Das City-Center Ulzburg CCU wird zwar schon gebaut, bisher allerdings nur aufgrund einer Baugenehmigung der Segeberger Kreisverwaltung. Fassen Henstedt-Ulzburgs Freizeitpolitiker heute den Änderungsbeschluss, kann sich die Großgemeinde nicht mehr hinter dem Kreis verstecken, die Gemeinde geht dann selbst ins Risiko.
Denn bei der angekündigten Normenkontrollklage wird direkt gegen den dann von der Gemeinde verabschiedeten Bebauungsplan vorgegangen. Kommen die Richter zu dem Ergebnis, dass der Bebauungsplan wegen schwerer Mängel und Fehler nichtig ist und das CCU nicht realisiert werden kann, könnten sich die Bauträger mit möglichen Schadensersatzforderungen dann direkt an die Gemeinde wenden.
Dazu muss man wissen: Normenkontrollklage kann erst erhoben werden, wenn der Bebauungsplan beschlossen worden ist – noch gilt der auf das alte Ulzburg-Center zugeschnittene Bebauungsplan.
Bleibt die Frage, ob so eine Klage Erfolg haben kann – ob also beispielsweise nicht in ausreichender Form eine Erörterung der eingereichten Bedenken und Einwände stattgefunden hat. Dass dies nicht in jedem Fall geschehen sein dürfte, zeigt der Umgang mit der Beanstandung einer Bürgerin, die vor einem Jahr innerhalb des Beteiligungsverfahrens schriftlich zu Protokoll gab, dass der geplante Anlieferverkehr des CCU über die Bahnhofstraße nicht gesichert sei. Die Straße sei in derzeitiger Form einfach zu schmal für Lkw-Begegnungsverkehr, dafür bräuchte es mindestens eine Straßenbreite von 6,25 Meter, die Änderung des Bebauungsplanes sei deshalb abzulehnen.
Die Verwaltung hatte für den Einwand der Henstedt-Ulzburgerin gerade einmal folgenden Satz übrig: „Die Bahnhofstraße ist im derzeitigen Ausbauzustand für den Lkw-Verkehr geeignet.“ Ein Satz, der für sich genommen nicht falsch ist, jedoch den Inhalt des Einsspruchs geflissentlich ignoriert. Denn der bezog sich ja darauf, dass sich die Bahnhofstraße im jetzigen Zustand nicht als Anlieferstraße für ein Einkaufszentrum eignet.
Vergangene Woche war dann aber auf einmal doch Schluss mit der Ignoranz: Die Verwaltung musste bei den Beratungen zum vorbereitenden CCU-Satzungsbeschluss einräumen, dass der Platz auf der Bahnhofsstraße nicht ausreicht – hatte aber auch schon eine unkonventionelle Lösung für das Problem parat:
Zum einen werde die Bahnhofstraße auf einem Teilstück im Zuge des dortigen Manke-Bauvorhabens auf sechs Meter verbreitert, zum anderen sei die Gefahr ziemlich gering, dass sich zwei Lkw gegenseitig im Wege stehen werden – denn dank neuester Kommunikationstechnologie könnten sich die Fahrer gegenseitig bei ihrer Warenanlieferung absprechen und würden sich so nicht in die Quere kommen.
Christian Meeder
18.3.2013