Bürgervorsteher Carsten Schäfer ist offenbar arm dran: Die Aufwandsentschädigung für sein Ehrenamt sei zu niedrig, ließ er die Mitglieder des Hauptausschusses über eine Mail an die Fraktionsvorsitzenden wissen. Er beanspruche den Höchstsatz, der für Gemeinden bis zu 30.000 Einwohnern vorgesehen ist: 545 Euro im Monat. Derzeit erhält Schäfer für seine ehrenamtliche Tätigkeit als Bürgervorsteher 375 Euro im Monat.
Schäfer begründete seine Forderung mit den zahlreichen Terminen, die er wahrzunehmen habe: So sei er im vergangenen Jahr zu 60 Einsätzen am Tage sowie zu 82 Veranstaltungen abends und an den Wochenenden für die Gemeinde unterwegs gewesen – ohne die Sitzungen der Selbstverwaltungsgremien. Der Bürgervorsteher weiter: Da die Gemeinde keine Stelle für Öffentlichkeitsarbeit habe, müsse er alle Grußworte auch noch selbst ausarbeiten.
Bei den Mitgliedern des Hauptausschusses fand Schäfers Forderung nach einer „Gehaltserhöhung“ um 45 Prozent wenig Gegenliebe. FDP-Fraktionsvorsitzender Klaus-Peter Eberhard stimmte dem Bürgervorsteher zu, dass dessen Tätigkeit schlecht bezahlt sei. Das gelte aber für alle Kommunalpolitiker, die pro Sitzung 25 Euro Aufwandsentschädigung erhalten. Der Hauptausschuss war sich einig darin, das Problem der „Diäten“ der nächsten Gemeindevertretung zu überlassen.
Erfahrene Kommunalpolitiker, die schon seit Jahren „im Geschäft“ sind, äußern hinter vorgehaltener Hand dann auch schon die Ansicht, dass sich Schäfer um die Wahrnehmung von „öffentlichkeitswirksamen Terminen“ geradezu reiße und keine Gelegenheit auslasse, um sich und sein Amt zu präsentieren. Dazu passt folgende Pressemitteilung, die der Bürgervorsteher in dieser Woche über die Gemeindeverwaltung verschickte:
„Über mehrere Wochen haben die Bewohner der Schulstraße und des Eschenweges die Abrissarbeiten der Hofstelle Budding beobachten können. Die Bewohnerin ist 97-jährig verstorben. Nach und nach sind alle Gebäudeteile abgetragen worden. Übrig geblieben ist aktuell ein großer Steinhaufen.“
Neu entstehen sollen laut Carsten Schäfer drei Appartmenthäuser mit je fünf Wohnungen. Tiefgaragenplätze seien vorgesehen. In der Pressemitteilung folgen Name und Telefonnummer des Bauherrn aus Bad Bramstedt. Und dann bemüht der Bürgervorsteher in seinem Text noch werbewirksam einen Nachbarn aus der nördlich angrenzenden Reihenhauszeile, der mit dem Projekt „hoch zufrieden“ sei: „Die Pläne sind prima. Der Abstand unserer Häuser zum ersten Neubau beträgt 22 Meter. Die Tiefgaragenzufahrt soll vom Eschenweg erfolgen. Die Häuser haben zwei Stockwerke und ein Staffelgeschoss.“
Und dann liest sich Schäfers Pressemitteilung wie eine Werbebroschüre: „Mindenstens 15 Tiefgaragenstellplätze entstehen, somit kann jeder den barrierefreien Fahrstuhl von der Tiefgarage aus nutzen, um in die jeweilige Etage zu gelangen. Durch den Bau der Tiefgarage entstehen auf dem Gelände große Freiräume zwischen den einzelnen Häusern. Die Wohnungen sind barrierrefrei. Außerdem werden sie mit einem Abstellraum, Gäste-WC und überdachten Balkon ausgestattet.“
Schäfer preist das Projekt weiter an: „Kein Gas, kein Öl, keine Fernwärme, sondern Erdwärmesonden mit Wärmepumpe und kontrollierter Be-und Entlüftung, das ist im höchsten Maße zukunftsweisend und spart viel Energiekosten ein. Dadurch sehr geringe Heiz-und Warmwasserkosten… Ernsthaft interessierte können sich vormerken lassen und eventuell noch an den Grundrissgestaltungen mitarbeiten…“
Dazu stellen die Henstedt-Ulzburger Nachrichten fest: Derartige Pressemitteilungen fallen wohl kaum in den Aufgabenbereich eines Bürgervorstehers, sondern sind ausschließlich Sache des Bauherrn oder eines von ihm beauftragten Maklers. Der verdient damit sein Geld. Der Bürgervorsteher hoffentlich nicht!
Jörg Schlömann
15. November 2012