Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht hat den Weiterbau der A20 am Mittwoch vorerst für rechtswidrig erklärt. Derzeit endet die Autobahn kurz vor den Toren Bad Segebergs.
Der Grund: Der Schutz von Deutschlands größtem Fledermausquartier in der Segeberger Kalkberghöhle sei möglicherweise nicht ausreichend bei den Planungen berücksichtigt worden. Das Gericht gab damit Klagen der Naturschutzverbände NABU und BUND recht. In der Segeberger Kalkberghöhle überwintern jährlich 20.000 Exemplare der Flattertiere.
Daneben hatte auch eine Klage der Gemeinde Klein Gladebrügge Erfolg. Die Richter bemängelten, dass mögliche Alternativrouten nicht hinreichend von den Planern ins Kalkül gezogen worden seien. Nach den nun gestoppten Plänen sollte die Autobahntrasse auf einer Brücke unmittelbar an den Häusern der Dorfbewohner vorbeigeführt werden.
Die Landesregierung wollte die A20 eigentlich bis 2017 an die A7 südlich von Bad Bramstedt anbinden. Der Zeitplan wird jetzt nicht mehr einzuhalten sein. Landesverkehrsminister Reinhard Meyer (SPD) erklärte nach dem Richterspruch, dass die Neuplanungen mindestens zwei Jahre in Anspruch nehmen werden.
H-UN
6.11.2013