Eilantrag der WHU-Fraktion: Die Gemeinde sagt deutlich nein zum Fracking-Verfahren

Ein heikles Thema will die Wählergemeinschaft anpacken. Zur Sitzung der Gemeindevertreter am Dienstag, 20. November, um 19.30 Uhr im Rathaus stellt die WHU-Fraktion folgenden Eilantrag: „Die Gemeindevertretung Henstedt-Ulzburg lehnt das sogenannte Fracking-Verfahren (Hydraulic Fracturing) zur Erdgasgewinnung beziehungsweise –förderung und bereits die Suche nach unkonventionellen Erdgasvorkommen entschieden ab.“

WHU-Fraktionsvorsitzende Karin Honerlah erläutert dazu: „Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (Hannover) beabsichtigt, auch für Flächen innerhalb unseres Kreisgebietes einem Unternehmen die Erhebung von seismischen Daten ‚zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen’ zu erlauben. Diese Erhebung ist der erste Schritt zum sogenannten ‚Fracking-Verfahren’, das den Einsatz von stark wassergefährdenden chemischen Substanzen beinhaltet.“

Der WHU-Beschlussvorschlag lautet: „Die Gemeindevertretung Henstedt-Ulzburg stellt fest, dass sie den Einsatz dieser Risiko-Technologie nicht billigt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es um den Einsatz in, an oder abseits von Wasserschutzgebieten geht. Eine großflächige Zerstörung des Untergrundes mit heute nicht absehbaren Folgen ist nicht akzeptabel. Die Gemeindevertretung Henstedt-Ulzburg fordert daher die schleswig-holsteinische Landesregierung auf,

Ø das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) anzuweisen, das bei der Erdgasförderung umstrittene Fracking-Verfahren bis auf weiteres – sowohl in Bezug auf die Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdgaslagerstätten, deren Erkundung wie auch deren Fördergenehmigung – auszusetzen und entsprechende Anträge im Hinblick auf das öffentliche Interesse abzulehnen,

Ø sich bei der Bundesregierung sowie im Bundesrat durch eine Bundesratsinitiative für eine Änderung des veralteten Bergrechtes dahingehend einzusetzen, dass künftig bei allen bergrechtlichen Verfahren… neben einer Beteiligung der Gemeinden, Wasserbehörden und Wasserversorgungsunternehmen mit diesen auch Einverneh-men hergestellt werden muss,

Ø eine umfangreiche Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, die auch lückenlose Informationen über die verwendeten Stoffe sowie die möglichen Risiken beinhaltet, zu gewährleisten,

Ø dass das Bergrecht insgesamt aus dem Wirtschaftsrecht in das Umweltrecht übergeführt wird und damit

Ø bei Verfahren zur Nutzung unterirdischer Bodenschätze betreffend grundsätzlich eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in vollem Umfang durchzuführen ist.“

Zur Begründung ihres Antrags für die Wählergemeinschaft an: „Die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten ist wegen des Einsatzes des hydraulischen Fracking-Verfahrens umstritten. Die Fracking-Technologie kann zu Verunreinigungen im Grundwasser führen. Besorgnisse und Unsicherheiten bestehen besonders wegen des Chemikalieneinsatzes und der Entsorgung des anfallenden Abwassers (Flowback).“

Jörg Schlömann

18. November 2012

6 thoughts on "Eilantrag der WHU-Fraktion: Die Gemeinde sagt deutlich nein zum Fracking-Verfahren"

  1. Die kleinste gewählte politische Ebene ist die Gemeinde.
    Wenn hier Menschen ihre Befürchtungen artikulieren und daraus Anträge formulieren, ist das eine gute demokratische Haltung und kein Populismus.

    Mit diesem Antrag und seiner Behandlung in der Öffentlichkeit werden sicher viele Menschen in HU das erste Mal auf die Fracking Probleme hingewiesen.

    Und wenn man die Gefahr sieht, dass möglicherweise Trinkwassergebiete – auch in den Auswirkungen für Henstedt-Ulzburg – betroffen sein könnten, dann ist das sehr wohl ein Thema, dass viele Menschen
    beunruhigt und dann können die Bewohner von ihren gewählten Vertreten dazu eine sachliche Diskussion erwarten.

    Der Hinweis auf die Haltung der Umweltministerkonferenz der Länder vom Freitag ( die das Fracking ablehnen, „ solange die Risiken nicht geklärt sind „ ) , ersetzt nicht die politische Aufklärung, die mit dem WHU Antrag erreicht werden kann.

    Vom zeitlichen Ablauf her ist es auch nicht korrekt der WHU Populismus vorzuwerfen, weil der Antrag ja schon durch Umweltministerkonferenz „durch“ ist.
    Bei der Formulierung des WHU Antrages war dieser Beschluss noch nicht gefasst. Das wissen Sie doch, Herr Eberhardt.

    Man sollte doch darüber froh sein, dass die Bevölkerung mit diesem Antrag für das Thema sensibilisiert wird.

    Wenn Ihnen, was ihr gutes Recht ist, Teile des Antrags nicht gefallen, dann sollten Sie einen demokratischen Meinungsaustausch über die richtige Vorgehensweise und Formulierung führen.
    Dass verstehe ich unter Ringen um die beste Lösung.

    Oder sollen sich nach Meinung der FDP Gemeindevertreter künftig nur mit Eilanträgen über das Anbringen von Spiegel an Radwegen konzentrieren :- )))

    Die gewählten Vertreter einer Gemeinde sollten sich nach meiner Überzeugung einmischen, wenn es um die Interessen der hier lebenden Menschen geht.
    Auch wenn nach ihrer Aufgabenstellung die Gemeindevertretung nicht das Gremium ist, dass die letztendliche Entscheidung trifft.

  2. Liebe Frau Krause,

    dann sollte die Gemeindevertretung morgen auch unbedingt einen Eilbeschluß zur Lage in Nahost treffen …

    In Teil 1 – Ablehnung von Fracking – sind sich alle Beteiligten voraussichtlich schnell einig, aber Teil 2 – rechtssystematische Fragen zur Zuordnung von Rechtsgebieten im Bundes- und Landesrecht – gehört weder in die Zuständigkeit einer Gemeindevertretung, noch ist solche eine Diskussion über die Rechtssystematik als Eilantrag angemessen, da sie eine ausreichende Vorbereitung durch die Mitglieder der Gemeindevertretung bedarf.

    Daher ist dieser Antrag wirklich leider nur ein „Showeffekt“.

  3. Dieser Antrag ist reiner Populismus und völlig überflüssig. Die Umweltminister der Länder haben das Fracking schon abgelehnt:“Kiel/Wiesbaden. Die deutschen Umweltminister lehnen das umstrittene Fracking-Verfahren zur Erdgas-Gewinnung bis auf weiteres ab. Es müssten zunächst die Risiken geklärt werden, teilte Hessens Umweltministerin Lucia Puttrich (CDU) am Freitag in Kiel zum Abschluss der zweitägigen Konferenz ihrer Ressortkollegen mit. Der Bund wurde aufgefordert, schärfere Auflagen in Verordnungen und Gesetzen zu machen. Die Umweltministerkonferenz forderte für Fracking-Projekte obligatorisch eine Umweltverträglichkeitsprüfung und eine deutlich bessere Bürgerbeteiligung.

    Bisherige Gutachten zeigten, dass beim Fracking durch das Einbringen umwelttoxischer Substanzen in den Untergrund vor allem das Trinkwasser gefährdet werde. «Eine Genehmigung dieser Art der Erdgasgewinnung ist derzeit nicht verantwortbar», sagte Puttrich.“

    1. Das sehe ich nicht so. Insbesondere die letzten 2 Absätze sind wichtig, denn wenn das Bergrecht dem Umweltrecht zugeordnet wird, hat das ganz andere Konsequenzen in Bezug auf diejenigen, die gegen Verfahren klagen dürfen. Ansonsten gilt: steter Tropfen höhlt den Stein und wer sich nicht zu Worte meldet, der wird schlicht nicht wahrgenommen. In diesem Sinne erwarte ich von allen Gemeindevertretern Zustimmung zu diesem Antrag.

  4. In Amerika hat diese Methode große Umweltschäden angerichtet. Die Schäden an der Natur sind nicht wieder rückgängig zumachen. Wer diese Methode in Deutschland erlaubt, ist für mich ein Straftäter und gehört eingesperrt.

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