Einen heiklen Auftrag hat der Hauptausschuss in seiner ersten Sitzung des neuen Jahres Bürgermeister Stefan Bauer erteilt: Die Verwaltung soll prüfen, ob der vorzeitige Rückkauf der Straßenbeleuchtung für die Gemeinde vorteilhaft ist und ob und unter welchen Bedingungen der Energiekonzern e-on zur vorzeitigen Auflösung des Vertrages bereit ist. Der Ausschuss folgte einem entsprechenden Antrag der WHU-Fraktion einstimmig.
Henstedt-Ulzburg hatte zum 1. Januar 2006 seine Straßenbeleuchtung für rund drei Millionen Euro an e-on verkauft. Der schon damals bei den Kommunalpolitikern höchst umstrittene Vertrag endet 2025. Er muss spätestens ein Jahr vorher gekündigt werden, anderenfalls verlängert er sich um weitere fünf Jahre. Allerdings: In dem Papier wurden keine Modalitäten für eine vorzeitige Vertragsbeendigung festgelegt. Ausnahme: die Insolvenz von e-on.
Die Gemeinde dürfte seit Vertragsbeginn mehr als vier Millionen Euro an den Energiekonzern gezahlt haben für Betrieb und Unterhalt der Straßenbeleuchtung. Kosten für einen Ausbau des Netzes sind in dieser Summe nicht enthalten. Nach Schätzung einiger Kommunalpolitiker wird der Rückkaufpreis wohl weit über den einst von e-on kassierten drei Millionen Euro liegen.
Der Rückkauf hat noch einen weiteren Haken: Bei der Veräußerung der Straßenbelauchtung waren sich Henstedt-Ulzburgs Kommunalpolitiker darin einig, jährlich 100.000 Euro für den Rückkauf auf die hohe Kante zu legen. Dazu allerdings ist es nie gekommen. Daher argumentiert die WHU in der Begründung ihres Antrages: „Da die Bildung von entsprechenden Rückstellungen aus heutiger Sicht auch in den nächsten Jahren nicht zu erwarten ist, werden bei geänderter Zinssituation entsprechend erhöhte Rückkaufkonditionen anstehen, wenn die Rückzahlung nur über eine Darlehnsaufnahme finanzierbar ist.“
Da die Zinssituation gerade für Gemeinden derzeit günstig ist, sollte nach Ansicht der Wählergemeinschaft Henstedt-Ulzburg jetzt geprüft werden, ob ein vorzeitiger Rückkauf vorteilhaft ist. Die WHU: „Dazu sind sicher weitere Prüfungen durch die Verwaltung erforderlich wie die Darstellung der bereits getätigten und der noch ausstehenden Investitionen durch e-on und ein Kostenvergleich bei eigener Investition und Betreiben der Straßenbeleuchtung durch die Gemeinde unter Berücksichtigung von Fördermitteln und niedriger Betriebskosten durch den Einsatz von LED-Leuchten.“
Während der Diskussion des Antrags im Hauptausschuss wurde angeregt, zusammen mit den Stadtwerken Kaltenkirchen einen Zweckverband zu gründen – ähnlich dem für die Wasserversorgung.
Jörg Schlömann
18. Januar 2016
Ich halte es für selbstverständlich, dass alle Kosten einfliessen, die ein Eigenbetrieb der Anlage verursachen würde. Und dass das auch passiert ist, als man die Anlage vergeben hatte. Bevor man diesen Zustand ohne jedes Controlling einfach ewig beibehält, muss man die Situation fortlaufend überprüfen – und Vorkehrungen treffen, um zum Zeitpunkt einer neuen Entscheidung vorbereitet und handlungsfähig zu sein. So habe ich den Vorstoss der WHU grundsätzlich verstanden. Und der Vorschlag von Herrn Göttsch, zusätzliche Kompetenz einzubinden, ist doch i. O.! Man kann wohl kaum erwarten, dass einzelne Gemeindevertreter jedes grundsätzliche Detail in- und auswendig kennen. Selbstverständlich aber sollten sie dafür sorgen, dass Entscheidungen gesamtheitlich vorbereitet wurden. Bürger mit ausgewiesener Kompetenz statt Consultants, das ist doch ein zukunftsweisender Weg!
Hallo Herr Borchert, zu ihrer Frage „ wer kann davon ausgehen, dass die Gemeinde bei eigener Trägerschaft Energieeinsparungen, die wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll und nicht nur politischer Natur sind, durchgeführt hätte“ …..Ich ..
Zum LED Einsatz in HU-U hat nämlich der Umwelt- und Planungsausschuss auf Antrag der WHU am 06.11.2012 einstimmig beschlossen :
Die Gemeindeverwaltung wird mit der Prüfung und dem Austausch von herkömmlichen Leuchtmitteln gegen LED-Technik in gemeindeeigenen Liegenschaften sowie an Orten, für die die Gemeinde zuständig ist, beauftragt.
Gleichzeitig wird die Verwaltung ersucht, den Ausschuss über mögliche Zuschüsse und Förderungen zu unterrichten.
Im Energiebericht wird regelmäßig darüber Rechenschaft abgelegt.
Herr Göttsch, okay, aber ich schrieb von Durchführung, ein Prüfungsauftrag ist noch lange keine Durchführung. Ich denke in diesem Zusammenhang zum Beispiel an die „grausame“ Beratung über Energiesparmaßnahmen am Alstergymnasium. Da hatte der wahre „Rechenkünstler“ der FDP Amortisationszeiten der vorgeschlagenen Energiesparmaßnahmen, die allerdings von der Verwaltung miserabel vorgestellt und „verkauft“ wurden, von 300 Jahren „ermittelt“ , ohne die ohnehin gegebene bauliche Abgängigkeit von Bauteilen und allgemeine Energiepreisentwicklung einfließen zu lassen, von Immissionsschutz, CO²-Reduzierung und allgemeinem Klimaschutz im Rahmen einer verantwortlichen und nachhaltigen Daseinsvorsorge ganz zu schweigen. Ich denke dabei insbesondere an die diversen Erkenntnisse aus den Welt-Klimaschutzkonferenzen, zuletzt in Paris. Was ist als wesentliche Energieeinsparung nach Prüfung im Alstergymnasium erfolgt? Nichts! Das ist die harte Realität.
Ich bin im Bürgerhaushalt 2013 auf den Vorschlag Nr. 451 gestoßen: „Energiekosten bei der Straßenbeleuchtung senken.“
Dieser Vorschlag wird noch mit Status „offen“ geführt. Und es gibt eine Stellungnahme der Verwaltung hierzu.
Herr Borchert, die interkommunale Zusammenarbeit steht auch auf der Agenda, das ist aber eine Sache, die die Verwaltung vorantreiben muss.Es gibt wohl kleine Ansätze, der überzeugende Ansatz fehlt mir noch.
Wer bei „Nordgate“ gewinnt, kann ich nicht beurteilen. Mein Eindruck ist der, dass wir selbst ein Profil / Konzept erarbeiten und auch (zusätzlich ) eigene Anstrengungen leisten müssen, die “ richtigen Firmen“ zu uns zu holen.
Kaltenkirchen sieht das wohl auch so (Auszug aus der aktuellen Stellenausschreibung Wirtschaftsförderung )
Ihre Aufgabenschwerpunkte:
Entwicklung, Fortschreibung und Umsetzung von Wirtschaftsförderungskonzepten
Unterstützung und Begleitung von Maßnahmen zum Ausbau sowie zur Stärkung der örtlichen Wirtschaft
Ansprechpartner für die Belange der örtlichen Wirtschaft
Beratung und Unterstützung bei der Neuansiedlung und Erweiterung von Gewerbebetrieben
Entwicklung und Vermittlung von Grundstücksflächen für Gewerbebetriebe
Akquisition von Gewerbeneuansiedlungen und Standortmarketing
Zusammenarbeit mit den Akteuren übergreifender Netzwerke
Beteiligung an Aktionen zur Stärkung der örtlichen Wirtschaft
Initiierung einzelner Werbemaßnahmen
@Herr Blau, “ bis zur nächsten Vergabemöglichkeit “ gibt es aus meiner Sicht nach Betrachtung des Vertrages nicht. Es gibt die Rückkaufmöglichkeit in 10 Jahren und/ oder ( weil kein Geld vorhanden ) Verlängerung des Vertrages um weitere 5 Jahre, mit allen von Frau Honerlah genannten Entwicklungen.
Änderungen des Inhalts sind dann abhängig vom Vertragspartner. Das soll ja auch untersucht werden.
Wenn H-U wieder über die Straßenbeleuchtung allein entscheiden kann, können ( natürlich ) auch neue Entscheidungen getroffen und/ oder Verträge mit Dritten vereinbart werden, die die Rechte der Gemeinde stärker berücksichtigen (z.B. LED Lampen zur Strompreissenkung und Klimaschutz ).
Ihre Frage nach den Kernkompetenzen einer Gemeinde.
Die gesamte wirtschaftliche Betätigung einer Gemeinde zu betrachten, ist ein großes Feld.
Viele Kommunen haben mit wirtschaftlicher Sachkompetenz ausgestatteten kommunalen Unternehmen gegründet , sind Zweckverbände mit Dritten eingegangen, oder haben ausgelagert. H-U nutzt auch Zweckverbände für Wasser, Abwasser und Müllentsorgung .
Auch in H-U gibt es Politiker, die sich darüber Gedanken machen, was die Kernaufgabe einer kommunalen Verwaltung ist.
Das Thema wird uns in den nächsten Monaten bestimmt erreichen.
Okay, mit dem Rückkauf könnte ja auch eine weitere / neue Partnerschaft beginnen. Dazu müsste man die Rückkaufsumme lediglich zwischenfinanzieren, um sie dann dem nächsten Vertragspartner anzudienen. Bleibt die spannende Frage nach dem Zustand der gesamten Anlage, und dem tatsächlichen Zeitwert. Zahlt man verhältnismäßig zu viel Geld, bekommt man auch keinen lukrativen neuen Vertrag auf die Beine gestellt. Oder man nimmt einen Verlust zwischen Ankauf- und Verkaufssumme hin, und plant diesen rechtzeitig ein (Rückstellung). .
Hallo Herr Göttsch, ich erinnere in diesem Zusammenhang an meine diversen Anregungen zum Bürgerhaushalt 2013 hinsichtlich interkommunaler Zusammenarbeit mit oder ohne Gründung oder Erweiterung von Zweckverbänden. Leider hat es mit einem gemeinsamen Rechnungsprüfungsamt HU-Kaki nicht geklappt und bei der Wirtschaftsförderung arbeiten Kaki und HU auch nicht gemeinsam. Profitiert HU von Nord-Gate? Eher wohl nicht, da Norderstedt die „dicken Fische“ ansiedelt.
Die Kosten für die Straßenbeleuchtung sind seit 2006 um mehr als 50 % gestiegen. Waren es im 1. Jahr noch 411 T€, so stellen wir in diesem Jahr bereits 630T€ in den Haushalt ein (die Anzahl der zusätzlichen Leuchten ist übrigens nur um 7 % gestiegen). Beinahe alle Kommunen haben auf LED-Beleuchtung umgestellt und damit schon nach wenigen Jahren enorme Einsparungen erzielt, wir nicht. Eine Verpflichtung zur Energieeinsparung in bestimmten Maße ist im Vertrag unterblieben (daran hätte e-on doch auch ein Interesse…); e-on hat natürlich ein großes Interesse an einem weiterhin hohen Stromverbrauch (wer die Abrechnungsformel analysiert, wird es feststellen). Zum damaligen Zeitpunkt wurde der Verkaufserlös in die Investition Grundschule an der Abschiedskoppel gesteckt, man benötigte also hierfür keinen Kredit.
Bis heute haben wir mehr als 5 Mio. € an e-on gezahlt. Unserer Ansicht nach ein schlechtes Geschäft. Die auch mit Übertragung der Beleuchtung bezweckte Erneuerung führt nach 20 Jahren lediglich zum Status Quo. Die Leuchten werden nach meiner Erinnerung dann ein ähnlich hohes Durchschnnittsalter (mehr als 20 Jahre) haben. Auch aus diesem Grund lehnte unsere Fraktion (allein) diesen Vertrag ab.
Für die Planung und Erneuerung der Straßenbeleuchtung benötigt die Verwaltung – so sie es denn nach gehöriger Prüfung übernehmen sollte – übrigens kein teures Equipment, wie Herr Holowaty befürchtet.
Oha, die Schilderung von Ihnen zeigt auf, dass ein eher ungeeigneter Vertrag geschlossen wurde. Natürlich will e-on möglichst viel Strom verkaufen. Aber schließlich sind alle Vertragsparteien auch zu einer Nachhaltigkeit verpflichtet. Soetwas hätte verhindert werden müssen, oder muss so schnell wie möglich geändert werden! Hätte e-on eher die langfristige Kundenbindung unterstellt, als eine rücksichtslose Gewinnmaximierung. Tja, dann wurde mit dem Geld eine Schule gebaut, ein guter Zweck. Dieser heiligt aber nun mal nicht alle Mittel! Bleibt die Frage, ob es wirklich noch einen wirtschaftlich vertretbaren Plan zur Änderung geben kann. Gestiegene Ausgaben müssen natürlich auch ins Verhältnis zu gestiegenen Strompreisen im Markt gesetzt werden.
Haben wir noch mehr Leichen dieser Art im Keller (unglückliche Floskel, entschuldigung).
Hallo Frau Honerlah, ich habe in Erinnerung, dass die Grundschule an der Abschiedskoppel (Lütte School) einschließlich Turnhalle als PPP-Maßnahme durchgeführt wurde. Wofür brauchte man dort den Erlös aus dem „Verkauf“ der Öffentlichen Beleuchtung? Oder war das nur eine „Teil-PPP“ Maßnahme ohne Erschließung und Außenanlagen?
Hallo Herr Borchert,
ich bin mal eben ins Regal gestiegen und hab‘ die staubigen Haushalte gewälzt, da die Erinnerung allein nicht für eine Antwort ausreicht: Also, im Haushaltsplan 2006 ist im Teil Investitionsplan für 2007 die Maßnahme Grundschule Ulzburg-Süd mit insgesamt gut 5 Mio € vorgesehen gewesen, also zur Zeit der Entscheidung über den Verkauf der Straßenbeleuchtung.
Nach Vertragsschluß mit e-on muss die PPP-Überlegung bezgl. der Schule im weiteren Verlauf des Jahres 2006 stattgefunden haben. Der Haushaltplan 2007 weist im Investitionsplan dann deutlich reduzierte Beträge für Planung, Finanzierung und Bau eines Schulgebäudes im Rahmen einer PPP-Projektierung aus (insgesamt 1,7 Mio €).
Es wurde übrigens für das Jahr 2005 folgendes Rechnungsergebnis bei der Straßenbeleuchung festgestellt: Unterhaltung der Straßenbeleuchtung 115.305,17 € zuzügl. Strombezugskosten iHv 164.253,88, macht 279.559,05 € total. Die Differenz allein im ersten Jahr betrug demnach 130.000 €.
Die Differenz wird ja wohl der von Ihnen selbst beschriebenen erwünschten Erneuerung (bzw Status quo Erhaltung) geschuldet sein. Das wäre mal interessant, was die Gemeinde ansonsten selbst dafür hätte ausgeben müssen. Liegt es bei rund 2 Millionen Euro, wären die Zahlungen an e-on doch durchaus im grünen Bereich.
Hallo Frau Honerlah und Herr Kirmse, die Differenz von €130.000 reduziert sich noch um die Verwaltungskosten für Personal vom Sachbearbeiter, Sachgebietsleiter, Amtsleiter, Personalabteilung bis Bürgermeister (jeweils anteilig) einschließlich der anteiligen Kosten für Büros, Ausstattung und Bewirtschaftung. Dann beträgt die Differenz noch höchstens €90.000. Da e.on natürlich auch Gewinn machen muss und ein unternehmerisches Risiko eingeht, reduziert sich die Differenz auf ca. €70.000.
Das ist so nicht richtig, Herr Borchert, für einen Vergleich der Wirtschaftlichkeit müssen alle Zahlungen und Leistungen betrachtet werden, außerdem führt eine Atomisierung der Zahlen nur zu schiefen Annahmen. Die geleisteten Zahlungen sind real und belaufen sich nun mal einschließlich des Haushaltsansatzes 2016 auf insgesamt 5,8 Mio. €; die Kostensteigerung von 280 T€ in 2005 auf 630 T€ in 2016 ist immens. Warten wir doch mal ab, was die Prüfung durch die Verwaltung ergibt.
Wieso ist das nicht richtig? Wie Sie selbst schreiben, um vergleichen zu können, müssen alle Zahlungen und Leistungen betrachtet werden. Und vergleichen muß man die mit den eigenen Kosten. Die hatten Sie ja selbst raus gesucht und kamen zu dem Schluß, daß es bereits 2006 eine Differenz von rund €130.000,- gab. Vergessen hatten Sie bei der Berechnung allerdings, wie eben nun angemerkt, Verwaltungskosten und Erneuerungskosten. Was hat es mit „Atomisierung von Zahlen“ zu tun, wenn man sämtliche Zahlen betrachtet, um keine falschen Schlüsse zu ziehen? Oder habe ich Sie da falsch verstanden?
Herr Kirmse, mein Antrag war, zu prüfen. Alle Zahlen auf den Tisch und dann sehen wir weiter
Dieses Frage / Antwort bringt hier nicht weiter.
Ich schlage vor, dass wir, Herr Borchert und Sie uns einmal hinsetzen und die Fakten besprechen.
Allerdings ohne die nicht öffentlich zugänglichen Vertragsfragen.
Für mich ist auch wichtig: es hat bisher keine Stromersparnisse gegeben ( LED ), Anträge auf Fördergelder, die andere Kommunen bekommen haben, waren nicht möglich. Diesen Betrag können Sie, Herr Borchert u.a. ja gerne mal für 20 resp. 25 Jahre berechnen und dannzusammen mit den entgangenen Fördermitten, den Schaden der Gemeinde ( nur dadurch ) ausweisen, das würde ja auch schon mehr “ Erhellung“ bringen.
Der Zeitrahmen für die jetzige Prüfung ist gut gewählt, niedrige Zinsen, speziell für Kommunen sehr günstig.. Wenn wir in 10 Jahren wieder Zinsen haben , die deutlich über 5 % und mehr ( es gab Zeiten mit 15 % ) liegen , dann werden wir wohl an einer Verlängerung nicht vorbeikommen ? Denn Rücklagen werden wird in der Größenordnung X Mio. bis dahin nicht bilden können, davon bin ich überzeugt.
Das war es dann auch mit Klimaschutz.
Hallo Herr Göttsch, danke fürs Einbremsen, wie ich ja selbst geschrieben hatte, ist außer Ihrem Antrag ja vorerst nichts weiter relevant. Nur klang die Aussage von Frau Honerlah plötzlich so, als wäre es gar nicht wichtig, diese und jene Kosten zu berücksichtigen, so etwas macht mich nunmal stutzig.
Hallo Herr Kirmse, meinen Dank für die Unterstützung meiner Kurzdarstellung, die ich noch wesentlich erweitern könnte, aber hier ist nicht der Platz einer dezidierten Kostenrechnung. Herr Göttsch erweitert den Diskurs nun noch um mögliche Energieeinsparungen und mögliche Fördergelder dazu. Das ist aber noch ein ganz anderes Thema und offensichtlich auch nicht Gegenstand des e.on-Vertrages und darüberhinaus hypothetisch; denn wer kann davon ausgehen, dass die Gemeinde bei eigener Trägerschaft Energieeinsparungen, die wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll und nicht nur politischer Natur sind, durchgeführt hätte. Z.B. hört sich die Umrüstung auf LED-Leuchtmittel vordergründig sehr gut an, aber bei der Straßenbeleuchtung werden schon seit Jahrzehnten keine einfachen Glühbirnen mehr verwendet, sondern, Leuchtstofflampen, HQL und NDL. Das soll jetzt nur ein kleiner Denkanstoß sein. Um in die Materie richtig „eintauchen“ zu können, müsste für eine umfassende Analyse eine exakte Bestandsaufnahme aller Leuchtentypen mit Alter und Zustand vorliegen. Ob das wirklich der Fall ist, habe ich so meine Zweifel. Aber Gemeindevertreter , die sich mit der Materie beschäftigt haben, wissen das sicherlich.
Guten Morgen Herr Holowaty ! Nun machen Sie doch bitte die Gemeinde nicht so schlecht. Bevor E-ON Hanse sich des Themas Straßenbeleuchtung annahm klappte es doch auch.
Wenn jetzt (mal wieder) eine Laterne ausfällt, dann dauert es Tage, ehe das repariert wird. Der Weg ist – lt. Gemeinde – lang und läuft über mehrere Instanzen. In einigen Fällen habe ich Druck gemacht, weil es sich um Schulwegsicherung handelte.
Mit Fremdreinigung statt Eigenleistung bei Reinigungen ist das ja auch zweifelsfrei eine Sache. Die Leute arbeiten für wenig Geld und die Inhaber leben davon, daß sie preiswerte Angebote machen und letztendlich die Qualität sinkt. „Runde Ecken“ sind durchaus üblich. Wer im Krankenhaus liegt, weiß wie hier „gefeudelt“ wird.
Man sollte immer überlegen, ob es sinnvoll ist Fremdfirmen (von der eine Chefetage leben will – und daher die Leute schlecht bezahlt und das Gejammer der Unternehmer wegen Mindestlohn) statt Eigenleistung wirklich von Vorteil ist. Wer zu wenige Geld zum Leben hat bekommt aus der Steuerkasse Mietzuschuß etc.. Wo ist denn dann ein Vorteil?
Ach, ich erinnere mich gerade an das Thema Mehrwertsteuer und den Namen Mövenpick.
Naja,……
Outgesourctes zurück zu holen, macht in den meisten Fällen keinen Sinn. Dafür sprächen eigentlich nur, wenn man a) mit der externen (Dienst-)leistung qualitativ nicht einverstanden ist, b) man diese Leistung inzwischen günstiger selbst realisieren kann, oder c) durch den Verkauf von Equi eine kurzfristig benötigte Finanzspritze in Anspruch genommen werden musste. In diesem Fall muss man aber gleichzeitig Rückstellungen für den Rückkauf aufbauen (hoffentlich wurde dann aber ein „normaler Kredit“ dem vergleichsweise gegenüber gestellt). Ein Rückkauf kann auch dann Sinn machen, wenn damit gleich wieder auf den freien Markt geht, um einen Gewinn zu realisieren. Oder, man hat damals bei Vertragsabschluss Fehler gemacht, die man später erst bemerkt hat und durch einen neuen Vertrag vermeiden kann – z. B. die Verpflichtung des Auftragnehmers, stets kostengünstigere Leuchtmittel einzusetzen. Herr Holowaty hat recht, wenn er darauf besteht, dass alle internen Administrationskosten reell eingerechnet werden müssen. Zudem muss immer vorweg analysiert werden, was die zu erbringenden Kernkompetenzen sind. Gehört der Betrieb von Straßenbeleuchtung dazu? Keine Ahnung. Wenn per Definition ein Nein herauskommt, gehört das Projekt bis zur nächsten Vergabemöglcihkeit beiseite gestellt.
Bei der Wirtschaftlichkeitsrechnung muß allerdings sichergestellt werden, daß auch die anfallenden Personalkosten sowie die erforderlichen Investitionen in Geräte bei der Gemeinde berücksichtigt werden. Das wird ganz schnell der „größte Posten“. Und die letzten Erfahrungen mit der Verwaltung in dieser Hinsicht überzeugen zumindest mich nicht restlos, daß die Gemeindeverwaltung „das auch kann“.
Zu einer entsprechenden Analyse gehört also auch die Frage der Organisation der Unterhaltung der Strassenbeleuchtung dazu. Es geht um deutlich mehr bei diesem Thema als die reinen Stromkosten.
Ich werde sehr gespannt verfolgen, ob die Verwaltung all diese organisatorischen und personellen Fragen ausreichend im Konzept berücksichtigt, ob entsprechende Serviceziele und Serviceklassen definiert sind und demzufolge eine ausreichend detaillierte Betrachtung stattfindet.
Henstedt-Ulzburg hat bereits mit der Rücknahme der Schulreinigung in Eigenregie eine ziemliche Bauchlandung hingelegt, und auch viele andere Projekte in letzter Zeit liefen reichlich sub-optimal.
Aber es bleibt auch Hoffnung: das Baumpflegekataster ist eine gute Arbeit mit Festlegung von brauchbaren Servicebeschreibungen gewesen. Aber sowas kommt dann auch nicht zum Nulltarif.
Dennoch: ich habe die Befürchtung, dass die Gemeinde sich einmal mehr „verheben“ könnte.
Ich rate dem Bürgermeister dringend, zunächst einen „Leistungskatalog“ aufzustellen, und anhand dieses Leistungskataloges sowohl selber durchzurechnen, was ein Eigenbetrieb kosten würde als auch bei e.on ein entsprechendes Angebot einzuholen.
Ich bin immer wieder erstaunt, das Unterlagen, die zur Verfügung stehen, nicht genutzt werden. mein Antrag ist in Allris abgebildet.
Aus Gründen des Vertrauensschutzes wurde einige Daten geschwärzt. Das ist leider nicht anders machbar. Es ist bedauerlich, dass nicht alle Fakten von mir genannt werden dürfen.
Das ist aber erst einmal die mir erklärte Gesetzeslage.
Mein Antrag soll auch nicht in eine bestimmte Richtung gehen. ( Herr Kirmse )
Der Beschluß auf Basis meines Antrags beinhaltet einen Prüfungsauftrag an die Verwaltung :
“ Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob der vorzeitige Rückkauf der Straßenbeleuchtung für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg vorteilhaft ist und ob und unter welchen Bedingungen die Vertragspartnerin zur vorzeitigen Auflösung bzw. Veränderung des Vertrages bereit ist.“
Weitere Einzelheiten können hier nachgelesen werden :
http://www.henstedt-ulzburg.sitzung-online.de/bi/___tmp/tmp/45081036761517297/761517297/00030215/15-Anlagen/01/20160115111927310.pdf
Wer den Vertrag im Original einsehen will, kann es bei der Gemeinde versuchen..
Ob eine Einsicht eingeräumt,. kann ich nicht beurteilen. Der Hinweis auf das “ Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH)“ kann ggf. helfen.
Ich habe bisher bdiesbzgl. die ULD „Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz“ nicht benötigt. . Als Politiker habe ich den Zugang zu den Informationen, muss sie aber vertraulich behandeln.
Ggf. kann sich ein wirklich Interessierter vorher bei „Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz“ https://www.datenschutzzentrum.de/
über die Möglichkeiten der Einsichtnahme informieren.
.
Hallo Herr Göttsch, da haben Sie meine Aussage aber falsch verstanden! Daß Ihr Antrag höchstens in die Richtung geht, zu prüfen, ob man Geld sparen kann, das ist wohl jedem klar und da hat sicher auch niemand etwas gegen einzuwenden. Ihr Auftrag an die Verwaltung beinhaltet in einem einzigen Satz, was es gerade zu wissen gibt. Allerdings wurde dieser einzelne Satz zu einem Artikel mit sechs Absätzen aufgebläht, ohne nennenswerte Informationen hinzuzufügen. Im Gegenteil, der Artikel wirft Fragen auf, die sicher beantwortet werden könnten, aber sie nicht zu beantworten macht den Artikel tendenziell, was vermutlich auch so beabsichtigt ist.
Hallo Herr Kressin, neue öffentliche Beleuchtungsanlagen in Neubaugebieten bezahlen die Erschließungsträger und letztendlich die Grundstückskäufer, also die Häuslebauer in Wohngebieten und die ansiedelnden Betriebe in Gewerbegebieten. Wo die Kosten in dieser Form nicht abgewälzt werden können, also bei der von Ihnen angesprochenen Maßnahme in der Norderstedter Straße (Kreisstraße), wäre die Gemeinde grundsätzlich Kostenträger, die anschließend diese Beleuchtungserweiterung wohl wieder an e.on „verkauft“ (sale and lease back?) hat, wenn es der Vertrag so vorsehen sollte. Wie die Beleuchtungsanlagen, die Erschließungsträger bezahlt haben, also nicht die Gemeinde, kostenmäßig in den „Kaufpreis“ eingeflossen sind, ist m. E. nur hinsichtlich der Abschreibung möglich. Ebenfalls dürften einige Beleuchtungsanlagen bei dem e.on-Verkauf schon wesentlich älter als 30 Jahre gewesen und damit abgeschrieben sein. Ich möchte davon ausgehen, dass diese und andere Aspekte vertraglich hinreichend berücksichtigt wurden.
Hallo Hr. Borchert, unklar ist mir: wer hat denn den Ausbau des Netzes bezahlen müssen, die Gemeinde oder EON ? ( z.B. die Beleuchtung des Fuß und Radwegs zwischen Rhen und Henstedt, Neubaugebiete etc).
Leider ( wie fast immer) liefern die „Journalisten“ dieser Nachrichten ja nur „halbgares Wissen“, und damit kann man sich eigentlich keine fundierte Meinung bilden…
Sie sollen sich ja auch keine fundierte Meinung bilden, sondern nur in eine gewünschte Richtung driften. 😀
In dem Artikel sind von Kosten der Gemeinde für Betrieb und Unterhaltung von €4Mio seit 2006 die Rede. Das sind im Wesentlichen die Stromkosten und zu einem kleinen Teil die Kosten für den Ersatz abgängiger Leuchtmittel etc. Zur Zeit werden dafür jährlich €620.000 ausgegeben. 2006 war die Ausgabe natürlich wesentlich geringer. e.on hat 2006 das „Bauwerk“ Straßenbeleuchtung gekauft, also die Netzeinspeisungen, Kabel, Masten und Leuchtmittel, das hat mit den Betriebskosten nichts zu tun, die die Gemeinde vertraglich zu übernehmen hat. Ob der gesamte Deal für die Gemeinde wirtschaftlich sinnvoll war und ist, wäre zu hinterfragen. Evtl. diente der Deal nur dazu Haushaltslöcher auszufüllen oder dem politisch aktuellem Mainstream der Privatisierung zu folgen. Ich habe kein Insiderwissen, aber ich denke, dass e.on wirtschaftlich überhaupt kein Interesse haben dürfte auf Energieeinsparung durch Umrüstung der Leuchtmittel auf LED zu setzen, da dann natürlich der Gewinn beim Stromverbrauch reduziert würde.
Es müssten doch schriftliche Unterlagen vorliegen, auf denen die Entscheidung zum Verkauf getroffen wurde. Nur werden wir (Bürger) darüber wohl nicht in Kenntnis gesetzt. Auch kennen wir nicht (alle) Details des Vertrages. Also kann man nur spekulieren, was meiner Meinung nach nicht viel bringt.
Und für mich ist es nicht verwunderlich, dass man – wenn man verschuldet ist – keine Rücklagen gebildet hat.
Das mit der einzuplanenden jährlichen Rücklagenrate ist für mich neu. Davon habe ich damals nichts in der Presse gelesen. Da wurde mit Pressefoto „gejubelt“ als Erfolg.
Wenn wir 3 Mio erhalten haben und lt. Artikel aber 4 Mio gezahlt haben (sollten), wo ist dann der Vorteil geblieben ?
Die Stromversorger sind profitabel ausgerichtete Wirtschaftsunernehmen – mit Gewinnabsicht. Mir ist es schleierhaft mit welchen Argumenten hier der Verkauf heute begründet werden könnte.
Ein Gewinn für/von E-ON ist ja offensichtlich erzielt bzw. wird sich ggf. noch vergrößern.
Warum braucht es 10 Jahre, in der keine Rücklage gebildet wurde, bis die WHU aktiv wird und die CDU und SPD das Thema nicht auf der Agenda hatten ?
Warum wurde seitens der Gemeinde(-vertreter), insbesondere vom Bürgermeister mit Verwaltung, nicht eindringlich die Einflechtung der Rücklage eingeplant oder angesprochen bzw. erinnert ?
Die Rücklagenbildung wurde jedes Jahr von der WHU in den Haushaltsberatungen angesprochen und vorgeschlagen. Aber dafür gab es keine Mehrheiten.
Und wenn 2025 der Vertrag ausläuft? Dann MÜSSEN wir rückkaufen? Oder müssen einem Dritterwerber zu dessen Konditionen das Licht abkaufen?
Steht doch oben: Wenn die Gemeinde ihre Option nicht zieht, verlängert sich der Vertrag um fünf Jahre. Oder meinen Sie die Frage, ob auch E.ON eine Art „Rückgaberecht“ hat?
Stimmt, so hätte ich es formulieren müssen: Die können doch sicher auch 2025 Schluss machen…
Aber wenn sie nicht weiterverkaufen dürfen UND HU kündigen würde: Bleiben dann die Lichter aus? Oder gibt es eine Betriebspflicht für den Eigentümer? Dann könnten wir es ja dann kündigen und ansonsten aussitzen… 😉
Das ist ja wie einen Pfandleiher nicht nach der Auslösesumme sondern dem Rückkaufwert zu fragen!