Henstedt-Ulzburger Nachrichten

Pommernstraße: Anwohner warnen vor massiver Innenverdichtung

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Mitteilung der Initiative Pommernstraße

Seit fast zwei Jahren hat sich der Anwohner*innen-Arbeitskreis stets konstruktiv an den Planungen für unser Wohngebiet beteiligt, nachdem die Anwohner*innen mehrheitlich erschrocken über die im April 2019 veröffentlichten Nachverdichtungspläne und die vorgestellten Bebauungsvarianten für das sogenannte zentrale Mittelgrundstück waren.

Wir haben den Kontakt zu den Fraktionen gesucht und auf Einladung besuchten uns alle an sechs Einzelterminen in der Pommernstraße. Gemeinsam liefen wir durch das zu überplanende Gebiet und anschließend sprachen wir sehr ausführlich über Befürchtungen, aber auch Ideen und Vorschläge der Anwohner*innen, insbesondere über den Wunsch nach einer grünen Begegnungsstätte im Herzen des zentralen Mittelgrundstücks mit Wiese/Bolzplatz für Kinder, Parkbänken, solar-beleuchteten Boule-Bahnen, Naturlehrpfad, gemeinschaftlichem Gärtnern, Wildblumenbereich und Anpflanzung von heimischen Laubbäumen. Dafür waren wir bereit, einer moderaten, sich einfügenden MFH-Bebauung an der Kisdorfer Straße und an der Pommernstraße zuzustimmen.

Auf Einladung besuchte uns auch Frau Bennert vom Bauverein Kaltenkirchen, der Eigentümer eines an die Pommernstraße angrenzenden Teils des zentralen Mittelgrundstücks ist. Sie signalisierte Verständnis für eine maximale Bebauungshöhe von 9,50m und eine moderate Bebauung.

Es folgte eine intensive Zeit mit immer wiederkehrenden Kontakten zu Verwaltung und Politik. Die Grünen besuchten uns mehrfach und stellten einen alternativen Bebauungsvorschlag für das zentrale Mittelgrundstück vor, der viele Ideen, Wünsche und Anregungen der Anwohner*innen beinhaltete. Hierauf setzten wir unsere ganze Hoffnung.

Im Juni fand ein erster runder Tisch zwischen Politik und Anwohner*innen-Arbeitskreis statt. Das Ergebnis war für das umgebende EFH-Gebiet äußerst positiv: Keine extreme Verdichtung im umgebenden Einfamilienhausgebiet, keine Dreiteilung der „Altgrundstücke“, für Neubauten nunmehr eingezeichnete Baufenster mit ausreichend Abstand zur Nachbarbebauung, Bau von zwei Vollgeschossen zukünftig möglich, u.v.m.

Die Politik konnte uns in vielen Punkten folgen, auch weil wir immer zu Kompromissen bereit waren, und sprach mit uns auf Augenhöhe. Die Aussprache zum zentralen Mittelstück musste vertagt werden, da noch keine Aussagen der Grundstückseigentümer*innen zu ihren Bebauungsabsichten vorlagen. Deswegen konnten die Grünen, vertreten durch Kurt Göttsch und Uwe Köhlmann-Thater, ihren Alternativvorschlag nur kurz erläutern, diskutiert wurde darüber nicht mehr.

Seitdem warteten wir auf einen zweiten runden Tisch, dieses Mal mit Politik, Verwaltung und den Eigentümer*innen des zentralen Mittelgrundstücks. Wir blieben vorsorglich stets in Kontakt zur Politik. Nach dem Ausscheiden von Kurt Göttsch und Uwe Köhlmann-Thater aus der aktiven Politik erhalten wir leider- trotz mehrfacher Bitten – nicht mehr die bisher gewohnte Unterstützung von Seiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Wie uns zwischenzeitlich bekannt wurde, fand eine nicht-öffentliche Arbeitskreissitzung statt, zu der auch der Bauverein Kaltenkirchen eingeladen war.

Doch anstelle des vereinbarten zweiten runden Tisches, geschieht etwas völlig Unerwartetes: Unter Tagesordnungspunkt Ö7 der Sitzung des Planungs- und Bauausschusseses am 22.02.2021 legt die Verwaltung der Politik den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange zum B-Plan 148 „Pommernstraße / Kisdorfer Staße“ vor.

Aus der in den Vorlagen veröffentlichten Planungszeichnung entnehmen wir, dass auf dem zentralen Mittelgrundstück nach wie vor eine von der Pommernstraße bis zur Kisdorfer Straße durchgehende, massive Bebauung mit zwingend (!) 11m hohen Mehrfamilienhäusern vorgesehen ist.

Die Pommernstraße soll lt. Planungsunterlagen zukünftig verkehrsberuhigter Bereich werden – eine unserer Forderungen, da allein durch die Neubauten des Bauvereins mit voraussichtlich 1/3 mehr PKW-Aufkommen in unserer wirklich sehr schmalen Straße zu rechnen ist. Doch eine vorsorgliche Nachfrage unsererseits in der Verwaltung ergab, dass dies wohl nicht vor 2033/34 im Rahmen der Kanalsanierung verwirklicht werden wird. Hier muss eine sofortige, kostengünstige Lösung gefunden werden, damit der einseitig vorhandene Bürgersteig beseitigt werden kann, um so die Straße sofort als verkehrsberuhigten Bereich ausweisen zu können.

Wir treten dafür ein, dass ein gelungener und für alle Seiten akzeptabler B-Plan nur ein Kompromiss zwischen der Verwirklichung von städtebaulichen Zielen der Gemeinde und den Wünschen der Anwohner*innen sein kann und bitten, noch VOR Beschlussfassung die Alternative für das zentrale Mittelgrundstück zu diskutieren, zumal die Planung von Göttsch/Köhlmann-Thater

• Ergebnisse aus dem IGEK aufnimmt

Bei der Bürgerbeteiligung in Henstedt, beim Bürger*innen-Workshop im Alstergymnasium sowie bei der Veranstaltung „Wie viel Dorf steckt in Henstedt“ wurde u.a. immer wieder der Wunsch nach Begegnungsstätten in den einzelnen Ortsteilen geäußert.

• der Innenentwicklungspotentialanalyse folgt

Diese schlussfolgert, dass die weitere Entwicklung der Gemeinde an ihre Grenzen kommt, wenn nicht die bereits vorhandenen Verkehrsprobleme gelöst werden (vgl. Innenentwicklungspotentialanalyse, S.91), und dass bei der Umstrukturierung und Nachverdichtung von Quartieren öffentliche Grün- und Ausgleichsflächen integraler Bestandteil sein müssen (vgl. Innenentwicklungspotentialanalyse, S. 90).

Hierbei denkt der Anwohner*innen-AK besonders an die entstehende Mehrbelastung der Kisdorfer Straße, die mit dem Alternativvorschlag geringer ausfallen würde, und an eine notwendige Grünfläche innerhalb des zukünftig nachverdichteten Wohngebietes.

Dass die Verwaltung uns nicht weiter helfen kann, ergab ein Telefonat mit Frau Schmidt. Sie informierte uns, dass man auf Seiten der Verwaltung an die gesetzlichen Vorgaben im Ablauf von B-Planverfahren gebunden ist. Die Politik jedoch kann den positiven Dialog mit dem Anwohner*innen-Arbeitskreis fortführen, zumindest aber sollte sie die alternative Nutzung des Mittelgrundstücks in Erwägung ziehen.

pm

21. Februar 2021