Henstedt-Ulzburger Nachrichten

Radweg Hamburger Straße „schon lange unzumutbar“, schimpft Carsten Schäfer (BFB)

Für Deckensanierungen stehen im Haushalt der Gemeinde seit vielen Jahren unverändert 250.000 Euro zur Verfügung. Wie wichtig dieser Haushaltsposten ist, hat sich auch in diesem Jahr wieder gezeigt. An verschiedenen wichtigen Straßen wurden in den vergangenen Wochen die Schäden aus dem vorigen Winter behoben, so dass die Wege jetzt wieder in einem erheblich besseren Zustand sind, stellt die BFB-Fraktion in einer Pressemitteilung fest.

So war beispielsweise in den Straßen Dammstücken, Am Bahnbogen und Heidekoppel die Mittelnaht auf langer Strecke aufgeplatzt. Das wurde jetzt behoben. Hierüber zeigt sich die Fraktion Bürger für Bürger (BFB) erfreut. Für die kommenden Wochen ist nach Aussage der Verwaltung geplant, die schlimmsten Löcher in der Wilstedter Straße, zwischen Immbarg und Paracelsus-Klinik, sowie in der Theodor-Storm-Straße kurzfristig auszubessern. Zwar soll im Jahr 2014 eine Totalsanierung dieser Straßen erfolgen, angesichts des desolaten Zustands befürwortet die BFB jedoch die kurzfristigen Ausbesserungen.

Die Hamburger Straße befindet sich nach Ansicht der Wählergemeinschaft an einigen Stellen in einem schlechten Zustand. Die Götzberger Straße und die Dorfstraße seien teilweise keineswegs besser. Und auch der Radweg an der Hamburger Straße sei von der Ulzburger Kirche bis Ulzburg-Süd eine einzige Rüttelstrecke.

„Schon lange unzumutbar,“ so Carsten Schäfer, Gemeindevertreter der BFB. „Wann wird es hier endlich zu einer Sanierung kommen?“ Allerdings: Zuständig für die Beseitigung der Schäden an diesen Straßen ist nicht die Gemeinde. Hier handelt es sich um Landesstraßen. Die Zuständigkeit der Hamburger Straße soll jedoch möglicherweise schon im kommenden Jahr auf die Gemeinde übergehen. Spätestens dann muss das Land verbindlich eine Übergabe in einem ordentlichen Zustand garantieren.

Hierzu beantragt die BFB zur nächsten Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses einen Bericht darüber, wie konkret die Überlegungen der Zuständigkeitsänderungen sind, und welche Folgekosten damit der Gemeinde aufgebürdet werden können.

H-UN

4. August 2013