Henstedt-Ulzburger Nachrichten

Zu früh plakatiert: Der CDU droht Ärger vom Ordnungsamt

Über Nacht hat sich das Straßenbild in der Großgemeinde verändert: Mehr oder weniger freundliche Gesichter sowie Wahlkampslogans grüßen seitlich vom Straßenrand oder blicken von hohen Laternenmasten auf die Verkehrsteilnehmer herab. Der Grund für den Schilderwald: Die sogenannte „Wahlzeit“ hat an diesem Wochenende begonnen. Mit der „Wahlzeit“ sind im Amtsdeutsch die rund vier Wochen bis zum Kommunalwahltag am Sonntag, 26. Mai, gemeint.

Eine Partei hat beim Plakatekleben aber gleich einen folgenschweren Patzer hingelegt: Die Christdemokraten haben zu früh mit der Plakatwerbung begonnen. Obwohl sie erst am Sonnabend hätte loslegen dürfen, hat die CDU den Wahlkampf schon am Vortag eröffnet. Das blieb nicht unbemerkt. Ein entsprechender Hinweis eines politischen Wettbewerbers ist am Freitag bei der Verwaltung eingegangen.

Jetzt droht der Christlich Demokratischen Union eine saftige Rechnung. Denn wer zu früh Wahlplakate klebt, muss dann gleich für die gesamte Wahlwerbung Gebühren zahlen. Extra unterstrichen und fettgedruckt heißt es schließlich in den Wahlwerberegeln, die Ordnungsamtsmitarbeiterin Angela Pinnau jeder Partei gerade erst Anfang des Monats zugeschickt hat:

„Auf die Erhebung von Gebühren für die Aufstellung von Plakatständern und Informationsständen nach der Sondernutzungssatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg wird verzichtet, wenn mit der Wahlwerbung frühestens 4 Wochen vor dem Wahltag und zwar am Wochenende 27./28. April 2013 begonnen wird. Sofern für die Gemeinde- und Kreiswahl bereits zu einem früheren Zeitpunkt geworben wird, ist die gesamte Wahlwerbung als Sondernutzung erlaubnis- und gebührenpflichtig.“

Der Lapsus der christdemokratischen Wahlkämpfer überrascht um so mehr, weil sich deren Gemeindevertreter im Vorwege ausführlich mit den gemeindlichen Wahlplakatregeln auseinandergesetzt hatten. Die wurden nämlich auf CDU-Antrag in der jüngsten Hauptausschusssitzung dahingehend verändert, dass jetzt statt maximal 48 Wahlplakaten 48 Plakat-Standorte für jede Partei festgeschrieben sind. Ein Kniff, der die doppelte Menge an Plakaten möglich macht – wenn man sie Rücken an Rücken montiert. Nun aber könnte der Trick für ein umso fröhlicheres Geklimper in der Gemeindekasse sorgen.

Christian Meeder

28. April 2013