Henstedt-Ulzburger Nachrichten

Pinnau-Wiesen: Rathaus erwartet Manke-Klage und fordert geheime Taktikbesprechung am Montag im Ratssaal

Wanderweg durch die Pinnauwiesen

Anspannung in der Gemeindeverwaltung fünf Wochen vor dem Bürgerentscheid um die Bebauung der Pinnau-Wiesen. Die Rathausführung erwartet, dass Bauunternehmer Volker Manke ein für ihn negativen Ausgang des Bürgervotums nicht akzeptieren wird. Den HU-Nachrichten liegt ein Papier von Rathaus-Amtsleiter Jens Richter vor. Darin heißt es, dass die Firma Manke Schadenersatzforderungen schon angekündigt habe. Hintergrund: Bei einem Erfolg des Bürgerentscheids müssen weite Teile der Pinnauwiesen Natürflächen bleiben, Manke dürfte nur einen kleinen Teil bebauen.

Am Montag (7.9) wird nun eine Juraprofessorin zu möglichen Schadensersatzansprüchen im Ratssaal Stellung nehmen. „Dabei werden nicht nur die Höhe der möglichen Forderungen von Belang sein, sondern auch die Möglichkeiten, wie diese Forderungen ggf. abgewehrt oder minimiert werden können“, schreibt Richter.

Richter will, dass die gemeindliche Gegenwehr-Strategie bei einer Klage von Manke am Montag unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten wird – um den Bauunternehmer im Unklaren über mögliche Maßnahmen zu lassen.

Der Amtsleiter: „Es ist im Interesse der Gemeinde, dass die Aussagen und möglichen Vorgehensweisen demjenigen, der den Schadenersatzanspruch geltend macht bzw. machen könnte, nicht bekannt werden. Er könnte damit für seine eigene Vorgehensweise einen Vorteil gegenüber der Gemeinde erlangen.“

Ob eine Geheimhaltung gelingen kann? Volker Manke gilt als bestens vernetzt in der Gemeinde, ist CDU-Ehrenvorsitzender. Wenn am Montag vielleicht 25 Personen über mögliche Abwehr-Strategien hinter verschlossenen Türen plappern, wäre es mehr als ein Wunder, wenn nichts durchsickert.

Über den Ausschluss der Öffentlichkeit muss am Montag zu Beginn der Sitzung abgestimmt werden, schon jetzt ist klar: Einigkeit darüber wird es nicht geben. FDP-Ausschussmitglied Stephan Holowaty: „Ich werde als FDP-Vertreter im Umwelt- und Planungsausschuß gegen eine nichtöffentliche Behandlung stimmen. “ Der Freidemokrat weiter: „Da über das Thema ein Bürgerentscheid durchgeführt wird und die in dem Rechtsgutachten behandelten Fragen für viele Bürger entscheidend für ihre Willensbildung sein werden, liegt hier ein überragendes öffentliches Interesse an einer öffentlichen Behandlung vor. “

cm

4. September 2015