Silvestertipp der Polizei: Halten Sie Fenster und Türen geschlossen, damit Ihnen keine Raketen und Böller ins Haus fliegen!

Brandprävention: Papiercontainer werden über den Jahreswechsel evakuiert.
Brandprävention: Papiercontainer werden zu Silvester gemeindeweit evakuiert, Archivbild

In zwei Tagen herrscht Ausnahmezustand in Henstedt-Ulzburg. Die Einwohner der Großgemeinde dürfen dann wieder mit gefährlichen Sprengstoffen hantieren. Bereits gestern hat die Polizeidirektion Bad Segeberg deswegen Sicherheitshinweise für die Bevölkerung an die örtlichen Medien geschickt. Darin heißt es: „Damit keine Raketen etc. ins Haus gelangen können, ist es ratsam, die Türen und Fenster geschlossen zu halten.“ Brennbare Gegenstände (z.B. Gartenmöbel oder Mülltonnen) sollten zudem feuersicher gelagert werden, vorsorglich sollten Löschmöglichkeiten bereit gestellt werden.

Die Polizei weist zudem darauf hin, dass auch an Silvester und Neujahr das Schießen mit Schreckschusswaffen nur mit Waffenschein erlaubt ist. Diese Verschärfung des Waffengesetzes gilt bereits seit 10 Jahren. Wer aus Pistolen feuere, aber keine Schießerlaubnis habe, müsse mit einem Strafverfahren rechnen, so die Polizei.

Das Abbrennen von Böllern und Raketen sorgt jedes Jahr für Daueralarm bei Polizei und Feuerwehr, im vergangenen Jahr wurden die Ordnungshüter und Brandschützer in der Silvesternacht kreisweit über einhundertmal alarmiert. Dem alljährlichen Silvesterwahnsinn zu entkommen, ist gar nicht so leicht. Eine Idee: sich ein Strohdach zulegen. Dann herrscht in der unmittelbaren Umgehung Ruh. Wenn denn jedermann die Anweisung von Stefan Bauer befolgt. Der Bürgermeister: „Auf der Grundlage des § 24 Abs. 2 Ziffer 1 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) ordne ich an, dass das ohnehin vom 02.01. bis 30.12. bestehende Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (§ 23 Abs. 1 1. SprengV) im Umkreis von 200 m um reetgedeckte Häuser im gesamten Gemeindegebiet für Feuerwerksraketen und Abschussbecher aus Gas- oder Schreckschusswaffen auch auf den 31.12.2014 und 01.01.2015 ausgedehnt wird.“

H-UN

29. Dezember 2014

5 thoughts on "Silvestertipp der Polizei: Halten Sie Fenster und Türen geschlossen, damit Ihnen keine Raketen und Böller ins Haus fliegen!"

  1. Nun, Herr Winckelmann, ich glaube nicht, dass es ausgerechnet zu Sylvester zu einem Kompetenzgerangel zwischen Ordnungsamt und Polizei kommt … 😉

  2. Nur zur Info:
    Der Artikel ist in Teilen nicht korrekt.
    Das Abschießen einer Schreckschußwaffe zu Sylvester ist auch dem Besitzer des kleinen Waffenscheines außerhalb seines Grundstückes nicht erlaubt. . Es stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Ob diese polizeilich geahndet wird, ist eine andere Sache.

  3. Und war und ist es nicht auch so, dass erst am Sylvesterabend ab 17:00 Uhr mit der „Knallerei“ begonnen werden darf?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert