Wir selbst hatten zunächst gar nicht über den Prozess vor dem Kieler Landgericht berichten wollen. Nachdem das Ereignis aber für andere Medien von großem Interesse zu sein scheint, möchten auch wir unsere Leser darüber informieren. Sie erinnern sich: Die Diskothek Joy veranstaltete am 27. Januar eine sogenannte Pipi-Party. Wir berichteten, dass die Polizei im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung im Umfeld der Disco zahlreiche junge Leute in stark alkoholisiertem Zustand antraf. Die Beamten waren pausenlos im Einsatz.
Die Joy-Betreiber empfanden unsere Berichterstattung als geschäftsschädigend, verlangten über einen Rechtsanwalt eine Gegendarstellung, eine strafbewährte Unterlassungserklärung und den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Obwohl wir an einem Rechtsstreit überhaupt kein Interesse hatten, konnten wir diesen Forderungen der Joy-Betreiber in gar keinem Falle nachkommen. Wir hätten ja eingeräumt, etwas Falsches veröffentlich zu haben. Und das wollten wir um keinen Preis, zumal wir uns auf den offiziellen Polizeibericht stützen konnten.
Ulf Müller, Vorsitzender Richter der ersten Zivilkammer beim Landgericht Kiel, sah das ähnlich, bescheinigte uns eine „eher moderate Berichterstattung“ und unterstrich die Bedeutung der Pressefreiheit, die vom Grundgesetz garantiert werde. Angesichts einer so eindeutigen rechtlichen Würdigung zogen die Joy-Betreiber ohne Aussicht auf Erfolg ihre Anträge zurück. Sie müssen jetzt die Kosten des Verfahrens tragen.
Jörg Schlömann
24. April 2012