Henstedt-Ulzburger Nachrichten

Nach nur zwei Jahren: Ampel vor CCU-Zufahrt wird auf den Prüfstand gestellt

Blick auf die CCU-Ampel

Im November 2015 wurde die von der Gemeinde unterhaltene Ampelanlage an der City-Center-Zufahrt in Betrieb genommen. Die Errichtung einer zusätzlichen Ampel kurz hinter dem neuralgischen Knotenpunkt auf der Hamburger Straße in Höhe Beckersbergstraße wurde seinerzeit bereits misstrauisch beäugt. Wurden schließlich kurz zuvor die Ampelschaltungen auf Henstedt-Ulzburgs Hauptverkehrsachse hinsichtlich einer „Grünen Welle“ aufwendig optimiert.

Dass sich die Signalanlage tatsächlich auch nicht nahtlos in den vorhandenen Ampelkanon einfügt, müssen Autofahrer besonders in den Stoßzeiten immer wieder schmerzlich feststellen. Während beispielsweise morgens der Berufsverkehr auf dem zentralen Nadelöhr tobt, schaltet die Ampel auch dann auf Rot, wenn niemand abbiegen will und bremst den mühselig erreichten Verkehrsfluss regelmäßig wieder aus.

Diesem Umstand hat sich nun die WHU in der jüngsten Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses  gewidmet. In einem Antrag wurde die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob die Ampelanlage vor dem CCU erforderlich ist oder sie zumindest verkehrsabhängig geschaltet werden kann.

Die Wählervereinigung begründete ihren Antrag damit, dass in den Morgenstunden bis 09:30 Uhr und in den späten Abendstunden nur eine geringe Nutzerzahl festzustellen sei. Die Zufahrt zum CCU und und zum Markplatz werde zu diesen Zeiten nur von einem Fahrzeug pro Minute beansprucht.

Gegenwind erhielt die WHU lediglich aus der Verwaltung. So beäugte Bauamtsleiter Jörn Mohr dabei kritisch die mit einer Prüfung verbundenen Kosten. Anders sah das aber Ausschussmitglied und FDP-Landtagsabgeordneter Stephan Holowaty, der den Antrag der WHU ausdrücklich begrüßte. Er sehe keine unverhältnismäßigen Kosten, die entstehen könnten. Auch für ihn „ist die Ampel nicht in die Grüne Welle synchronisiert“, so der ebenfalls bestens mit der Ulzburger Ampelei vertraute und ortsmittig ansässige Holowaty.

Der Antrag wurde durch den Ausschuss einstimmig angenommen. Inwieweit nun die gemeindliche Verwaltung in Anbetracht ihrer umfänglichen, städtischen Aufgaben in der Lage sein wird, den WHU-Antrag auch zeitnah zu bearbeiten, bleibt abzuwarten. Gegebenenfalls verhält sich die Bearbeitung wie zurzeit das Wetter: Bei Frost bleibt der Schnee liegen, andernfalls versickert er im Boden.

Gernot Willsch

19. Januar 2018