„Die Antwort der Staatsanwaltschaft auf die Unterschriftenaktion des Bürgervorstehers Schäfer und der stellvertretenden Bürgermeisterin von Bressendorf… fällt aus, wie von der FDP erwartet: Die Staatsanwaltschaft weist daraufhin, dass sie natürlich selbstverständlich die Ermittlungen gegen den Bürgermeister Torsten Thormählen zum Abschluss bringen wird“, heißt es in einer Pressemitteilung der örtlichen Liberalen. Die Staatsanwaltschaft mache auch deutlich, dass die schutzwürdigen Belange des Beschuldigten einer detaillierten öffentlichen Bekanntgabe der Tatvorwürfe entgegenstehen.
„All das wussten der Bürgervorsteher und die stellvertretende Bürgermeisterin auch schon vorher“, meint FDP-Fraktionsvorsitzender Klaus-Peter Eberhard. Hinzu komme, dass die ermittelnde Leiterin der Polizei im September 2012 bereits folgenden Zeitrahmen mitgeteilt habe: „Wir schließen die Ermittlungen bis Ende September ab. Dann brauchen wir bis Ende Oktober um das alles zusammenzubringen und an die Staatsanwaltschaft zu übergeben. Die Staatsanwaltschaft braucht dann bis Ende November, um die Vorwürfe gegen Thormählen zu formulieren und ihm die Beschuldigung zuzustellen. Er hat dann bis Ende Dezember/Anfang Januar Zeit, dazu Stellung zu nehmen. Dann schreibt die Staatsanwaltschaft, unter Berücksichtigung der Stellungnahme, die Anklage bis Ende Januar. Anfang Februar geht die dann an das Gericht, und dann werden Sie schnell davon hören.“
Dazu sagt Eberhard: „Darüber hätten Herr Schäfer und Frau von Bressensdorf die Henstedt-Ulzburger Bürger informieren können. Die von ihnen initiierte Unterschriftenaktion war daher reiner Populismus. Die FDP-Fraktion ist auch sehr erstaunt über die Äußerungen des Bürgervorstehers und der stellvertretenden Bür-germeisterin in den Lübecker Nachrichten. Ihrer Ansicht nach spreche die Dauer des Ermittlungsverfahfens dafür, dass Thormählen die Korruptionsvorwürfe nicht nachzuweisen seien. Wie Herr Schäfer und Frau von Bressensdorf nur aus der Verfahrensdauer einen Schluss auf Schuld oder Unschuld von Herrn Thormählen ziehen können, ist für die FDP-Fraktion nicht nachvollziehbar.“
Dass die Korruptionsvorwürfe gegen Torsten Thormählen nicht haltbar sein würden, darauf hat die FDP bereits im Frühjahr vergangenen Jahres hingewiesen. „Das sollte daher keine Überraschung sein“, so Eberhard. „Das liegt aber lediglich daran, dass das der falsche Vorwurf ist.“
Der FDP-Fraktionsvorsitzende erinnert daran, dass er bereits im Februar 2012 eine Anzeige wegen Betruges zum Schaden der Gemeinde Henstedt-Ulzburgs gegen Torsten Thormählen gestellt habe: „Darüber hinaus gibt es weitere Beschuldigungen gegen Herrn Thormählen, die Gegenstand der Ermittlungen sind.“
Die FDP will sich das in Kürze zu erwartende Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft genau ansehen und sorgfältig auswerten. „Sollte Anklage gegen Bürgermeister Thormählen erhoben werden, oder das Verfahren gegen ihn wegen Betruges auch ‚nur’ mit einem Strafbefehl abgeschlossen werden, wird die FDP umgehend einen Antrag auf Einleitung des Abwahlverfahrens stellen“, so Eberhard. „Wir begrüßen die sorgfältigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Nur ein vollständig entlasteter Torsten Thormählen könnte seine Arbeit als Bürgermeister der Gemeinde Henstedt-Ulzburg wieder aufnehmen.“
Jörg Schlömann
3. Februar 2013