Baulöwe Manke zeigt die Krallen: 1,5 Millionen Euro Schadenersatz will das Wohnungsunternehmen von der Gemeinde haben, wenn es die Pinnauwiesen nicht nach seinen Vorstellungen bebauen darf. Das lies Unternehmer Volker Manke durchblicken – in einem Schreiben einer renommierten Hamburger Anwaltskanzlei, die auf Baurecht spezialisiert ist, an die Verwaltung im Henstedt-Ulzburger Rathaus. Begründung der Juristen: Nach den jüngsten Plänen dürften nur 9.600 Quadratmeter bebaut werden statt der ursprünglich angestrebten 29.136 Quadratmeter. Die Gemeinde leitete den Brief umgehend an die Mitglieder des Umwelt- und Planungsausschusses weiter.
Die fast 30.000-Quadratmeter-Fläche resultiert nach Ansicht der Manke-Anwälte aus dem im Umwelt- und Planungsausschuss erzielten „fraktionsübergreifenden Kompromiss“ vom 9. Februar 2015. Von einer Übereinkunft der Kommunalpolitiker aber kann wohl kaum die Rede sein; denn zwei BFB-Ausschussmitglieder enthielten sich bei der Abstimmung über die vierte Änderung des Bebauungsplans 96 (Hofstelle Schacht) der Stimme, zwei WHU-Vertreter votierten sogar dagegen.
Nach Ansicht der WHU-Fraktionsvorsitzenden Karin Honerlah dient das Schreiben der Manke-Anwälte dazu, „die Politiker und die Bürger vor dem anstehenden Bürgerentscheid am Sonntag, 11. Oktober, zu beeindrucken.“ Nicht von ungefähr sei in dem Brief „von drohenden finanziellen Belastungen der Gemeinde“ die Rede.
Ungeachtet dessen schreibt Karin Honerlah in einer Presseerklärung: „Die Politiker in der Gemeinde haben nun Klarheit: Die von der Gemeinde beauftragte Professorin Leppin erläuterte überzeugend im öffentlichen Teil der jüngsten Ausschusssitzung, dass die Firma Manke keinen riesigen Schadenersatz beanspruchen kann. Die hierfür massgebliche sieben-Jahres-Frist ist abgelaufen, der Bebauungsplan 96 zur Bebauung der Pinnauwiesen kann geändert oder aufgehoben werden. Manke kann lediglich Ersatz der Planungs- und Vermessungskosten und ähnliches verlangen. Mehr nicht.“
Karin Honerlah stellt nach dem Auftritt der Professorin im Ausschuss fest: „Damit ist nun für beide Wählergemeinschaften des Ortes klar, dass sie das Bürgerbegehren unterstützen. Beide Wählergemeinschaften, WHU und BFB, sind für die Reduzierung der Bebauung auf den Pinnauwiesen und sagen JA – für eine Gemeinde im Grünen.“
„Erstaunlich“ allerdings findet die WHU-Fraktionsvorsitzende, dass in dem Schreiben der Manke-Anwälte an die Gemeinde „viele Details aus dem nicht-öffentlichen Gutachten der Professorin zitiert“ werden.
Jörg Schlömann
17. September 2015