Henstedt-Ulzburger Nachrichten

Beschlossen: Regensteuer sinkt!

Gerade erst fertig gestellt, schon abgesoffen. Verengte Fahrbahn wegen Überschwemmung auf der Hamburger Straße in Höhe der

Gerade erst fertig gestellt, schon abgesoffen. Verengte Fahrbahn wegen Überschwemmung auf der Hamburger Straße in Höhe der Kranichstraße

Dauerregen noch bis Heiligabend lautet die Vorhersage des deutschen Wetterdienstes. Da kommt diese Entscheidung aus dem Ratssaal kurz vor Weihnachten gerade recht: Das Kommunalparlament hat in seiner letzten Sitzung des Jahres die Senkung der Regensteuer beschlossen. Ab dem kommenden Jahr verringert sich die Niederschlagswasser-Grundgebühr von 10 auf fünf Cent. Die Regenwasser-Einleitungsgebühr (Benutzungsgebühr) bleibt konstant bei 19 Cent.

Mit dem aktuellen Endlosregen hat die überraschende Senkung aber doch eher weniger zu tun. Denn Bemessungsgrundlage bei der Regensteuer ist die versiegelte Grundstücksfläche – da kann es soviel regnen wie es will oder pausenlos die Sonne scheinen – die Höhe der erst 2005 eingeführten Regenwassergebühr bleibt immer gleich.

Was bedeutet die Senkung konkret? Der Verfasser dieser Zeilen, der in einem Einfamilienhaus durchschnittlicher Größe wohnt, zahlt im kommenden Jahr 57,46 Euro Regensteuer, in diesem Jahr waren es 71,41 Euro. Die Steuersumme kann reduziert werden, wenn man das Hausdach begrünt – dann sind bis zu 100 Prozent Rabatt auf die Nutzungsgebühren drin.

Den Regensteuer-Grundgebühren entkommt man allerdings nicht – es sei denn man packt seine sieben Sachen und zieht ins benachbarte Norderstedt. Dort kennt man keine Regenwassergebühren.

H-UN

22. Dezember 2014