Vielleicht hätte die Henstedt-Ulzburger CDU doch darauf verzichten sollen, Elisabeth von Bressensdorf zur ersten stellvertretenden Bürgermeisterin zu machen; denn die Fehler, die die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Christdemokraten an nur einem Tag begangen hat, könnten den Verdacht nähren, dass sie keineswegs die Erfahrung hat, die die Union ihr bei ihrer Wahl nachsagte. Die größere Kompetenz der eigenen Kandidatin war schließlich das Hauptargument der Union, um den Bressensdorf-Vorgänger Wilhelm Dahmen (WHU) abzuwählen.
„Auch meine Tätigkeit als Juristin nützt mir bei dieser Aufgabe außerordentlich. Verträge und Schriftverkehr sind für mich recht schnell zu erfassen und einzuordnen“, hatte von Bressensdorf noch kürzlich in CDU-aktuell zu ihrer neuen Tätigkeit vollmundig getönt. Man darf diese Worte bezweifeln; denn in der turnusmäßigen Rathaus-Pressekonferenz am Dienstag wollten die Henstedt-Ulzburger Nachrichten von der amtierenden Verwaltungschefin wissen, ob denn das neue Gemeindelogo, das möglicherweise ein Plagiat ist, bereits beim Patent- und Markenamt in München eingetragen sei. Hintergrund: Die Firma RightVision des CDU-Vorstandsmitglieds Frank Bueschler hatte das Logo auf der Internet-Wahlseite der Gemeinde verwendet.
Im Brustton der Überzeugung verkündete Elisabeth von Bressensdorf den versammelten Journalisten, das Logo sei beim Patentamt eingetragen. Wir wollten es genau wissen und fragten nach: Ist das Logo nur angemeldet, oder ist es bereits eingetragen? Das sei ja schließlich ein Unterschied. Der beauftragte Patentanwalt habe der Verwaltung mitgeteilt, das Logo dürfe verwendet werden und sei jetzt eingetragen, lautete die Antwort der stellvertretenden Bürgermeisterin.
Abends im Hauptausschuss musste Elisabeth von Bressensdorf dann – aber erst auf Nachfrage der SPD-Fraktion – kleinlaut zugeben, das fragwürdige Logo sei in München lediglich zur Eintragung angemeldet. Einen Vollzug gebe es noch nicht! Allerdings dürfe das Logo schon verwendet werden.
Und auch in diesem Punkt lag die Juristin voll daneben; denn der Hauptausschuss hatte bei der Diskussion um die Plagiatsvorwürfe im Zusammenhang mit dem Logo beschlossen, dass dieses erst verwendet werden dürfe, wenn es beim Patentamt eingetragen sei. Auf Nachfrage der Henstedt-Ulzburger Nachrichten, wer denn RightVision-Chef Bueschler die Erlaubnis erteilt habe, das umstrittene Logo auf der Wahlseite zu verwenden, antwortete Amtsleiter Jens Richter: die Gemeindeverwaltung und damit die stellvertretende Bürgermeisterin.
Fazit: Elisabeth von Bressensdorf hat einen Beschluss des Hauptausschusses missachtet! Nicht nur RightVision erhielt die Erlaubnis zur Verwendung des Logos, die Gemeindeverwaltung selbst hat zwei umfangreiche Presse-Informationsmappen, die von der stellvertretenden Bürgermeisterin verteilt wurden, mit dem Logo versehen. Spannend ist die Frage, ob sich der Hauptausschuss eine solche eklatante Missachtung seiner Beschlüsse durch die stellvertretende Bürgermeisterin bieten läßt…
Jörg Schlömann
9. Mai 2012