Der Fall Thormählen entpuppt sich als Spaltpilz für die Henstedt-Ulzburger CDU. Trotz des einstimmigen Appells aller christdemokratischen Gemeindevertreter, Torsten Thormählen am 22. September abzuwählen, rufen namhafte CDU-Mitglieder in einer heute erschienenen Anzeige in der Umschau zum Verbleib Thormählens im Amt des Bürgermeisters auf. Sie fallen damit ihren von den Bürgern gewählten Volksvertretern buchstäblich in den Rücken.
Unter der Überschrift: „Thormählen muss Bürgermeister bleiben“, heißt es in dem Aufruf unter anderem: „Die bisherige Suspendierung hat nicht nur erhebliche …Probleme für unsere Gemeinde gebracht, sondern auch zu einer unerträglichen Belastung für seine Familie und für ihn geführt. Wer hat sich eigentlich darüber Gedanken gemacht? Deshalb: Nein zur Abwahl.“ Unterschrieben ist der Aufruf von vielen CDU-Mitgliedern, darunter etwa die beiden früheren Bürgervorsteher Joachim Süme und Johannes Engelbrecht.
Unterdessen unternimmt die Politik nun einen weiteren Versuch, für die Abwahl Thormählens zu werben. Der christdemokratische Bürgervorsteher Uwe Schmidt sowie die Fraktionsspitzen Dietmar Kahle (CDU), Karin Honerlah (WHU), Horst Ostwald (SPD), Tile Abel (BFB) und Klaus-Peter Eberhard (FDP) wollen nächste Woche vor Medienvertretern „nochmals die Beweggründe erläutern, die die Gemeindevertretung einstimmig dazu bewogen haben, die Abwahl von Herrn Bürgermeister Thormähen herbeizuführen.“ Unsicher ist gleichwohl, ob die Argumente bei den hartnäckigen Thormählen-Unterstützern auch ankommen werden. So meinte beispielsweise Thormählen-Sympathisantin Bettina Baron-Schulz zu den Abwahl-Argumenten von FDP-Fraktionschef Klaus-Peter Eberhard in einem Leser-Kommentar bei den HU-Nachrichten: „Die Meinung des Herrn (Eberhard) interessiert mich nicht.“
Gegen Henstedt-Ulzburgs suspendierten Bürgermeister hat das Norderstedter Amtsgericht Anfang Juli einen Strafbefehl erlassen: Zehn Monate Gefängnis auf Bewährung sowie 10.000 Euro Geldstrafe wegen Betrugs. Der Richter ist sich sicher: Henstedt-Ulzburgs Verwaltungschef hat wissentlich Gelder aus Nebentätigkeiten verheimlicht, um diese nicht abführen zu müssen.
Weil Thormählen Widerspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hat, kommt es demnächst zu einer öffentlichen Verhandlung vor dem Norderstedter Amtsgericht.
Christian Meeder
28. August 2013