Wie im Mai berichtet, prangte dort auf einmal ein grau-schwarzes hu in Kleinbuchstaben mit einem roten Punkt darunter. Rechtswidrig, wie sich herausstellte. Die amtierende Verwaltungschefin hatte sich über einen Beschluss des Hauptausschusses hinweggesetzt, der die Verwendung des Logos erst erlaubt, wenn die Eintragung in das Markenregister des Münchener Patent- und Markenamts erfolgt ist. Die Eintragung steht nach wie vor aus, folgerichtig musste das neue Logo einstweilen wieder in der Schublade verschwinden.
Der zweite Triumph dann am Dienstag in der Gemeindevertretung. Da scheiterte die neue BFB-Gruppierung mit ihrem Ansinnen, das umstrittene Symbol ab sofort und damit vor einem Entscheid des Patent- und Markenamts verwenden zu wollen. Gut möglich, dass auch die abenteuerliche Begründung des BFB-Antragstellers Martin Andernacht – das Wappen würde ein Obrigkeitsgefühl vermitteln, so sein Statement – die anderen Fraktionen davon abhielt, den Antrag zu unterstützen.
Christian Meeder
22. Juni 2012