Erstmals haben Polizei und Ordnungsamt in einer konzertierten Aktion die Diskothek Joy unter die Lupe genommen. Hauptkommissar Jens Rossow, Leiter der Polizei-Zentralstation Henstedt-Ulzburg, stellte nach der nächtlichen Kontrolle der Diskothek im Gewerbepark befriedigt fest: „Dort wird auf die Jugendschutzbestimmungen geachtet.“
Die Personenkontrollen des Sicherheitsdienstes sorgten zu mitternächtlicher Stunde für lange Warteschlangen vor der Disco. Viele Jugendliche hatten nicht nur Verständnis für die zusätzliche Überprüfung durch die Polizei, einige lobten den Einsatz sogar. Thema war auch die Sicherheit außerhalb der Diskothek, in deren Umfeld es immer wieder zu nächtlichen Schlägereien kommt. Die Jugendlichen wurden von den Beamten darauf hingewiesen, dass sie mit dem Nachtbus oder Taxi nach Hause fahren oder sich von den Eltern oder einem Bekannten abholen lassen sollen.
An dem Einsatz in der Nacht von Freitag auf Sonnabend, 25. Januar, ab 0.15 Uhr waren neben Beamten der Polizei Henstedt-Ulzburg auch mehrere Mitarbeiter der Ordnungsämter des Kreises Segeberg und der Gemeinde Henstedt-Ulzburg beteiligt. Die Kommune ist für den Jugendschutz und das Gewerberecht zuständig, der Kreis für die Ahndung von Jugendschutz-Verstößen. Bei Verstößen wird nicht die Diskothek, sondern stets der unmittelbar Handelnde verantwortlich gemacht. So richtet sich zum Beispiel ein Bußgeldbescheid gegen die Tresenkraft, welche einem Jugendlichen alkoholische Getränke ausschenkt.
In drei Fällen wurden zwar Jugendliche mit Alkohol erwischt; sie hatten aber jeweils einen Erwachsenen beauftragt, den Drink zu bestellen. In einem Fall wird aufgrund der vorliegenden Beweise gegen den Verantwortlichen ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
In elf Fällen wurden darüber hinaus Verstöße gegen das Nichtraucher-Schutzgesetz festgestellt, weil Jugendliche sich im Raucherbereich aufhielten. Das aber ist ausschließlich Erwachsenen erlaubt.ist. Die Polizei kontrollierte zugleich die Arbeit des Sicherheitsdienstes und konnte feststellen: Die so genannten Elternzettel und die Personen, welche die Jugendlichen als Erziehungsbeauftragte begleiten, werden, so Jens Rossow, „vorbildlich und zeitaufwendig intensiv überprüft“.
Bemerkenswert allerdings ist die große Zahl von Minderjährigen, die sich nach Mitternacht in der Disco aufhielten. Der Diskothekenbetreiber legte den Polizeibeamten die Durchschriften von 156 sogenannten Elternzetteln vor. Die darauf verzeichneten Erziehungsberechtigten werden nun im Laufe der nächsten Tage einen Anruf von der Polizei erhalten und gefragt, ob die Eltern im Einzelfall wirklich mit dem Diskothekenbesuch ihrer Kinder einverstanden waren oder ob diese vielleicht doch gemogelt haben.
Jörg Schlömann
26. Januar 2014