Einen heiklen Auftrag hat der Hauptausschuss in seiner ersten Sitzung des neuen Jahres Bürgermeister Stefan Bauer erteilt: Die Verwaltung soll prüfen, ob der vorzeitige Rückkauf der Straßenbeleuchtung für die Gemeinde vorteilhaft ist und ob und unter welchen Bedingungen der Energiekonzern e-on zur vorzeitigen Auflösung des Vertrages bereit ist. Der Ausschuss folgte einem entsprechenden Antrag der WHU-Fraktion einstimmig.
Henstedt-Ulzburg hatte zum 1. Januar 2006 seine Straßenbeleuchtung für rund drei Millionen Euro an e-on verkauft. Der schon damals bei den Kommunalpolitikern höchst umstrittene Vertrag endet 2025. Er muss spätestens ein Jahr vorher gekündigt werden, anderenfalls verlängert er sich um weitere fünf Jahre. Allerdings: In dem Papier wurden keine Modalitäten für eine vorzeitige Vertragsbeendigung festgelegt. Ausnahme: die Insolvenz von e-on.
Die Gemeinde dürfte seit Vertragsbeginn mehr als vier Millionen Euro an den Energiekonzern gezahlt haben für Betrieb und Unterhalt der Straßenbeleuchtung. Kosten für einen Ausbau des Netzes sind in dieser Summe nicht enthalten. Nach Schätzung einiger Kommunalpolitiker wird der Rückkaufpreis wohl weit über den einst von e-on kassierten drei Millionen Euro liegen.
Der Rückkauf hat noch einen weiteren Haken: Bei der Veräußerung der Straßenbelauchtung waren sich Henstedt-Ulzburgs Kommunalpolitiker darin einig, jährlich 100.000 Euro für den Rückkauf auf die hohe Kante zu legen. Dazu allerdings ist es nie gekommen. Daher argumentiert die WHU in der Begründung ihres Antrages: „Da die Bildung von entsprechenden Rückstellungen aus heutiger Sicht auch in den nächsten Jahren nicht zu erwarten ist, werden bei geänderter Zinssituation entsprechend erhöhte Rückkaufkonditionen anstehen, wenn die Rückzahlung nur über eine Darlehnsaufnahme finanzierbar ist.“
Da die Zinssituation gerade für Gemeinden derzeit günstig ist, sollte nach Ansicht der Wählergemeinschaft Henstedt-Ulzburg jetzt geprüft werden, ob ein vorzeitiger Rückkauf vorteilhaft ist. Die WHU: „Dazu sind sicher weitere Prüfungen durch die Verwaltung erforderlich wie die Darstellung der bereits getätigten und der noch ausstehenden Investitionen durch e-on und ein Kostenvergleich bei eigener Investition und Betreiben der Straßenbeleuchtung durch die Gemeinde unter Berücksichtigung von Fördermitteln und niedriger Betriebskosten durch den Einsatz von LED-Leuchten.“
Während der Diskussion des Antrags im Hauptausschuss wurde angeregt, zusammen mit den Stadtwerken Kaltenkirchen einen Zweckverband zu gründen – ähnlich dem für die Wasserversorgung.
Jörg Schlömann
18. Januar 2016