgedeckte Häuser im gesamten Gemeindegebiet für Feuerwerksraketen und Abschussbecher aus Gas- oder Schreckschusswaffen auch auf den 31.12.2014 und 01.01.2015 ausgedehnt wird.“
H-UN
29. Dezember 2014