Henstedt-Ulzburger Nachrichten

Kreis droht mit Bußgeldern zu Himmelfahrt

Mitteilung der Segeberger Kreisverwaltung

Party am See mit dem Bollerwagen? In Zeiten von Corona gelten an Christi Himmelfahrt (21.05.2020), am so genannten Vatertag, die bekannten Hygienemaßnahmen und Kontakteinschränkungen.

Das bedeutet: Kontakte zu anderen Personen als den Angehörigen des eigenen Haushalts sind weiterhin untersagt. Nach wie vor gilt die Regelung, dass sich ein Haushalt nur mit einem weiteren treffen darf. Damit sind Ansammlungen im öffentlichen Raum mit einer größeren Anzahl von Personen verboten. Dies gilt gleichermaßen für das Grillen im Park oder auf öffentlichen Grillplätzen.

Wichtig: Aufgrund der derzeit herrschenden Trockenheit und damit einhergehenden erhöhten Waldbrandgefahr sollte vom Grillen in Parks oder der freien Natur abgesehen werden.

Der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen ist grundsätzlich bis auf wenige Ausnahmen (u.a. physische Barrieren vorhanden, innerhalb der Familie oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts) immer einzuhalten. Weitere Hygienemaßnahmen sind:

• Handhygiene (regelmäßiges, richtiges Händewaschen),
• sich nicht ins Gesicht fassen und
• Husten und Niesen in ein Einwegtaschentuch (oder Armbeuge).

Menschen, die sich an Christi Himmelfahrt weder an die Hygienemaßnahmen noch an die Kontaktbeschränkungen halten, müssen mit Konsequenzen und einem empfindlichen Bußgeld rechnen.
Die Polizei ist wie in den vergangenen Jahren aufgestellt. Der Infektionsschutz des Kreises hat eine Bereitschaft eingerichtet und wird der Polizei bei Rückfragen telefonisch zur Verfügung stehen.

pm

18. Mai 2020