Henstedt-Ulzburger Nachrichten

Nach 35 Jahren: Ordnungsamt erteilt Anwohnern Parkverbot und empfiehlt ihnen die Nachbarstraßen vollzuparken

Grünberger Straße: Der Smart steht laut Verwaltung im Parkverbot, ein Hinweisschild gibt es nicht

Riesenärger in der Grünberger Straße Straße im Ortsteil Henstedt. Dort hat die Verwaltung den Anwohnern unvermittelt das Parken am Fahrbahnrand untersagt. Anwohner Günther Vollmert zu den HU-Nachrichten:: Vergangene Woche hatten die Autos alle einen Zettel unter dem Scheibenwischer kleben. Darauf stand, dass das Parken verboten sei und im Wiederholungsfall ein Bußgeld fällig ist. Seit Montag hagelt es nun tatsächlich Strafmandate. Dabei parken wir in der Straße seit 1986.“ Nachfrage der HU-Nachrichten: seit 1986? Vollmert: “ Ja, seitdem das Wohngebiet hier gebaut wurde.“ Und was ist der Grund für die Abzettelaktion? Vollmert: „Angeblich ist die Straße auf einmal zu schmal, dabei hat es hier noch nie Probleme gegeben.“

Nachfrage der HU-Nachrichten im Rathaus: Was ist jetzt anders als in den Jahrzehnten zuvor – Warum jetzt auf einmal dieses Parkverbot?

Die sinngemäße Antwort in Kurzform geht so: Schuld hat die Autoindustrie, weil die zu große Autos baut. Die Langfassung im O-Ton von der Gemeindeverwaltung: „Es gibt in Henstedt-Ulzburg Straßen und auch Parkplätze, die in früheren Jahren entsprechend „schmal“ gebaut wurden und nicht unbedingt für Fahrzeuge der heutigen Zeit ausgelegt sind. Fakt ist, dass die Fahrzeugindustrie immer größere Fahrzeuge baut. So kommt es vor, dass die Parklücke für das eigene Fahrzeug zu klein ist, die Größe der Lücke jedoch den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Durch die größeren Fahrzeuge kann es also heutzutage dazu kommen, dass sich die Verkehrssituation in Straßen wie der Grünberger Straße über die Jahre hinweg ändert.“

Weiter heißt es, das ganz konkret in der Straße mittlerweile die vorgeschriebene Restfahrbahnbreite von 3,05 nicht mehr eingehalten werden könne – wenn ein Auto am Straßenrand parkt. Wiederum der Verwaltungs–O-Ton: „Entsprechend des Kommentars zur Straßenverkehrsordnung ist eine Straßenstelle in der Regel eng, wenn der zur Durchfahrt insgesamt freibleibende Raum für ein Fahrzeug höchstzulässiger Breite zuzüglich 50cm Seitenabstand bei vorsichtiger Fahrweise nicht ausreichen würde. Die höchstzulässige Breite eines PKW beträgt laut § 32 Abs. 1 Nr. 1 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung 2,55m. Hieraus ergibt sich die erforderliche Restfahrbahnbreite von 3,05m. Da die Restfahrbahnbreite der Grünberger Straße lediglich knapp 2,65 m ist, ist die Einhaltung der erforderlichen Restfahrbahnbreite von 3,05 m bei Abstellen eines PKW eindeutig nicht gegeben. Somit besteht hier ein gesetzliches Haltverbot, eine entsprechende Beschilderung ist seitens der StVO nicht erforderlich … Auch wenn die Anwohner seit 1986 dort parken und Abfallsammel-, Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge vermeintlich ohne Probleme die Grünberger Straße passieren konnten, ändert dies leider nichts an der Tatsache, dass in der Grünberger Straße ein gesetzliches Haltverbot nach der Straßenverkehrs-Ordnung besteht. “

Keine Antwort gibt es von der Verwaltung auf die Frage, wo die Anwohner denn stattdessen nun ihre Fahrzeuge abstellen können – jedenfalls gegenüber den HU-Nachrichten. “ Ein Anspruch auf ausreichend Parkmöglichkeiten im öffentlichen Verkehrsraum besteht seitens der Anlieger grundsätzlich nicht“, heißt es nur lapidar in der Stellungnahme. Dafür haben aber betroffene Bürger telefonisch einen Tipp für das ordnungsgemäße Parken erhalten. Anlieger Uwe Rhode: „Ordnungsamtsleiter Peglow hat mir gesagt: da wo es in den umliegenden Straßen erlaubt ist, da könnten wir dann ja parken.“

Das Parken vor der heimischen Tür wird verboten und stattdessen wird empfohlen, die Nachbarstraßen in der Umgebung zuzuparken? Kann das die Lösung sein? Anlieger Vollmert: „Das geht gar nicht, viele Leute sind hier mit ihren Häusern alt geworden, bei manchem kommt der Pflegedienst. Soll der sein Auto etwa in 300 Meter Entfernung abstellen?“ Vollmert weiter: „Das Parken ist ja auch ohne Probleme möglich. Wenn hier wirklich einmal Fahrzeuge in Überbreite auftauchen, haben auch die ausreichend Platz, Kantsteine gibt es hier nämlich extra nicht.“

Tatsächlich sind die Bordsteine abgesenkt – und ein Überfahren so problemlos möglich. Und wer sich in dem Wohnquartier umschaut, erkennt, dass die Grünberger Straße in dem Sinne kein Einzelfall darstellt, sondern typisch ist. In der Schlesienstraße gleich um die Ecke ist der Gehweg zum Beispiel ebenfalls abgesenkt. Kommen sich dort zwei LKWs entgegen, kann ausgewichen werden. Uwe Rhode: „Ich hab Peglow gesagt, dass die Situation in der Schlesienstraße ähnlich ist wie hier in der Grünberger Straße mit einem abgesenkten Gehweg. “ Und was hat er geantwortet: „Er hat gesagt: ‚Na dann müssen wir da auch mal hin‘.“

Ganz offenbar scheint der Leiter des Ordnungsamtes in Konfliktstimmung zu sein. Die Anwohner haben sich deswegen an Peglows Vorgesetzte gewandt – und Ulrike Schmidt einen Brief geschrieben. Darin appellieren sie an die studierte Konfliktmanagerin: „Frau Bürgermeisterin, wir bitten Sie eindringlich das Parken in der Grünbergerstraße weiterhin zu ermöglichen. Wir, unsere berufstätigen Partner, Besucher, Pflegedienste, etc, sind auf den Parkraum angewiesen.“

Christian Meeder

5. Mai 2021