Ein heikles Thema will die Wählergemeinschaft anpacken. Zur Sitzung der Gemeindevertreter am Dienstag, 20. November, um 19.30 Uhr im Rathaus stellt die WHU-Fraktion folgenden Eilantrag: „Die Gemeindevertretung Henstedt-Ulzburg lehnt das sogenannte Fracking-Verfahren (Hydraulic Fracturing) zur Erdgasgewinnung beziehungsweise –förderung und bereits die Suche nach unkonventionellen Erdgasvorkommen entschieden ab.“
WHU-Fraktionsvorsitzende Karin Honerlah erläutert dazu: „Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (Hannover) beabsichtigt, auch für Flächen innerhalb unseres Kreisgebietes einem Unternehmen die Erhebung von seismischen Daten ‚zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen’ zu erlauben. Diese Erhebung ist der erste Schritt zum sogenannten ‚Fracking-Verfahren’, das den Einsatz von stark wassergefährdenden chemischen Substanzen beinhaltet.“
Der WHU-Beschlussvorschlag lautet: „Die Gemeindevertretung Henstedt-Ulzburg stellt fest, dass sie den Einsatz dieser Risiko-Technologie nicht billigt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es um den Einsatz in, an oder abseits von Wasserschutzgebieten geht. Eine großflächige Zerstörung des Untergrundes mit heute nicht absehbaren Folgen ist nicht akzeptabel. Die Gemeindevertretung Henstedt-Ulzburg fordert daher die schleswig-holsteinische Landesregierung auf,
Ø das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) anzuweisen, das bei der Erdgasförderung umstrittene Fracking-Verfahren bis auf weiteres – sowohl in Bezug auf die Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdgaslagerstätten, deren Erkundung wie auch deren Fördergenehmigung – auszusetzen und entsprechende Anträge im Hinblick auf das öffentliche Interesse abzulehnen,
Ø sich bei der Bundesregierung sowie im Bundesrat durch eine Bundesratsinitiative für eine Änderung des veralteten Bergrechtes dahingehend einzusetzen, dass künftig bei allen bergrechtlichen Verfahren… neben einer Beteiligung der Gemeinden, Wasserbehörden und Wasserversorgungsunternehmen mit diesen auch Einverneh-men hergestellt werden muss,
Ø eine umfangreiche Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, die auch lückenlose Informationen über die verwendeten Stoffe sowie die möglichen Risiken beinhaltet, zu gewährleisten,
Ø dass das Bergrecht insgesamt aus dem Wirtschaftsrecht in das Umweltrecht übergeführt wird und damit
Ø bei Verfahren zur Nutzung unterirdischer Bodenschätze betreffend grundsätzlich eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in vollem Umfang durchzuführen ist.“
Zur Begründung ihres Antrags für die Wählergemeinschaft an: „Die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten ist wegen des Einsatzes des hydraulischen Fracking-Verfahrens umstritten. Die Fracking-Technologie kann zu Verunreinigungen im Grundwasser führen. Besorgnisse und Unsicherheiten bestehen besonders wegen des Chemikalieneinsatzes und der Entsorgung des anfallenden Abwassers (Flowback).“
Jörg Schlömann
18. November 2012