Zum Thema Straßenausbaubeiträge fand sich der Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde Henstedt-Ulzburg am Montagabend im Rathaus zusammen. Geladen war auch Fachjurist Prof. Dr. Marcus Arndt aus der Kieler Kanzlei Weißleder und Ewer, der mit Fakten zu gesetzlichen Hintergründen aufwartete.
Nach dem Motto ‚Wo Licht ist, ist auch Schatten‘, betrachten Henstedt-Ulzburgs Verwaltung und Politik nun seit längerem die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen. Wurden bisher bei Straßenerneuerungen die anliegenden Grundstückseigentümer teilweise erheblich zur Kasse gebeten, gehen andere Kommunen Schleswig-Holsteins mitunter ganz andere Wege: So führte beispielsweise Henstedt-Ulzburgs Nachbargemeinde Kisdorf jüngst die wiederkehrenden Beiträge ein. Grob gesagt, handelt es sich dabei um einen durch alle Grundstückseigentümer solidarisch getragenen Straßenausbaubeitrag. Noch mutiger geht die Stadt Neumünster vor: Sie verzichtet sogar komplett auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen.
Während Kisdorf keinen Aufwand scheut und den Solidargedanken in den Vordergrund stellt, verspricht sich Neumünster vom Wegfall einen Einsparungseffekt innerhalb der Verwaltung. 300.000 Euro will man auf diese Weise einsparen. Dementgegen stehen allerdings etwa 1,8 Millionen jährliche Ausgaben für Straßensanierungen, für deren Finanzierung noch kein schlüssiges Konzept existiert.
Den ursprünglichen Anstoß, die bisherige Art der Erhebung auch in Henstedt-Ulzburg kritisch zu betrachten, gab die FDP mit ihrem Antrag, die Straßenausbaubeiträge ersatzlos abzuschaffen. Als Grund dafür gaben die Liberalen sprudelnde Steuereinnahmen, wie auch in Aussicht stehende Fördergelder des Landes an.
Bedenken dazu äußerte am Montagabend in erster Linie Bürgermeister Stefan Bauer, der keine Garantie dafür sieht, dass auch langfristig die Steuereinnahmen der Gemeinde so hoch sind, um auf eine Beitragssatzung zu verzichten. Auch schätzt er die Zuwendungen vom Land im Höchstfall auf nur knapp über 100.000 Euro jährlich für Henstedt-Ulzburg. Diese wären ohnehin dafür gedacht sind, den gemeindeseitigen Anteil zu entlasten.
Schützenhilfe bekam Bauer durch Fachjurist Dr. Marcus Arndt. Dieser rät Henstedt-Ulzburg zurzeit davon ab, seine bisherige Straßenausbaubeitragssatzung abzuschaffen oder nach dem Kisdorfer Vorbild zu wandeln. Insgesamt sieht er zu starke rechtliche Probleme, die auf die Großgemeinde zukommen könnten. Das begründe sich in der komplizierten Struktur, die Henstedt-Ulzburg im Gegensatz zu Kisdorf aufweise. Der Kieler Rechtsprofi: „Vom Gesetzgeber ist vieles handwerklich noch nicht einwandfrei geregelt.“
Arndt führte jedoch weiter aus, dass die Rechtsprechung recht eindeutig sei, wenn es darum geht, die bisher geltende Straßenausbaubeitragssatzung mit Ermäßigungen für den einzelnen Beitragszahler aufzupeppen. Das könnte z.B. auch bedeuten, dass betroffene Grundstückseigentümer in ihrem prozentualen Anteil herabgestuft werden.
Da ohnehin Mitte nächsten Jahres die Henstedt-Ulzburger Straßenausbausatzung nach 20 Jahren turnusmäßig ausläuft, einigte man sich darauf, zunächst den Neuentwurf der Verwaltung abzuwarten. Verwaltungschef Bauer dazu: „Wir haben Meinungen und Anregungen eingesammelt und machen uns an die Arbeit.“
Wo es dann für Henstedt-Ulzburg genau hingeht, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht einschätzen. Auch wenn es zu keiner Abstimmung kam, war man sich einhellig einig: aufgrund der vagen Gesetzeslage seien nach dem derzeitigen Stand keine großartigen Änderungen bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen risikolos und nachhaltig umsetzbar.
Gernot Willsch
27. März 2018